Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
DE-53179 Bonn
16.09.2024
1. Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
DE-53179 Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet: www.bfn.de
a) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c) Geschäftszeichen
3524831200 - Ru
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen
Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.09.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.11.2024
c) Sprache
Deutsch.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c) Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d) Anforderungsfrist
16.09.2024 - 12:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
Im Rahmen des Schutzgebietsprogramms des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) wurden die Mitgliedstaaten 2004 aufgefordert, Aktionspläne für Schutzgebiete zu entwickeln, umzusetzen und fortzuschreiben. 2022 hat die Staatengemeinschaft auf der Weltnaturkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) im kanadischen Montreal einen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt beschlossen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF). Die nationale Umsetzung zu den Zielen des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt (GFB) und der EU-Biodiversitätsstrategie soll im Rahmen des “Aktionsplans Schutzgebiete” unterstützt werden. Leitziel ist es, die Wirksamkeit bestehender Schutzgebiete zu verbessern und zu erhöhen. Hierzu wird derzeit auf der BfN-Website die Darstellung des inhaltlichen Rahmens des Aktionsplans eingerichtet. Hier werden zukünftig Informationen zum Aktionsplan mit den Schwerpunktthemen bereitgestellt und entsprechende Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen verlinkt. Die Umsetzung des Aktionsplans soll über konkrete Förderprojekte von Bund und Ländern erfolgen. Das FuE Vorhaben soll den dafür notwendigen Prozess initiieren und unterstützen. Innerhalb des Vorhabens ist eine Tagungsreihe geplant, die der Vernetzung und dem Austausch von beteiligten Schutzgebiets-Akteur*innen dient. Die Tagungsreihe wird von zwei Studien flankiert, die den Prozess des Aktionsplans Schutzgebiete voranbringen. Die Studien sollen zum einen wichtige Erkenntnisse zur möglichen Projektumsetzung in der Schutzgebietskulisse liefern und zum anderen Wege finden, um die Fördermittellandschaft effektiver für Schutzgebietsverwaltungen zu gestalten. Eine weitere Aufgabe besteht in der Zusammenstellung von Benefits von Schutzgebieten als Argumentationsgrundlage für unterschiedliche Zielgruppen. Hierzu sollen bereits vorhandenen Bestandsdaten herangezogen werden.
c) Ort der Leistungserbringung
Bonn.
6. Angaben zu Losen
a) Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7. Zulassung von Nebenangeboten: Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 31.01.2028 zu erbringen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dummy.suitabilityCriteria-00a6b528-0ee1-49a9-98c6-de4fbfb4520d.
12. Zuschlagskriterien
siehe Dokument "Zuschlagskriterien".
14. Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.