Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landratsamt Steinfurt Zentrale Vergabestelle
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
DE-48268 Greven
08.04.2025
1. Landratsamt Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Telefon-Nummer: +49 2551691291
Telefax-Nummer: +49 25516991291
E-Mail: vergabestelle@kreis-steinfurt.de
2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de - Elektronisch in Textform - Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur - Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Der Kreis Steinfurt plant einen straßenbegleitenden Radweg an der K 50, Altenberger Straße in Greven. Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung "Am Vosskotten" bei Stationierung 4+865 und führt bis zur L 555, Stationierung 7+270. Bis Str.-km 4+865 ist bereits ein straßenbegleitender Radweg vorhanden. Dieser soll bis zum Anschluss an die L 555 verlängert werden. Es ist vorzugsweise geplant, den Radweg auf der Westseite herzustellen, da auch der Bestandsradweg, an den angeschlossen wird, auf dieser Seite verläuft. Alternativ ist aber auch die Lage des Radweges auf der Ostseite zu untersuchen. Es sind Planungsleistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen, Planungsbegleitende Vermessung und Bauvermessung zu erbringen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Erfüllungsort K 50, Altenberger Straße, 48268 Greven.
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsbeginn spätestens am 01.06.2025 Ausführungsende für Projektstufe 1: 30.06.2027 (stufenweise Beauftragung); Ausführungsende Projektstufe 2 = spätestens 31.10.2027 (im Auftragsfall); Ausführungsende Projektstufe 3 = spätestens 31.10.2028 (im Auftragsfall).
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LCVl/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen
11. Ablauf der Angebotsfrist 08.04.2025 11:00 Uhr.
12. Ablauf der Bindefrist 06.05.2025.
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine.
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, In denen sie enthalten sind den Vergabeunterlagen beigefügte zusätzliche Vertragsbedingungen: Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung; Abschlagszahlungen sind entsprechend der bereits erbrachten (Teil-) Leistungen möglich.
15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung keine wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000 EUR - Referenzprojekte des Unternehmens zu vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 2021-2024, min. 2 Maßnahmen Sonstige Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.
16. Angabe der Zuschlagskriterien Niedrigster Preis.
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LCV1