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Titel
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Neuverlegung von Rohrleitungen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
AusführungsortDE-54595 Gondenbrett
TED Nr.589242-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) LWE Landwerke Eifel AöR

Am Michelbach 1

54595 Prüm


E-Mail: e-vergabe@swt.de

Internet: www.kne-web.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.6) Haupttätigkeit(en) Wasser


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Regionales Verbundsystem Westeifel, Verlegung einer Wasserleitung sowie eines Breitbandleerrohrsystems zwischen dem Hochbehälter Gericht und dem Wasserwerk Ormont


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Regionales Verbundsystem Westeifel, Verlegung einer Wassertransportleitung sowie Breitbandleerrohre zwischen dem Hochbehälter Gericht und dem Wasserwerk Ormont Die Landwerke Eifel planen den weiteren Ausbau des Verbundsystems, mit dem die Trinkwasserversorgungsleitung im o.g. Trassenabschnitt weitergeführt werden soll. Zusätzlich sollen Leerrohre zur Breitbandnutzung in einem gemeinsamen Graben mit verlegt werden.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB23


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau. - Verlegung einer Wassertransportleitung DN 300 in GGG, ca. 6.000 m - Verlegung von Leerrohren (2x d50) für LWL in PE, ca. 6.000 m - Herstellung der Straßen- bzw. Gewässerkreuzung im Rohrvortriebsverfahren, 11 St. - Spülbohrverfahren zur Verlegung von LWL-Leerrohren, ca. 100 m - Tief- und Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung einschl. der Lieferung der Medienrohre - Vermessungsarbeiten zur Achsabsteckung sowie die Bestandsvermessung im Baubereich - Kampfmitteluntersuchung und ggf. Beseitigung von Anomalien bzw. Kampfmittel im Baubereich


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 120-380288


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung


Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 28.08.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. 2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2), einzureichen. 3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern. 4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 Mainz 55116 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.09.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 175038 vom 05.10.2023