Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landratsamt Steinfurt Zentrale Vergabestelle
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
DE-48565 Steinfurt
08.04.2025
1.Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Telefon: +49 2551691291
2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de Elektronisch in Textform Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Der Kreis Steinfurt plant den Neubau und die Instandsetzung von mehreren Straßenbaumaßnahmen. Zu diesem Zweck wird die planungsbegleitende Vermessung der einzelnen Objektplanungen in 3 Teillose ausgeschrieben. Los 1 betrifft den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges in Verbindung mit einem Fahrbahnausbau an der K 02, Saerbecker Damm in Lengerich. Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung der K 11 im Abschnitt 8 bei Stationierung 0+000 und führt bis zur L 597 am Ende des Abschnittes 9, Stationierung 1+493. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt ca. 3,8 km. Los 2 betrifft die grundhafte Erneuerung der K 15, Abschnitt 5 Roter Berg in Westerkappeln, beginnend von der L 584, Bramscher Str. bis zur Landesgrenze zu Niedersachsen / dem Landkreis Osnabrück. Die Baumaßnahme beginnt an der Landesstraße L 584 bei Station 0+000 und führt bis zur Landesgrenze bei Station3+244 auf einer Gesamtlänge von 3,25 km. Los 3 betrifft den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der K 33, Mettener Straße in Westerkappeln in Verbindung mit einer Fahrbahnerneuerung. Die Baumaßnahme beginnt im Abschnitt 1 im Bereich einer Streusiedlung bei Stationierung 3+100 und führt bis zur Einmündung der L 599 am Ende des Abschnittes 5, Stationierung 3+144. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt ca. 3,3 km. Es sind Leistungen für die Planbegleitende Vermessung zu erbringen. Es erfolgt eine losweise Vergabe. Erfüllungsort Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Kreisstraßen in Lengerich und Westerkappeln. Abweichender Erfüllungsort: K 2, Saerbecker Damm, 49525 Lengerich Abweichender Erfüllungsort: K 15, Roter Berg, 49492 Westerkappeln Abweichender Erfüllungsort: K 33, Mettener Straße, 49492 Westerkappeln
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird in Lose aufgeteilt. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 3 Los Nr.: 1 Bezeichnung: K02 Saerbecker Damm, Lengerich Art und Umfang der Leistung: Planbegleitende Vermessung für den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges in Verbindung mit einem Fahrbahnausbau an der K 02, Saerbecker Damm in Lengerich Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 15.07.2025 Los Nr.: 2 Bezeichnung: K15 Roter Berg, Westerkappeln Art und Umfang der Leistung: Planbegleitende Vermessung für die grundhafte Erneuerung der K 15, Abschnitt 5 Roter Berg in Westerkappeln, beginnend von der L 584, Bramscher Str. bis zur Landesgrenze zu Niedersachsen / dem Landkreis Osnabrück Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 31.07.2025 Los Nr.: 3 Bezeichnung: K 33 Mettener Str., Westerkappeln Art und Umfang der Leistung: Planbegleitende Vermessung für den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der K 33, Mettener Straße in Westerkappeln in Verbindung mit einer Fahrbahnerneuerung Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 15.08.2025.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsbeginn spätestens am 05.05.2025 Ausführungsende Los 1 spätestens 15.07.2025; Los 2 spätestens 31.07.2025; Los 3 spätestens 15.08.2025 Beginn: 05.05.2025.
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: www.vergabewestfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LCWQ/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen
11. Ablauf der Angebotsfrist 08.04.2025 12:00 Uhr.
12. Ablauf der Bindefrist 30.04.2025.
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind den Vergabeunterlagen beigefügte zusätzliche Vertragsbedingungen: Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung; Abschlagszahlungen sind entsprechend der bereits erbrachten (Teil) Leistungen möglich.
15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung keine wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000 EUR Referenzprojekte des Unternehmens zu vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 20212024, min. 2 Maßnahmen Sonstige Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.
16. Angabe der Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges BekanntmachungsID: CXPWYY2LCWQ