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Titel
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Fachplanung komplexer und sensibler Grünland- und Grabensysteme
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-21109 Hamburg
TED Nr.147389-2022
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg


E-Mail: mailto: beschaffungsstelle@bsw.hamburg.de

Internet: www.hamburg.de/bsw/


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BUKEA-VV-N3-800/22


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeberin (AG) - beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Fachplanung und Begleitung der Freianlagen (i.S.d. § 39 HOAI) für Ausgleichsmaßnahmen A26 Ost Kirchwerder Neuengamme.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 215.000,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Fachplanung komplexer und sensibler Grünland- und Grabensysteme, die ein hohes Maß an Erfahrung mit solchen Ökosystemen und solchen wasserbaulichen Maßnahmen voraussetzen: lm Zuge des Verfahrens zur A26 Ost werden für den Bauabschnitt 6a bereits seit 2019 Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen in den Projektgebieten Kirchwerder und Neuengamme umgesetzt. Hierbei handelt es sich zu einem großen Teil um Maßnahmen, die eine extensive Grünlandbewirtschaftung, die Anlage von Bermen, Kiesinseln, sowie die generelle Anhebung der Wasserstände bzw. eine Anpassung des Be- und Entwässerunqssystems nach sich ziehen. lm Zuge des Bauabschnitts 6b, sowie im Zuge der Möglichkeiten des An­kaufs anderer umliegender Flächen müssen weitere Maßnahmen mit ähnlichen Zielsetzungen umgesetzt werden, bzw. haben sich neue Möglichkeiten der Be- und Entwässerung ergeben. Im Falle eines Flurstücks soll ein Acker in arten- und grabenreiches Feuchtgrünland umgewandelt werden. ln räumlicher Synergie liegen zudem Flächen die als Ausgleich für Grabenverfüllungen in den Obstbaugebieten in Viersielen und Neuenfelde dienen. Auch hierbei handelt es sich primär um eine Aufwertung der Gräben durch abschnittsweise Räumung, sowie die Anhebung der Wasserstände durch eine Zuwässerung vom Neuengammer Durchstich. Im Rahmen der Beplanung der Erweiterungsflächen, erweitern sich die Gebiete um 15,72 ha in Kirchwerder und 37,38 ha in Neuengamme. Grundsätzliches Ziel der Biotopentwicklungsmaßnahmen ist es in diesem Bereich arten- und blütenreiches Grünland zu entwickeln und die Wasserstände innerhalb der Projektflächen regelbar deutlich anzuheben, während gleichzeitig sichergestellt sein muss, dass sich für anliegende Anwohner*lnnen und Bewirtschafter*lnnen keine Nachteile ergeben. ln allen Projektgebietsteilen sind umfangreiche Gas- und Erdölleitungsbestände vorhanden. lm Rahmen eines HOAl-Vertrages sollen sowohl Teile der Detailplanung, sowie die Beaufsichtigung und Steuerung der Baumaßnahmen beauftragt werden.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Personalplanung / Erfahrung des eingesetzten Personals in der Fachplanung vergleichbarer Bauvorhaben / Gewichtung: 60 Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung einer fachgerechten Bauleitungsplanung und der örtlichen Präsenz / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung eines effizienten und realistischen Zeitplans / Gewichtung: 5 Preis - Gewichtung: 20


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 241-635623


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.02.2022


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Wolfram Fischer Landschaftsarchitekt Hamburg Deutschland NUTS-Code: DE600 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 215.000,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben

Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. Es gelten die Teilnahmebedingungen gemäß VV-Bau Anlage 5-120 (siehe Vergabeunterlagen). Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt einzureichen.- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.- Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes bekannt gegeben.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 Hamburg 21109 Deutschland Telefon: +49 40428403230 E-Mail: mailto: vergabekammer@bsw.hamburg.de Fax: +49 40427940997


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.03.2022

VeröffentlichungGeonet Vergabe 163499 vom 23.03.2022