Titel | Wiederherstellung der Straße - An der Schoßpforte | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Bad Münstereifel Zentrale Vergabestelle Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel | |
Ausführungsort | DE-53902 Bad Münstereifel | |
Frist | 20.02.2024 | |
Beschreibung | 1. Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel
E-Mail: zvs@bad-muenstereifel.de Internet: www.bad-muenstereifel.de
2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle |X| wie Ziffer 1
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe |X| elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: www.evergabe.nrw.de - Elektronisch in Textform
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Das Jahrhunderthochwasser von Sommer 2021 zählt zu den größten Flutkatastrophen in Deutschlands Geschichte und verursachte schwere Schäden. Bad Münstereifel, dass mit seiner nahezu vollständig erhaltenen und restaurierten Stadtmauer als mittelalterliches Kleinod gilt, wurde bei dem Flutereignis stark betroffen und besonders die historische geprägte Innenstadt erlitt schwere Schäden. Die Straße An der Schoßpforte, die am südlichen Ende unmittelbar an der Erft vorbeiführt, wurde von den gewaltigen Wassermengen überflutet, die aufgrund der starken Strömung die Verkehrs- und Ver- sowie Versorgungsanlagen massiv beschädigten. Die Straße An der Schoßpforte zweigt von der Wertherstraße neben dem Anliegergrundstück Wertherstraße Haus-Nr. 40 ab und führt im Bogen über eine Strecke von rund 140 m wieder auf die Wertherstraße am Anliegergrundstück Wertherstraße Haus-Nr. 20 zurück. Der Abschnitt zwischen den Anliegern mit den Haus-Nr. 1-17 und der Stadtmauer ist mit Natursteinpflaster im Reihenverbund befestigt. Der nördliche Abschnitt entlang den Anliegern Wertherstraße 38 und 40/An der Schoßpforte 2 und 17 besitzt im Unterschied dazu eine von zwei Wasserrinnen eingefasste Asphaltdecke. An der südlichen Seite befindet sich ein schmaler Betongehweg mit Höhenversatz, gegenüber ein Schrammbord. Die Straße An der Schoßpforte dient vorrangig der Erschließung der Anliegergrundstücke, darunter auch die private Parkfläche zwischen Erft und Stadtmauer (Flurstück 1828). Allerdings kann die Straße von Kraftfahrzeugen wegen der Engstelle an der historischen Brücke Schoßpforte nicht durchgehend befahren werden. Die Wasserleitung und die Kanalisation einschl. der Anschlussleitungen werden vor der Straßenbaumaßnahme saniert. Die aus der benachbarten Erft übergetretenen und durch die Straßen An der Schoßpforte geflossenen gewaltigen Wassermengen haben die Fahrbahn einschl. der Nebenflächen sowie den Unterbau über die gesamte Länge und Breite hinweg in einem solchen Maße beschädigt, dass eine Erneuerung erforderlich ist. Planungsleistungen: - Objektplanung Verkehrsanlagen (Stufe 1: LPH 1-3; optional Stufe 2: LPH 5-9, Besondere Leistung: LPH 8: örtliche Bauüberwachung) - Planungsbegleitende Vermessung (LPH 1-4) - Bauvermessung (LPH 2, 3, 5) Erfüllungsort Stadt Bad Münstereifel, Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel.
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Objektplanung Verkehrsanlagen: Ausführungsbeginn Stufe 1 (LPH 1-3): 2 Wochen nach Zuschlagserteilung Ausführungsende Stufe 1 (LPH 1-3): 3 Monate nach Ausführungsbeginn Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung. Ingenieurvermessung (Bauvermessung + Planungsbegleitende Vermessung): Ausführungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung Ausführungsende: 4 Wochen nach Ausführungsbeginn.
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können |X| Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CX01YDMY7DR/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen
11. Ablauf der Angebotsfrist 024 12:00 Uhr.
12. Ablauf der Bindefrist 08.04.2024.
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, In denen sie enthalten sind.
15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Soweit im Nachfolgenden "Bieter" adressiert sind, betrifft dies - soweit keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wurde - auch für Bietergemeinschaften. Sind Anforderungen durch jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen, wird nachfolgend explizit darauf hingewiesen. Zu den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung: Der Auftraggeber kann im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderliche Eignung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Hierzu stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen (Eignungskriterien): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eigenerklärung über die berufliche Befähigung (Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung) wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: o mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie o mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Das Beibringen einer Versicherungsbestätigung wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese vom Bestbieter auf gesonderte Nachforderung zu verlangen. Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Der Nachweis ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Mindeststandards: Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/ Mindeststandards wird der Bieter vom weiteren Verfahren aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen. - Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: o mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie o mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehen-den Sinne erfolgen kann. Das Beibringen einer Versicherungsbestätigung wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese vom Bestbieter auf gesonderte Nachforderung zu verlangen. Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Der Nachweis ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. - Liste geeigneter Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Dienstleistungen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungsphase 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher - vorbehaltlich der vorbenannten Leistungsphasen - keine tauglichen Referenzen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Gemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Gemeinschaft sich die Referenz bezieht. Für folgende Unterkriterien sind Referenzen mit den entsprechenden Anforderungen zu nachzuweisen, um geeignet zu sein (die Angaben nehmen Bezug auf die HO AI): - Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der LPH 2-3 und LPH 5-8 sowie mind. die Honorarzone II zum Inhalt haben, innerhalb der letzten 3 Jahre. - Eigenerklärung/ Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag (vgl. zuvor) zu vergeben beabsichtigt. Mindestanforderungen: Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter vom weiteren Verfahren aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen. Mindestens 1 Referenz für folgende Referenzbereiche mit den entsprechenden Anforderungen (die Angaben nehmen Bezug auf die HOAI): - Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der LPH 1-3 und LPH 5-8 sowie mind. die Honorarzone II zum Inhalt haben, innerhalb der letzten 3 Jahre. Sonstige - Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO iVm §§ 123, 124 GWB Dieser Nachweis ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen. - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Der Nachweis ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Der Nachweis ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Betracht kommt, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG vornehmen. - Weitere Hinweise: o Es handelt sich um eine freiberufliche Dienstleistung, die nach § 50 UVgO im Wettbewerb vergeben wird, o Soweit vorliegend oder in den Vergabeunterlagen auf die Bestimmungen der UVgO/VgV/GWB verwiesen wird, erfolgt dies lediglich in Anlehnung, o Es besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, o Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW), o Nachweisform der Eignung: Die Eignung wird anhand der Eigenerklärungen geprüft, die die Bieter in einem Musterformular des Auftraggebers abgeben. Es genügt hierbei - soweit keine abweichenden Regelungen geschaffen wurden - als Nachweis Eigenerklärungen. Sind im Ausnahmefall sonstige Nachweise (bspw. Urkunden/Belege) gefordert, so sind diese der entsprechenden Eignungserklärung nachzuordnen. Falls es zu dem konkreten Nachweis keine Eigenerklärung gibt, ist der entsprechende Nachweis dem Angebot beizufügen, o Erleichterte Nachweisform (PQ- Verzeichnis): Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (Internet: amtliches-verzeichnis.ihk.de) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer an-geben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Eigeneklärungen oder Nachweise ge- fordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. o Eignungsleihe: Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleiheerklärung) Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe beizubringen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (kann auch mit dem Angebot eingereicht werden) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungs-leihe. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (Ausbildungsnachweise oder berufliche Erfahrung) in Anspruch, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen diese Leistung vorliegend erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind diese Unternehmen auch als Nachunternehmer zu benennen (hierzu sogleich). Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu hat der Bieter für den Eignungsverleihenden auf gesonderte Anforderung einzureichen: - Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (nur sofern die technische Leistungsfähigkeit geliehen wird). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. - Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO iVm §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) o Nachunternehmer: Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. So-fern der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer/Nachunternehmer zur Auftragsausführung oder zu Teilen dieser einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung, welche Teile als Unterauftrag/Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Nachunternehmererklärung) Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe bei-zubringen: - Namentliche Benennung des Nachunternehmer sowie Nachweis, dass dieser dem Bieter zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) (sofern einschlägig). Dies kann - soweit die Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind - auch bereits mit Angebotsabgabe erfolgen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise zu beizubringen, soweit diese für den übernommenen Teilbereich der Leistung relevant sind: - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, - Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§31 UVgO iVm 123, 124 GWB, - Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG, - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach vorgenannten Anforderungen - Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht.
16. Angabe der Zuschlagskriterien Preis 40 Qualität 60
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. Ziffer 17 dieser Bekanntmachung gilt für dieses Verfahren nicht. Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY7DR | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 177687 vom 15.02.2024 |