Titel | Rückbau vorh. Lärmschutzwand, Bohrpfähle, Lärmschutzelemente liefern | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung nach VOB | |
Auftraggeber | Gemeinde Grefrath Postfach 101164 47920 Grefrath | |
Ausführungsort | DE-47929 Grefrath-Oedt | |
Frist | 10.04.2008 | |
Beschreibung | Gemeinde Grefrath, Postfach 101164 47920 Grefrath Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Grefrath, Kreis Viersen, beabsichtigt, ab Juni 2008 die Lärmschutzanlagen an der K 12 und der Hinbecker Straße abzubauen und neu zu errichten. Art und Umfang der Leistung ca.: - 1000 m2 Rückbau vorh. Lärmschutzwand - 58 Stück Bohrpfähle, Durchm. 60 cm - 56 Stück Lärmschutzelemente liefern An diesen Arbeiten interessierte Firmen werden gebeten, die Angebotsunterlagen bei der Gemeinde Grefrath, Bauamt, Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath-Oedt, ab dem 17. März 2008 anzufordern. In ihnen sind auch die Zahlungsbedingungen enthalten. Die Schutzgebühr beträgt 20,- Euro. Der Betrag ist zu überweisen auf das Konto der Gemeindekasse Grefrath, Kto.-Nr: 06001002, Sparkasse Krefeld (BLZ 32050000), Haushaltsstelle: 1.600.1000.2, mit dem Vermerk: Lärmschutzanlagen. Bei Postversand erhöht sich der Betrag um 5,- Euro. Der Einzahlungsbeleg muß der ausgebenden Dienststelle, Bauamt, Zimmer 6, vorgelegt werden. Submission ist am Donnerstag, dem 10. April 2008, 10.00 Uhr, Zimmer 7, Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath. Die in deutscher Sprache abzugebenden Angebotsunterlagen sind spätestens bis zu diesem Zeitpunkt in dem beiliegenden geschlossenen Umschlag einzureichen. An der Submission dürfen nur Bieter teilnehmen, die entsprechende Referenzen vorlegen können. Dem Angebot sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes sowie Referenzen zur Beurteilung der Firma beizufügen. Ausführungszeit: ab Juni 2008. Ausführungsfrist: August 2008 Die Zuschlagsfrist endet am 12. Juni 2008. Vergabeprüfstelle ist der Landrat des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3,41747 Viersen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 122338 vom 26.03.2008 |