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Titel
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Erstellung des Biotopkatasters
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberKreisverwaltung Altenkirchen
Untere Naturschutzbehörde
Parkstraße 1
D-57610 Altenkirchen
Internet: www.naturschutz.rlp.de
AusführungsortDE-57610 Altenkirchen
Frist26.03.2009
Beschreibung

1. Auftraggeber und Zuschlag erteilende Stelle: Die jeweils räumlich zuständige Kreisverwaltung

als untere Naturschutzbehörde im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord) in Koblenz (vgl. Ziff.7 ).


2. Gewähltes Verfahren: Öffentliche Ausschreibung gemäß Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A).


3. Art, Ort und Umfang der Leistung: Erstellung des Biotopkatasters (im Einzelnen: Kartierung der schutzwürdigen

Biotope, Kartierung der nach Natura 2000 relevanten Lebensraumtypen und Kartierung der nach § 28 Landesnaturschutzgesetz

Rheinland-Pfalz (LNat-SchG) geschützten Biotope sowie Eingabe der erhobenen Daten mit der Kartiersoftware GISPAD ) für das Gebiet oder Teile des Gebietes des jeweiligen Kreises entsprechend folgender Auflistung:

- Kreis Altenkirchen (tlw.)

- Kreis Neuwied (tlw.)

- Kreis Rhein-Hunsrück (tlw.)

- Kreis Rhein-Lahn (tlw.)

- Kreis Ahrweiler (tlw.)

- Eifelkreis Bitburg-Prüm (tlw.)

- Kreis Trier-Saarburg (tlw.)

- Kreis Bad Kreuznach


Bestandteil der Leistung ist weiterhin die Teilnahme an fünf Terminen:

- Schulung ganztätig (vgl. Ziffer 6)

- Vorstellungstermin mit dem Auftraggeber in den Räumen des Auftraggebers vor Beginn der Kartierung (max. 2-stündig)

- Abstimmungstermin mit dem Auftraggeber im Gelände (halbtägig)

- Vorstellung der Kartierergebnisse als Arbeitsgespräch mit dem Auftraggeber in den Räumen des Auftraggebers nach

Abschluss der Leistungen und Abnahme der endgültigen Daten (halbtägig)

- Ganztägige Schulung zur Abstimmung im Gelände in der 25. oder 26. KW 2009 (genauer Ort und Zeit

wird noch bekannt gegeben). Pro zu kartierender Kreis muss mindestens 1 Kartierer anwesend sein.

Ein weiterer Teil der Leistung ist die Abgabe von Teildaten (10 BK s samt BT s abschließend und vollständig bearbeitet

innerhalb von 6 Wochen nach Kartierungsbeginn) (vgl. Ziffer 12).


4. Ausführungsfristen: Die nach Ziffer 3 beschriebenen Leistungen sind sofort nach Auftragsvergabe zu

beginnen und bis 15. Oktober 2009 fertig zu stellen.


5. Verdingungsunterlagen: Für die Kalkulation sind die Kartierkulisse mit entsprechenden Flächenangaben,

die Kartieranleitungen und das Kartierverfahren OSIRIS-RLP - im Internet unter der URL: www.naturschutz.rlp.de - heranzuziehen. Alle Vertragsbedingungen nach § 9 VOL/A für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Vertragsbestandteil.


6. Datenverarbeitung und Schulung: Die vom Auftragnehmer eingesetzten Kartierer werden in der fachlichen Durchführung der Kartierung - entsprechend der für 2009 aktuellen Kartieranleitungen - angeleitet. Dazu werden spezielle Schulungen bei der SGD Nord am 7. April 2009 oder bei der SGD Süd am 8. April 2009 durchgeführt: Alle Kartierer müssen obligatorisch wahlweise an jeweils einem dieser Termine teilnehmen. Der Einsatz der speziellen Kartiersoftware GISPAD (Fa. Conterra, Münster) in der Version 4.1 unter Verwendung des aktuell gültigen Kartierverfahrens OSIRIS-RLP ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme eines Auftrags. Das aktuell gültige und für die Kartierung relevante Kartierverfahren wird im Rahmen der o.g. Schulungen mit vorgestellt. Die entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit GISPAD werden für alle Kartierer vorausgesetzt. Aussagekräftige

personenbezogene Nachweise (Schulungsbescheinigung) dazu sind mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Eine Anleitung oder Schulung zu GISPAD wird vom Auftraggeber nicht durchgeführt.


7. Ablauf der Angebotsfrist: Donnerstag, der 26. März 2009, 16.00 Uhr.

Aussagekräftige Bewerbungen mit Preisangebot sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift Angebot-Biotopkataster - Fristsache - Datum der Angebotsfrist - Nicht öffnen! an folgende Kreisverwaltungen zu senden:

- Kreisverwaltung Altenkirchen, Untere Naturschutzbehörde, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen;

- Kreisverwaltung Neuwied, Untere Naturschutzbehörde, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied

- Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, Untere Naturschutzbehörde, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern

- Kreisverwaltung Rhein-Lahn, Untere Naturschutzbehörde, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems

- Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Naturschutzbehörde, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

- Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm, Untere Naturschutzbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg-Prüm

- Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Naturschutzbehörde, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach


8. Zahlungsbedingungen: Gemäß § 17 VOL/B. Abweichende Vertragsvereinbarungen bleiben vorbehalten.


9. Geforderte Eignungsnachweise: Die Qualifikation aller mit der Durchführung der Kartierung beauftragten

Personen nach § 40 LNatSchG oder Berechtigung zur Führung des Diplomgrades Diplom-Biologe oder Diplom- Geograph und Nachweis einer erforderlichen fundierten geobotanischen Ausbildung sowie Erfahrung mit der Durchführung der Biotopkartierung in Rheinland- Pfalz, Saarland oder Nordrhein- Westfahlen oder langjährige Erfahrung mit der Biotopbetreuung und deren Erfolgskontrolle in Rheinland-Pfalz.


10. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien in der Reihenfolge erteilt:

1. Qualität, 2. Leistungsfähigkeit, 3. Preis.


11. Zuschlags- und Bindefrist: Donnerstag, der 2. April 2009


12. Besondere Hinweise: Der Auftragnehmer unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 27 VOL/A. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel bleibt vorbehalten, Leistungen zur Kartierung einzelner der unter Ziffer 3 aufgeführten Gebiete oder Teilgebiete nicht zu vergeben.

Angebote gelten als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erfolgt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgegeben werden. Das Angebot muss eindeutig zum Ausdruck bringen, für welchen Raum Interesse seitens des Anbieters besteht und mit der Originalunterschrift des Bieters versehen sein. Pflicht ist die Angabe, welche Personen

(mit welcher Qualifikation und Erfahrung i. S. V. Ziffer 9) die Kartierarbeiten durchführen werden. Die Hinzuziehung

weiterer Personen ist nur vor Durchführung der Schulung nach Ziffer 6 und nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Anforderungen nach Ziffer 9 bleiben unberührt. § 10 VOL/A ist zu beachten. Bei Abgabe des Angebotes sind Preisangebote einschließlich aller Nebenkosten unterteilt nach folgenden Arbeitsschritten / Leistungsphasen vorzulegen: Teilnahme an den unter Ziffer 3 genannten Terminen, Durchführung der Kartierung im Gelände, Digitalisierung der Ergebnisse und Dateneingabe incl. interner Qualitätskontrolle und Datenabgabe. Bei flächenabhängigen Positionen ist stets

auch ein ha-Preis" anzugeben. Sofern sich Änderungen in der Suchraumkulisse ergeben, wird der angebotene Hektarsatz für den flächenbezogenen Arbeitsaufwand aus dem Angebot für Auf- und Abschläge anteilig zugrunde gelegt. Satz 2 gilt auch für Flächenabschläge, die sich innerhalb der Suchraumkulisse ergeben können. Die Teilnahme an den unter Ziffer 3 genannten

Terminen ist obligatorisch. Die Auftragnehmer müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach Kartierungsbeginn einen in sich vollständigen und abschließend bearbeiteten Probedatensatz je Kartierer zur Vorabprüfung abgeben. Die vollständigen und abschließend bearbeiteten Gesamtdaten werden nach der Abgabe noch einmal einer externen Qualitätssicherung unterzogen. Erst nach Abgabe der abschließend korrigierten Daten und deren Abnahme durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf die vollständige Auszahlung des vereinbarten Honorars. Die Kartierungen werden stichprobenweise auch im Gelände kontrolliert.

Der Auftragnehmer erhält von der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz einen Satz analoger Geländearbeitskarten (M 1: 5000) sowie die für die Kartierung notwendigen digitalen Geobasisdaten und verfügbaren Fachinformationen (soweit wie möglich ebenfalls digital).

 

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 123221 vom 09.03.2009