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Titel
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Kampfmittelräumung auf belasteten Flächen im Zeitraum August 2009 bis Oktober 2010
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VergabeverfahrenÖffentlicher Teilnahmewettbewerb für eine Beschränkte Ausschreibungen nach VOB/A § 3
AuftraggeberThüringer Ministerium für Landwirtschaft Naturschutz und Umwelt
Referat 211
99096 Erfurt
Beethovenplatz 3
AusführungsortDE-99096 Erfurt
Frist03.04.2009
Beschreibung

a. Auftraggeber: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Abteilung Forsten, Naturschutz,Ländlicher Raum, vertreten durch die Thüringer Forstämter

 

b. Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibungen nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb

 

c. Gegenstand der Ausschreibung:Kampfmittelräumung

 

d. Ort der Ausführung: Waldflächen in verschiedenen Forstamtsbereichen

 

e. Art und Umfang der Leistung: Kampfmittelräumung auf div. Flächen (ca. je 6 bis 20 ha)

 

Aufteilung in Lose:ja Planungsleistungen:nicht vorgesehen

 

Frist für die Ausführung: voraussichtlich August 2009 bis Oktober 2010, in mehreren Zeiträumen,

 

Bietergemeinschaften: nicht zugelassen Nachunternehmer für die unmittelbare Kampfmittelräumung sind nicht zugelassen.

 

Ablauf der Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme: Eingang der vollständigen Teilnahmeanträge - mit Unterlagen nach Pkt. p - bis 03.04.2009

 

Anträge sind zu richten an: Leitstelle Kampfmittelräumung, c/o Thüringer Forstamt Jena, Thomas-Mann-Straße 33, 07743 Jena

 

Der Umschlag des Antrages ist zu kennzeichnen mit: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, Kampfmittelräumung

 

Antragssprache: Deutsch

 

Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden spätestens versendet am: 15.06.2009 (für Leistungen in 2009)

 

Zahlungsbedingungen: gemäß Verdingungsunterlagen lt. VOB

 

Geforderte Eignungsnachweise: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstabea),b), c,d), hier insbesondere:

 

- Geräte zur Sondierung/Ortung von Kampfmitteln

 

- dabei mind. Ein System zur PC-gestützten Datenerfassung

 

- Angaben über Zusatzeinrichtung zur Führerstandssicherung an Bagger- und anderer Großtechnik, die für den Einsatz auf mit Kampfmitteln belasteten Flächen vorgesehen ist (Sicherheitsglas usw.)

 

- Gerät zur technischen Vermessung von Räumfeldern,

 

e), hier insbesondere:

 

- Anzahl Fachpersonal mit einer Befähigung nach §20 Sprenggesetzt (SprengG),

 

f), Gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (2) können präqualifizierte Unternehmen anstelle der o. g. Nachweise die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Außerdem sind vorzulegen:

 

1. Erlaubnis für das Unternehmen nach § 7 Sprenggesetz;

 

2. Ausführliche Darstellung der Technologie zur Kampfmittelräumung auf großen Flächen

 

3. Nachweis über eine externe Qualitätssicherung, ggf. des Gütezeichens Gütesicherung Kampfmittelräumung (RAL-GZ 901) oder Vergleichbares

 

4. Darstellung der Maßnahmen zur innerbetrieblichen Qualitätssicherung

 

5. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (mind. 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden)

 

6. Verpflichtung des Unternehmens zur Zahlung von Mindestlöhnen in Anlehnung an den gesetzlichen Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe für alle Räumarbeiter (nach Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung von Mindestlöhnen vom 29.10.2003, in der aktuell gültigen Fassung): Mindestlohn/Gesamttarifstundenlohn der Lohngruppe 2 (hier: angelernte Spezialtätigkeit) und eine Erklärung über die Bereitschaft des Unternehmers, die Einhaltung dieses Mindestlohnes dem Auftraggeber - auf dessen Forderung hin - nachzuweisen;

 

7. Gültige Bescheinigung des Finanzamtes

 

8. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2 Jahren nicht

 

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder

 

- gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz

 

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

 

q. Nebenangebote: Für die Kampfmittelräumung nicht zugelassen.

 

r. Sonstige Angaben:

 

Auswahlkriterien:

 

Ausgewählt werden Firmen, die den Nachweis der besonderen Zuverlässigkeit erbringen können und ein System für das Qualitäts- und Arbeitssicherheits-manaqement nachweisbar praktizieren sowie über ausreichende fachpersonelle und technische Kapazität für die Kampfmittelräumung verfügen. Weitere Angaben:

 

- Für die Beschränkten Ausschreibungen werden jeweils bis zu 4 Teilnehmer ausgewählt VOB/A §8, 2. (2).

 

- Für die Ausführung der Leistungen Kampfmittelräumung ist Hilfs-, Zeit- oder Leihpersonal sowie die Ausführung dieser durch Subunternehmer nicht zugelassen.

 

- Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Antragsteller, die nicht zur Abgabe eines Angebots

 

aufgefordert werden, werden nicht benachrichtigt.

 

- Kriterien im Zuschlagsverfahren nach den zu erwartenden

 

Beschränkten Ausschreibungen: Der Zuschlag wird nach VOB/A § 25 auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und anderen Gesichtspunkte als das wirtschaftlichste erscheint (u. a. Leistungsansatz für die Sondierung/Räumung der Flächen mit der erforderlichen und gebotenen Sorgfalt).

 

- Es gelten bei der Ausführung die Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e. V.

 

s. entfällt

 

t. Vergabeprüfstelle gemäß § 31 VOB/A beim

 

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 121316 vom 13.02.2009