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Titel
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Landschaftplanung, Floristische und faunistische Erfassungen entsprechend des Kartierschlüssels für Niedersachsen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Zusammenfassung gemäß §6 UVPG.
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Kaiserstraße 27
26122 Oldenburg
AusführungsortDE-26122 Oldenburg
Frist10.09.2010
Beschreibung

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER


I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, z. H. Sebastian Mannl, 26122 Oldenburg, DEUTSCHLAND, E-Mail: Sebastian.Mannl@nlstbv-ol.niedersachsen.de, Fax +49 4412181-222, Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.strassenbau.niedersachsen.de, Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Hessenallee 2, z. H. Herrn Stephan Wagner, 34130 Kassel, DEUTSCHLAND, E-Mail: wagner@anp-ks.de, Fax +49 5617077523, Internet: www.anp-ks.de

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen


I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

Regional- oder Lokalbehörde, Sonstiges Straßenbauverwaltung

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein


ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND


II.1) BESCHREIBUNG


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

Leistungen der Landschaftsplanung im Zuge der Planung der A20 (Küstenautobahn), Abschnitt 3.


II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungsauftrag; Dienstleistungskategorie: Nr. 12

Hauptort der Dienstleistung Planung der A20 (Küstenautobahn), Ab 3: Von der von der B 437 bei Schwei bis zur K 50 östlich der Weserquerung, überwiegend im LK Wesermarsch (zusätzl. Cuxhaven).

NUTS-Code DE94G


II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Die A20 (Küstenautobahn) stellt unter Ausnutzung des vorhandenen Wesertunnels bei Dedestorf und der geplanten Elbequerung bei Glückstadt einen wesentlichen Lückenschluss für eine durchgängige Fernstraßenverbindung der Wirtschaftsstandorte in den Benelux-Staaten und Nordfrankreich im Westen sowie Skandinavien, dem Baltikum und Russland im Norden und Osten dar. Zudem verbessert die A20 die Anbindung der strukturschwachen Regionen an der nordwestdeutschen Küste.

Im Rahmen der landschaftsplanerischen Untersuchungen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:

— Landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß § 26 HOAI entsprechend der Bundes- und Landesgesetzgebung,

— Floristische und faunistische Erfassungen gemäß HVA F-StB entsprechend des Kartierschlüssels für Niedersachsen,

— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG,

— Zusammenfassung gemäß §6 UVPG.

Die Leistungen sind in enger Koordination mit der Straßenplanung zu erbringen. Hierzu wurde eine Projektmanagementplattform eingerichtet, die von allen Beteiligten zu benutzen ist.

Gleichzeitig besteht, auf Grund der Komplexität der Planung, ein hoher Abstimmungsbedarf mit den Planungsbeteiligten und umfangreiche Anforderungen an die öffentliche Vermittlung der Planungsinhalte (Präsentationen, Vertretung in Terminen und Gremien).

Die Planung dieses Abschnittes der A20 findet in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen statt. Entlang der geplanten Trasse befinden sich große avifaunistisch wertvolle Bereiche.

Aufgrund der Empfindlichkeit des Landschaftsraumes und den sich daraus ergebenen hohen Ansprüchen an die Abarbeitung der naturschutzfachlichen Belange sind besondere Erfahrungen mit Fernstraßenplanungen in sensiblen ökologischen Bereichen erforderlich.

Der Planungsraum liegt in der Marsch und ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt, Erfahrungen bei der Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vorausgesetzt.

Mit den Kartierungen soll im Frühjahr 2011 begonnen werden.

Weitere allgemeine Informationen stehen unter www.strassenbau.niedersachsen.de und www.kuestenautobahn.info zur Verfügung.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

90712000, 90721100, 71320000


II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja


II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein


II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein


II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang

Der vierte Abschnitt umfasst eine Streckenlänge von etwa 10 km. ohne MwSt. 300 000,00 EUR


II.2.2) Optionen: Nein


II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Dauer in Monaten 72 (ab Auftragsvergabe)


ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN


III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. HVA F-StB bzw. §12 AVB-Ing. für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000,00 EUR Deckungssumme.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird

Bewerbergemeinschaften haben in einer Erklärung einen Handlungs- und Vertretungsbevollmächtigten zu benennen sowie bisherige Kooperationserfahrungen darzulegen. Sie müssen sich verpflichten, im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft einzugehen. Im Teilnahmeantrag ist detailliert anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt III.2) geforderten Teilnahmebedingungen zu erfüllen sowie die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen.

Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft soll das Büro, das den LBP erstellt die Federführung für den Auftrag übernehmen (Hauptansprechpartner). LBP-Leistungen können grundsätzlich auch zwischen den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft aufgeteilt werden. Es ist jedoch ein federführendes Büro zu benennen und im Datenblatt einzutragen. Die Handlungs- und Vertretungsvollmachten der Bietergemeinschaft sind separat darzulegen. Vorgaben über die Aufteilung der Handlungs- und Vertretungsvollmachten werden vom Auftraggeber nicht gemacht. Diese Festlegung ist von der Bewerbergemeinschaft zu treffen.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja

Nachunternehmer dürfen nur für floristische und faunistische Erfassungen und für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eingesetzt werden. Zur Erstellung der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der Zusammenfassung gemäß UVPG dürfen Nachunternehmer nicht eingesetzt werden.


III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Angabe der erforderlichen Informationen sind verschiedene Datenblätter verfügbar, die beim zur Verfahrensbegleitung eingeschalteten Büro ANP angefordert werden können (Kontaktdaten siehe Anhang A.ll) – um Verwendung dieser Datenblätter wird gebeten. Die dort verlangten Unterlagen sind als Anlagen beizufügen. Neben den in den Abschnitten III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Teilnahmebedingungen sind von jedem Bewerber folgende Angaben zu machen:

Vollständige Angaben gemäß § 4(2) VOF;

Vollständige Angaben gemäß § 4(3) VOF;

Erklärung, dass die in § 4(6) und (9) VOF formulierten Ausschlusskriterien auf den Bewerber (alle Partner einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf. benannter Nachunternehmer) nicht zutreffen.

Mit dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen. Darüber hinaus gehende Unterlagen gehen nicht in die Wertung ein.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Aktuelle Bescheinigung (maximal 12 Monate alt) gemäß § 4 (9d) VOF; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5(4a) VOF; Gemäß §5(4c) VOF: Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (=> Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur) in den Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2009.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Gemäß § 5(5a) VOF: Namentliche Benennung des für den Auftrag verantwortlichen Projektleiters, seines Stellvertreters und des hauptverantwortlichen Projektbearbeiters. Abweichend benannte Funktionen können aufgrund der Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung aller Bewerber nicht gewertet werden. Als hauptverantwortlicher Projektbearbeiter ist die Person zu nennen, die maßgeblich mit der Aufstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) betraut ist. Die Benennung derselben Person für mehrere der genannten Funktionen ist unzulässig. Auch bei Bewerbergemeinschaften sind insgesamt nur ein Projektleiter, ein Stellvertreter und ein hauptverantwortlicher Projektbearbeiter zu nennen, bei Abweichung erfolgt keine Wertung. Das Projektteam ist speziell für den Abschnitt 3 der A20 zusammenzustellen. Für alle Personen des Projektteams sind folgende Angaben zu machen:

a) Geburtsjahr;

b) Ausbildung (Fachrichtung);

c) Aufgabenbereich(e) im Projektteam;

d) Maximal 10 persönliche Referenzprojekte aus einem vergleichbaren Aufgaben-/Leistungsbereich zur Darlegung der persönlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Aufgabenfeld Landschaftsplanung im Zusammenhang mit Verkehrsinfrastruktur. Bei den persönlichen Referenzen ist die Angabe erstens einer Projektbezeichnung, zweitens der persönlich erbrachten Leistungsbereiche, insbesondere Planung in avifaunistisch sensiblen Bereichen; Planung in komplexen Grabensystemen; Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in offenen Marschlandschaften; landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP); Floristische und faunistische Erfassungen, artenschutzr. Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG; Zusammenfassung gemäß §6 UVPG und drittens des Auftragsvolumens im vergleichbaren Leistungsbereich (vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur) ausreichend;

e) beruflicher Lebenslauf;

f) Diplomzeugnis(se);

g) ggf. Erklärungen über fachlich bezogene Professuren bzw. Dozententätigkeiten, Arbeit in fachlich bezogenen Forschungsgruppen, Arbeit an fachlich bezogenen Leitfäden/Richtlinien sowie Nachweise über fachlich bezogene Sachverständigentätigkeiten.

Weitere maßgeblich am Projekt beteiligte Mitarbeiter können mit Angaben zu Geburtsjahr, Ausbildung (Fachrichtung) und Funktion/Aufgabenbereich benannt werden. Weitere Angaben sind für diese Personen nicht notwendig.

Gemäß §5(5b) VOF: Benennung von insgesamt maximal 5, vom Bewerber seit 2007 erbrachten Projekten mit einem vergleichbaren Aufgaben-/Leistungsbereich (vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur). Auch bei Bietergemeinschaften sind insgesamt maximal 5 Projekte anzugeben. Da die Referenzen erbrachte Leistungen darstellen sollen, können nur Projekte gewertet werden, in denen die Kartierungen abgeschlossen und Leistungsphase 4 erbracht ist.

Je Projekt sind anzugeben (Für ausführliche Angaben zu den Projekten wird die Verwendung des Datenblattes Projektdossier empfohlen (vgl. VI.3)):

— Projektbeschreibung,

— Art (z.B. Straße, Bahn) und Klassifizierung (z.B. BAB, Bundesstraße) der Verkehrstrasse,

— Bearbeitungszeitraum/Projektstatus,

— Auftraggeber/Ansprechpartner für Referenzen,

— Auftragsvolumen, gesamt und im vergleichbaren Leistungsbereich (Vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur),

— Projektleiter und beteiligte Mitarbeiter,

— Um-/Aus-/Neubaumaßnahme.

Aufgaben-/Leistungsbereiche - insbesondere:

— Planung in avifaunistisch sensiblen Bereichen,

— Planung in komplexen Grabensystemen,

— Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in offenen Marschlandschaften,

— Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP),

— Floristische und faunistische Erfassungen,

— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG,

— Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG,

— Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.

Gemäß § 5(5d) VOF: Angabe von Anzahl der Führungskräfte, Angestellten und freien Mitarbeiter im Durchschnitt der Jahre 2007, 2008 und 2009 sowohl insgesamt, als auch im vergleichbaren Leistungsbereich (=>Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur).

Gemäß § 5(5f) VOF: Darstellung der Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung bzw. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN 9001.

Gemäß § 5(5h) VOF: Darstellung des Aufgabenbereiches bzw. Umfanges beabsichtigter Unteraufträge. Für die Nachunternehmer sind folgende Angaben zu machen:

— Firmenprofil,

— Erklärung, dass die in § 4(6) und (9) VOF formulierten Ausschlusskriterien nicht zutreffen,

— Nachweise gemäß §§ 4(2) und 5(4a) VOF,

— Benennung und Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter,

— maximal drei Referenzen vergleichbarer Projekte seit 2007 in den zu übernehmenden Aufgabenbereichen.

Für die Angaben zum Nachunternehmer ist ein separates Datenblatt verfügbar. Bei verschiedenen Nachunternehmern bitte getrennte Datenblätter verwenden.


III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein


III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE


III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein


III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja


ABSCHNITT IV: VERFAHREN


IV.1) VERFAHRENSART


IV.1.1) Verfahrensart:

Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Nach einer nutzwertanalytischen Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge auf Basis der in Abschnitt III abgefragten Kriterien, Nachweise und Referenzen werden mindestens die drei und höchstens die fünf besten Bewerber zur Angebotsabgabe und Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge entsprechend der jeweils von den Bewerbern erreichten Zielerfüllungsgrade gebildet.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein


IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN


IV.2.1) Zuschlagskriterien

Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein


IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: P22 / 31431 - A20


IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 10.9.2010 - 12:00

Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 15.9.2010 - 12:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 13.10.2010


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN


VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein


VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein


VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN

Wichtige Hinweise:

Unterlagenversand:

Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die NLStBV Geschäftsbereich Oldenburg (Adresse siehe I.1), zu Händen Herrn Mannl zu senden und mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag VOF-A20 AB 3" zu versehen! Die Teilnahmeanträge sind mit Original-Unterschriften auszufertigen. Datenblätter: Die in dieser Bekanntmachung genannten Datenblätter (oder 'Formblätter') werden von der in Anhang A.II) genannten Stelle vorrangig als elektronische Dateien, im Übrigen auf Anforderung interessierter Unternehmen in Ausnahmefällen per Fax versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Vordrucke besteht nicht. Jedoch können inhaltliche Abweichungen des Teilnahmeantrages zur Nichtbewertung des entsprechenden Kriteriums oder zum Ausschluss des Bewerbers führen.

Bei Anforderung der Unterlagen bitten wir für einen reibungslosen Ablauf um Mittelung folgender Informationen: Name, Standort und Adresse des Bewerbers. Ansprechpartner und dessen E-Mail-Adresse. An die genannte E-Mail-Adresse werden einerseits die angeforderten Unterlagen und andererseits ggf. verfasste Informationsschreiben zum Verfahren versendet. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind vorrangig per elektronischer Post (oder Fax) bis zum genannten Termin an den öffentlichen Auftraggeber zu richten. Auch die Beantwortung erfolgt per elektronischer Post.

Mehrfach-Teilnahme:

Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Eine Bewerbung als Subunternehmer ist jedoch mehrfach bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. bei Bewerbern von Bewerbergemeinschaften denkbar.

Referenzen:

Alle Auftragswerte für Referenzprojekte (allgemeine und persönliche Referenzen) sind als Nettobeträge anzugeben. Zur Angabe der Referenzen sind Eigenerklärungen ausreichend, ein Nachweis bzw. eine Bescheinigung des Auftragsgebers nach §5 (5b) VOF ist nicht erforderlich. Im Gegensatz zur Angabe der allgemeinen Referenzen (des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft) gibt es bei der Angabe der persönlichen Referenzprojekte (für Projektleiter, dessen Stellvertreter und den hauptverantwortlichen Projektbearbeiter) keine zeitliche Eingrenzung.


VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN


VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, DEUTSCHLAND, Internet: Stand 18.06.2010: www.mi.niedersachsen.de/live/live.php, Fax +49 413115-2943


VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, DEUTSCHLAND, Internet: Stand 18.06.2010: www.mi.niedersachsen.de/live/live.php, Fax +49 413115-2943


VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 11.8.2010

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 124562 vom 13.08.2010