Titel | Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerschutzfachlich bedeutsamer Fläche | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung | |
Auftraggeber | Land Niederösterreich Landhausplatz 1 3109 Sankt Pölten | |
Ausführungsort | AT-3109 Sankt Pölten | |
Frist | 10.11.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 337881-2011 Land Niederösterreich Landhausplatz 1 attn: Herrn Ing. Christian Golias ÖSTERREICH-3109 Sankt Pölten E-mail: post.ru5@noel.gv.at. 1.) P. 1.11 der Teilnahmeantragsunterlage lautet: "Der Bewerber hat alle Nachweise, die vom Bewerber selbst zu erbringen sind, auch für jeden Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag vorzulegen". Für jeden namhaft gemachten Subunternehmer hat der Bewerber (i) die Befugnis für die Ausführung des Leistungsteils, den der Subunternehmer erbringen soll und (ii) die berufliche Zuverlässigkeit im Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Eigenerklärung des Subunternehmers (Formblatt./3) erfolgen, wobei der Bewerber die Eignungsnachweise des Subunternehmers auf Aufforderung des Auftraggebers vor Aufforderung zur Angebotsabgabe beibringen können muss (§ 69 Z 3 BVergG 2006; § 108 Abs 1 Z 2 BVergG 2006). Eine im Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ruhende Befugnis ist zum Nachweis der Befugnis nicht geeignet. § 102 Abs 3 BVergG regelt den Nachweis der Leistungsfähigkeit durch Subunternehmer im zweistufigen Verfahren: "Benötigt der Unternehmer Subunternehmer, um die erforderliche Leistungsfähigkeit oder Befugnis nachzuweisen, so hat er die in Frage kommenden Subunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bekannt zu geben". Für den Fall, dass der Bewerber seine (fehlende) Eignung durch Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers substituieren möchte, sind für diesen (notwendigen) Subunternehmer die für den Bewerber geforderten Nachweise vorzulegen: So sind z.B. im Fall der Substituierung der fehlenden technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers Schlüsselpersonen oder Referenzprojekte des Subunternehmers vorzulegen. Die fehlende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers kann z.B. durch den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung des Subunternehmers (s. P. 2.4 der Teilnahmeantragsunterlage) substituiert werden. Erbringt der Bewerber selbst die vom Auftraggeber geforderten Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so sind diese Nachweise für einen namhaft gemachten Subunternehmer nicht vorzulegen. 2.) Die Teilnahmeantragsunterlage wird in Punkt 2.5.1.2 berichtigt, dass es zu lauten hat: "Als Mindestanforderung hat der Bewerber im Formblatt./4 zumindest drei Unternehmensreferenzprojekte nachzuweisen, wobei jedes Unternehmensreferenzprojekt zumindest folgende Inhalte kumulativ aufweisen muss: — Der Bewerber hat Managementpläne für Natura 2000 Gebiete erstellt, — Der Bewerber hat im Referenzprojekt spezielle GIS-Kenntnisse für die Digitalisierung, Erstellung und Bearbeitung von Geo-Daten angewendet und Erfahrung bei der Auswertung von Luftbildern erworben, — Der Bewerber hat Biotopkartierungen in mind fünf Gemeinden durchgeführt. Zum Nachweis der drei Referenzprojekte hat der Bewerber das Formblatt./4 entsprechend oft zu kopieren, auszufüllen, die Bestätigung der Referenzauftraggeber einzuholen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen". "Kumulativ" bedeutet, dass jedes vorgelegte Unternehmensreferenzprojekt sämtliche drei in P. 2.5.1.2 genannten Kriterien erfüllen muss. 3.) Die Auftraggeber der Referenzprojekte müssen auf dem jeweiligenFormblatt die Richtigkeit der Angaben des Bewerbers über das Referenzprojekt bestätigen (Formblatt./4; Formblatt./9a bis ./9g). Diese Auftraggeberbestätigungen müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, damit der Auftraggeber das Referenzprojekt bewerten kann. Nur für den Fall, dass die Bestätigung des Auftraggebers des Referenzprojektes nicht erlangt werden kann, darf der Bewerber eine Ersatzbestätigung (Formblatt./5) unter Angabe der Gründe, warum keine Auftraggeberbestätigung erlangt werden konnte, vorlegen. Eine Bestätigung des Referenzprojektes, die erst in der Angebotsphase vorgelegt wird, kann für die Eignungs- und Auswahlprüfung nicht mehr berücksichtigt werden. Für Referenzprojekte für den Auftraggeber Land NÖ, die unter der Leitung der Abteilung RU5 durchgeführt wurden, müssen Auftraggeberbestätigungen nicht vorgelegt werden. Für alle anderen Referenzprojekte für das Land NÖ ist allerdings eine solche Bestätigung vorzulegen, 4) Der Auftraggeber hat ua spezielle Unternehmensreferenzprojekte des Bewerbers als Auswahlkriterium festgelegt (P. 3.6 der Teilnahmeantragsunterlage). Der Bewerber kann zum Nachweis dieses Auswahlkriteriums auch Referenzprojekte eines namhaft gemachten Subunternehmers vorlegen, 5) Für den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und für den Nachweis der Auswahlkriterien werden die Nachweise aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zusammengezählt (s. P. 2.4.2 letzter Satz und P. 2.6 der Teilnahmeantragsunterlage). Es muss daher nicht jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft drei Unternehmensreferenzprojekte (P. 2.5.1.2 der Teilnahmeantragsunterlage) zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorlegen. Für den Nachweis der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit s. P. 1.12; 2.2.1 und 2.3.3. der Teilnahmeantragsunterlage, 6) Die Projektlaufzeit für beide Lose wird voraussichtlich Ende 2013 enden, 7) Für den Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten können die Referenzprojekte von namhaft gemachten Subunternehmern und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden (s. dazu P. 1.12 und 2.5.1.1 der Teilnahmeantragsunterlage), 8) Eine Patronatserklärung muss vorgelegt werden, wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmer stützt, die weder als Subunternehmer namhaft gemacht wurden noch Mitglieder einer allfälligen Bewerbergemeinschaft sind. Nationale Erkennungsnummer: [L-497479-1a19]. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126209 vom 28.10.2011 |