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Titel
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Klimaschutz durch Energieeffizienz
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VergabeverfahrenOffenes Veefahren
AuftraggeberBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin
AusführungsortDE-10117 Berlin
Frist16.12.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 348004-2011


I.1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128-130

Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,

Projektträger Jülich

Zu Händen von: Herrn Sascha Specht

10117 Berlin

DEUTSCHLAND


E-Mail: s.specht@fz-juelich.de

Internet: bmu.defz-juelich.de/ptj/


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Klimaschutz durch Energieeffizienz: Konzept zur Erhöhung der Energieeffizienz, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Energiebesteuerung sowie flankierender Maßnahmen.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen. Dienstleistungskategorie Nr 10: Markt- und Meinungsforschung Hauptort der Dienstleistung: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Standorte in Deutschland. NUTS-Code DE


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Gegenstand des Vorhabens soll die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sein, dessen Schwerpunkt in der Erhöhung der Energieeffizienz im Sektor Industrie liegt. Das Konzept soll eine systematische Prüfung vorhandener energiesteuerlicher Instrumente (einschl. der Entlastungstatbestände) im Hinblick auf deren energieeffizienzerhöhende Wirkungen, die konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Instrumente sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende klimaschutzpolitischer Maßnahmen enthalten. Ziel des Konzeptes ist die Optimierung von ökonomischen Anreizen und die Entwicklung flankierender (teils technologischer) Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können. Darüber hinaus ist die fachlich-technische Beantwortung politisch aktueller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Energieeffizienz und die Integration dieser Zuarbeiten in das Konzept vorgesehen.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79311400, 90713000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang


Arbeitspaket 1: Konzept für die Prüfung und Weiterentwicklung der Energiebesteuerung sowie flankierender Maßnahmen. Arbeitspaket 2: Fachliche Zuarbeiten im Hinblick auf laufende Politikprozesse auf nationaler und ggf. auch europäischer Ebene.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistungsbeschreibung, das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzenden Vertragsbedingungen, sowie das Angebot des AN. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Part-ner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserkläurng abgeben.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabunterlagen festgelegt.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistugsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot dazulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/ der Bieter als Ganzes als technisch Leistungsfähig angesehen.

— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),

— Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,

— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen. Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.

— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,

— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben,

— Eigenerklärung, dass ab dem Auftragsbeginn über die Laufzeit des Projekts eine Person für die Erbringung von mind. 60 % der Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen. Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen. Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A" zu nutzen).

— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A" zu nutzen),

— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen/Qualifikationen: Ausführliche Darstellung von Referenzen und Qualifikationen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftrags-/Projektinhalts, eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftrags-/Projektumfangs bzw. der entsprechenden Qualifikation enthalten. Durch die Angaben sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

— Umfassende konzeptionelle Erfahrung in der Energie- und Klimapolitik, vorteilhaft sind auch Erfahrungen in der Arbeit auf EU Ebene, in anderen Mitgliedsstaaten oder für internationale Organisationen (3 Referenzangaben),

— Erfahrung mit allen Phasen des Politikprozesses (Agenda setting, Entwurf, Monitoring, Evaluation) (3 Referenzangaben),

— Erfahrung mit dossierübergreifenden Fragestellungen (1 Referenzangabe),

— Erfahrung mit der Erstellung und Analyse von Langfristszenarien und Potential-studien (1 Referenzangabe),

— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams (Benennung der Mitglieder und ihrer Qualifikationen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:

— Ausbildung: ingenieurtechnische (Diplom) oder vergleichbare Ausbildung,

— Fundierte konzeptionelle technische, ökonomische und politische Expertise in Bezug auf Energieeffizienz und insb. Energiesteuern, Energieeffizienztechnologien, Energietechnik, Energiewirtschaft und Energieeinsparpotenziale (2 Referenzangaben),

— Mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Energiemanagement, Energieeffizienz oder vergleichbarer Berufsfelder (Referenzangaben, die in der Summe mind. 3 Jahre ergeben),

— Sehr gute Kenntnisse der Energie- & Klimapolitik (2 Referenzangaben),

— Erfahrung mit konzeptionellen energiepolitischen Prozessen (Entwurf, Monitoring, Evaluation) (2 Referenzangaben),

— konzeptionelle technische Expertise in Bezug auf Energieeffizienztechnologien, Energietechnik und Energieeinsparpotenziale (2 Referenzangaben),

— Sehr gute Deutschkenntnisse,

— Die Angaben zu den Referenzen müssen folgende Punkte enthalten:

— bei Tätigkeiten: Beschäftigungszeit und -dauer, Arbeit- bzw. Auftraggeber, Kurzbeschreibung der Tätigkeit und Bezug zur geforderten Eignung,

— bei Fachveröffentlichungen: vollständige Literaturangabe der Veröffentlichung in anerkannter wissenschaftlicher Form, Kurzdarstellung des Bezugs zur geforderten Eignung,

— bei der Beteiligung an Forschungsvorhaben: Beteiligungszeit und -dauer, Titel des Vorhabens, Nennung der beteiligten Partner, Angabe der Rolle und Tätigkeiten des Bieters im Rahmen der Beteiligung, Kurzdarstellung des Bezugs zur geforderten Eignung. Die Referenzen dürfen insgesamt nicht älter als 6 Jahre sein. Doppelzählungen von Referenzen für verschiedene Eignungskriterien sind möglich.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offenes Verfahren


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 16.12.2011. Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 3.1.2012 - 13:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.3.2012


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung der Angebote, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 GWB entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftrasgrsverggabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.11.2011

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 126246 vom 06.11.2011