Titel | Überwachung der Sanierungsleistungen von Klärteichen | |
Vergabeverfahren | Nichtoffenes Verfahren | |
Auftraggeber | MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Ortsteil Bitterfeld, Alu-Str. 1 06749 Bitterfeld-Wolfen | |
Ausführungsort | DE-06749 Bitterfeld-Wolfen | |
Frist | 28.06.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 176436-2011 I.1) MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Ortsteil Bitterfeld, Alu-Str. 1 Kontakt: MDSE z. H. Herrn Koch 06749 Bitterfeld-Wolfen DEUTSCHLAND Tel. +49 349373533 Fax +49 349372023 E-Mail: Lkoch@mdse.de Hauptadresse des Auftraggebers www.mdse.de Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Nordstraße 10 04416 Markkleeberg DEUTSCHLAND Tel. +49 34297141080 Fax +49 342971410811 E-Mail: reinhardt@mullundpartner.de Internet: www.mullundpartner.de I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Sonstiges Juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle der öffentlichen Hand Umwelt Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Sanierung Klärteiche Süd: Fremdüberwachung Luft - FÜ Luft (Immissionsüberwachung). II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Oststraße/Teichstraße, 06749 Bitterfeld-Wolfen, DEUTSCHLAND. NUTS-Code DEE05 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Überwachung der Sanierungsleistungen der Klärteiche Süd in Bitterfeld im Rahmen der Fremdüberwachung Luft - FÜ Luft (Immissionsschutz) für die Dauer der Sanierungsarbeiten. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90722000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen: Nein II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dauer in Monaten 19 (ab Auftragsvergabe) ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Gemäß § 17 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 und "Besondere Vertragsbedingungen" im Falle Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Eine Bietergemeinschaft hat im Falle der Auforderung zur Abgabe eines Angebotes mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Auftragsfall erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags be-vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Abgabe einer Zuverlässigkeitserklärung nach § 7 EG VOL/A 2009 zur Gesetzestreue auf Vordruck gemäß Formblatt des Auftraggebers. b) Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister seines Herkunftslandes vorschriftsmäßig eingetragen ist, ggf. Erklärung unter Eid oder Vorlage einer Bescheinigung. Diese Unterlagen/Nachweise sind mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erbringen, im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied. Die Unterlagen/Nachweise zu a) und b) brauchen nicht von einem Bewerber erbracht werden, welcher eine nach § 26 Abs. 1 BImSchG von der zuständigen Behörde eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland "bekannt gegebene Stelle" nach Gruppe I (Ermittlung der Emissionen und/oder Immissionen) sowie den Tätigkeitsbereich „E“ und „K“ im Sinne des Recherchesystems ReSyMeSa (http://www.luis.brandenburg.de/resymesa/ModulStelleRechercheNachKriterien.aspx?M=0) ist, oder eine solche mit gleichwertigen Anerkennungen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach § 26 Abs. 3 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 - BGBl. I S. 3830 -, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1.3.2011 - BGBl. I S. 282 - geändert worden ist). Diese "notifizierte Stelle" muss ihre Eignung lediglich durch den Nachweis der Notifizierung darlegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung derAuflagen zu überprüfen: Notifizierte Stellen müssen ihre Eignung lediglich durch den Nachweis der Notifizierung darlegen. Für Bewerbungen nicht notifizierter Bewerber verlangt der Auftraggeber: Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens 2008, 2009 und 2010 sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Angabe zur Zahl der Beschäftigten 2008, 2009, 20010, gegliedert nach: Ingenieure, Techniker, Anzahl der Vollzeitbeschäftigten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber: Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 1 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterhalten. Dies gilt im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied. Notifizierte Stellen müssen diesen Mindeststandard nicht gesondert nachweisen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Notifizierte Stellen müssen ihre technische Leistungsfähigkeit lediglich durch den Nachweis der Notifizierung darlegen. Auf Formblättern des Auftraggebers sind durch nicht notifizierte Bewerber Angaben zu machen über: — Die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Projektleitung mit Vorname, Nachname, Berufsjahre insgesamt (nach Abschluss der Ausbildung), Berufsjahre im Bereich der luftmesstechnischen Überwachung bei Bodensanierungsmaßnahmen, Mitgliedschaft/Funktion in Fachverbänden/ Fachgremien, Diplom(e) - wann/Beschreibung, Fortbildung(en) - wann/Beschreibung, weitere Qualifikationen - wann/welche, Tätigkeit als Projektleitung in höchstens drei Projekten sind anzugeben, welche den Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, weitgehend entsprechen, gegliedert nach: Name und Art des Projektes, Relevante Schadstoffe, Art der Altlastenfläche, Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer), Leistungen der Projektleitung (allgemein), Leistungen im Bereich emissionsmindernde Maßnahmen, Leistungen im Bereich der luftmesstechnischen Überwachung bei Bodensanierungsmaßnahmen, Leistungen im Bereich der Einwirkung auf emissionsmindernde Maßnahmen des Sanierungsbetriebes, — Die für die Auftragsdurchführung geeigneten Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkten für die luftmesstechnische Überwachung bei Bodensanierungsmaßnehmen und Einwirkung auf emissionsmindernde Maßnahmen des Sanierungsbetriebes, entsprechend den Angaben (s.o.) für Projektleiter einschließlich der Angaben zu bis zu drei Projekten, — Angaben von maximal drei vorhabensrelevanten Referenzen mit Projektbezeichnung, Standort, Auftraggeber, Rückfrageadresse, Ansprechpartner, Angabe der Art der überwachten Altablagerung bzw. Altstandort, Projektstatus, Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, überwachtes Schadstoffspektrum (Immissionsmessungen), örtliche Bedingungen, Umfang der Messtechnik, Datenauswertung/-visualisierung, — Angaben zu Einfluss auf emissionsmindernde Maßnahmen, Beschreibung des Projekts mit Darstellung der Aufgaben/Tätigkeiten des Bewerbers hierin. Die dem Bewerber zur Verfügung stehende Zahl der Beschäftigten und technische Ausrüstung, bezogen auf die Leistungsinhalte, die Gegenstand der Vergabe sein werden, sind darzustellen. Der Bewerber muss Angaben zur Zertifizierungsnorm machen, wenn er ein Qualitätsmanagementsystem anwendet und im Falle einer Akkreditierung sich dazu erklären. Interne Verfahren und (ggf.) Zertifizierungen durch Dritte sind darzustellen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe VI.3, zuzüglich gesetzte notifizierte Bewerber. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: A 11 744 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 28.6.2011 - 12:00 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 8.7.2011 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Es wird zunächst der Teilnahmewettbewerb im Nichtoffenen Verfahren veröffentlicht. Als Bewerber sind notifizierte Stellen (s.o. III.2.1) zugelassen sowie nicht notifizierte Bewerber. Die Unterlagen (Formblätter) für den Teilnahmewettbewerb sind bei der Stelle zu I.1) erhältlich. Der Termin aus Ziffer IV.3.4 ist derjenige für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Die im Teilnahmewettbewerb vorzulegenden ausgefüllten Formblätter und die hierin genannten vorzulegenden Nachweise/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegende Unterlagen, aus denen der Ablauf der Gültigkeit nicht ersichtlich ist, dürfen nicht älter als 6 Monate (gerechnet ab Ausstellungsdatum) sein. Es darf sich um eine Kopie handeln, soweit die Gültigkeit der Unterlage vom Original Unterzeichner nicht auf das Original beschränkt ist. Als Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.2 der Vergabebekanntmachung) lässt der Auftraggeber auch solche Nachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Dieses Nachweisverfahren ersetzt jedoch nicht die Nachweise, welche mit dem Präqualifikationsverzeichnis nicht geführt werden können. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Unter den nicht auszuschließenden Teilnahmeanträgen der als geeignet beurteilten Unternehmen (Bewerber) erfolgt durch den Auftraggeber keine weitere Auswahl, soweit dies notifizierte Stellen sind; diese sind für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vorausgewählt ("gesetzt"). Soweit dies nicht notifizierte Stellen sind, erfolgt eine Auswahl von bis zu 5 Bewerbern (Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer/Bewerber) durch Erstellung einer Rangfolge, sofern in dieser Zahl geeignete Bewerber vorliegen. Die Rangfolge für nicht notifizierte Bewerber wird dadurch ermittelt, dass mit den in einer Auswahlmatrix genannten Eignungsmerkmalen aus den vom Bewerber abgefragten Informationen zur Eignung eine Punktevergabe erfolgt und die im Kriterium erzielte Punktezahl nach Maßgabe der Auswahlmatrix gewichtet wird. Der geeignete Bewerber mit der höchsten Punktezahl gerät auf Platz 1 der Bewerberauswahl, danach folgen die Bewerber mit entsprechend geringerer Punktezahl, bis die bekannt gemachte Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, erreicht ist (letzter Platz). Die übrigen - geeigneten - Bewerber mit Punktezahlen unterhalb des letzten Platzes scheiden aus und werden nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von geeigneten Bewerbern können dem Kapitel "Bewerberauswahl" aus den Unterlagen für den Teilnahmeantrag in der dazu erstellten Auswahlmatrix entnommen werden. Neun Kriterien der Eignung werden jeweils mit Punkten von 0-15 bewertet und mit Faktoren von 1-3 gewichtet: Eignung der Projektleitung mit 3, der Eignung der Mitarbeiter mit 3, der Eignung des Unternehmens nach vergleichbaren Überwachungsmaßnahmen mit 2, vergleichbarem Projektumfang und Status mit 1, vergleichbaren Einflussnahme auf Emissionsschutzmaßnahmen mit 1, vergleichbaren örtlichen Bedingungen mit 1, vergleichbare Datenübermittlung und -visualisierung mit 1 sowie der Mitarbeiteranzahl/technischen Ausstattung mit 1 und der vorhandenen Qualitätsmanagementverfahren/Akkreditierung mit 1. Die Maximalpunktzahl für Platz 1 ist 210 (= 100 %). zu III.3.2) Für nichtnotifizierte Bewerber gelten die Nachweispflichten aus den Teilnahmeunterlagen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) DEUTSCHLAND Tel. +49 345514-1529 Fax +49 345514-1115 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262) geändert worden ist. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.6.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 125598 vom 06.06.2011 |