Titel | Risikomanagementplan für Gewässersysteme | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt | |
Ausführungsort | DE-64283 Darmstadt | |
Frist | 22.07.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 185071-2011 I.1) Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Weitere Auskünfte erteilen: Hessisches Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, CC Vergabe und Vertragswesen Friedberg Schützenrain 5 - 7 61169 Friedberg / Hessen DEUTSCHLAND Tel. +49 6031167-0 Fax +49 6031167-126 E-Mail: info.vof-fbg@hbm.hessen.de I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Regional- oder Lokalbehörde Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Ingenieurleistungen zur Umsetzung des § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Erstellung von Risikomanagementplänen. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 NUTS-Code DE711 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Für die in Anhang B (Los 1 - 4) genannten Gewässersysteme ist ein Risikomanagementplan nach § 75 WHG aufzustellen. Für weitere Informationen wird im Einzelnen auf die jeweilige Leistungsbeschreibung im Aufteilung in Lose (Los 1 - 4) verwiesen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71300000, 71313430, 71319000, 90710000, 90711000, 90711100, 90711300, 90721800 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere Lose II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Der Gesamtumfang beinhaltet das Aufstellen von Risikomanagementplänen nach § 75 WHG für folgende Gewässersysteme: Los 1 "Neckar, Weschnitz und Rhein (Oberrhein - Hessisches Ried)", Los 2 "Rhein (Ober-/Mittelrhein-Rheingau)", Los 3 "Nidda" und Los 4 " Main". Für weitere Informationen wird im Einzelnen auf die jeweilige Leistungsbeschreibung im Anhang B (Los 1 - 4) verwiesen. Die Gesamtbearbeitung ist im Zeitraum 2012 bis 2015 vorgesehen, wobei zunächst nur eine Bearbeitung bis zur Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos einschließlich der Erzeugung der Hochwassergefahren- und — risikokarten erfolgt (Bearbeitungszeit ca. 12 Monate). Die weiteren Bearbeitungsschritte gemäß § 75 WHG - (Risikomanagement) bedürfen erst der Freigabe durch den Auftraggeber. Änderungen der Leistungen während der Bearbeitung bleiben vorbehalten; damit verbundene finanzielle Mehrleistungen werden ggf. berücksichtigt. II.2.2) Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Die Bearbeitung des Risikomanagements gemäß § 75 WHG erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber. Änderungen der Leistungen während der Bearbeitung bleiben vorbehalten; damit verbundene finanzielle Mehrleistungen werden ggf. berücksichtigt. II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dauer in Monaten 48 (ab Auftragsvergabe) ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-Nr.: 1 BEZEICHNUNG: Risikomanagementplan für die hessischen Gewässerlagen „Neckar, Weschnitz und Rhein (Oberrhein – Hessisches Ried)“. 1) KURZE BESCHREIBUNG Für die hessischen Gewässerlagen „Neckar, Weschnitz und Rhein (Oberrhein – Hessisches Ried) ist ein Risikomanagementplan nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufzustellen. Im Einzelnen werden folgende Ingenieurleistungen gefordert: 1. Bestandsaufnahme im Einzugsgebiet zu den Themenkomplexen — Hochwasserbetroffenheit, — bestehender Hochwasserschutz. 2. Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) auf der Grundlage von Daten aus der aktuellen Laserscanbefliegung (2011) 3. Beschreibung der Hochwassergefahr. Dazu sind vorhandene Wasserspiegellagen-berechnungen für den Rhein für die Lastfälle HQ10, HQ100 und HQextrem und die jeweiligen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen in vorhandenen Karten zu verifizieren bzw. ggf. zu aktualisieren. Entlang der Gesamtstrecke der Weschnitz und des Neckars sind Wasserspiegellagenberechnungen (soweit nicht vollständig vorliegend) für die Lastfälle HQ10, HQ100 und HQextrem (entspr. 1,3 * HQ100) durchzuführen sowie die jeweiligen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen zu ermitteln und in Karten darzustellen (Erstellung von Gefahrenkarten gemäß § 74 WHG) 4. Beschreibung des Hochwasserrisikos in den erkannten signifikanten Bereichen (Erstellung von Risikokarten gemäß § 74 WHG) 5. Aufstellung eines Risikomanagementplanes gemäß § 75 WHG einschließlich — Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele, — Defizitanalyse, — Lösungsanalyse zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen, — Zusammenstellung und Beschreibung der festgelegten Maßnahmen. 6. Zuarbeit zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der interessierten Stellen 7. Zuarbeit zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung Das Los 1 umfasst einen Risikomanagementplan für die hessischen Gewässerlagen „Neckar, Weschnitz und Rhein (Oberrhein – Hessisches Ried)“. Teil a: Neckar. Der hessische Neckarverlauf beginnt östlich von Hirschhorn. Nach einem Fließweg von 16,4 km wird westlich von Neckarsteinach die Grenze zu Baden-Württemberg wieder erreicht. Insgesamt besitzt der Neckar eine Länge von 367 km, davon sind 203 km schiffbar. Das relativ niederschlagsreiche hessische Einzugsgebiet des Neckars hat eine Größe von etwa 330 km² (bei einem 13 958 km² großen Gesamteinzugsgebiet des Neckars) und umfasst die Kommunen Wald-Michelbach, Gras-Ellenbach, Rothenberg, Beerfelden (tlw.), Hirschhorn und Neckarsteinach. Direkt am Neckar liegen als hessische Kommunen nur Hirschhorn und Neckarsteinach. Das Einzugsgebiet des hessischen Neckars gehört geologisch zu dem Buntsandsteingebirge des Odenwaldes. Das hessische Neckartal besitzt die Charakteristik eines schmalen Kerbtals. Der von Natur aus schnell fließende Neckar hat durch die Stauregulierung für die Schifffahrt nur eine sehr geringe Strömung. In dem hessischen Neckarabschnitt liegen 2 Schifffahrtsschleusen. Die Ufergestaltung orientiert sich an den Erfordernissen der Schifffahrt und der Wasserkraftgewinnung. Somit überwiegen Steinschüttungen und Steinwurf mit Bewuchs. Die Ufer im Schleusenbereich sind zum Teil mit Steinmauern gesichert. Für den baden-württembergischen Teil des Neckar erfolgt die Aufstellung eines RMP durch das Land Baden-Württemberg (BW). Mit den dortigen Planungen ist eine Abstimmung herbeizuführen; insbesondere können die Daten für die Hochwassergefahrenkarten von BW weitestgehend übernommen werden. Teil b: Weschnitz. Die Weschnitz entspringt im hessischen Teil des Odenwaldes nördlich der Gemeinde Grasellenbach. Das Einzugsgebiet im Oberlauf der Weschnitz (Fließgewässertyp 5 –silikatischer Mittelgebirgsbach-) hat eine Größe von 148 km² und umfasst im Wesentlichen die Gemeinden Fürth, Rimbach, Mörlenbach und Birkenau. Nach einem Fließweg von 21 km wird die Grenze zu Baden-Württemberg erreicht, wo die Weschnitz danach auf circa 11 km auf baden-württembergischem Gebiet verläuft. Für den Baden-Württembergischen Teil der Weschnitz erfolgt die Aufstellung eines RMP durch das Land Baden-Württemberg. Mit den dortigen Planungen ist eine Abstimmung herbeizuführen. In Weinheim verlässt die Weschnitz den Odenwald und tritt in die Oberrheinische Tiefebene ein (Fließgewässertyp19 -Fließgewässer der Niederungen-), wo sie bei Heppenheim wieder auf Hessisches Gebiet übertritt. Die Weschnitz teilt sich ab der Stadt Weinheim in 2 Teilströme, der Alten und der Neuen Weschnitz und fließt entlang der Bergstraße teilweise im alten Gewässerbett des Neckars. Alte und Neue Weschnitz verlaufen danach parallel und werden in Höhe der Stadt Lorsch wieder zusammengeführt. Ab der Stadt Lorsch verläuft die vereinigte Weschnitz bis zur Mündung in den Rhein in einem beidseitig eingedeichten Hochsystem (Flügeldeiche). Das Einzugsgebiet der Weschnitz mit einer Gesamtgröße von 389,3 km² und einer Gesamtlänge von 58,9 km gliedert sich in 2 hydrogeologische Einheiten, zum einen die Ebene des Oberrheingrabens (Unterlauf), zum anderen das kristalline Grundgebirge des Odenwaldes (Oberlauf). Die Weschnitz kann von der Mündung bis zur Quelle wie folgt charakterisiert werden: Die Untere Weschnitz (Mündung bis Lorsch / Wattenheimer Brücke) ist durch ein geringes, natürliches Fließgefälle gekennzeichnet. Es finden sich weitgehend durchlässige Böden mit einer hohen Versickerungsrate. Weiterhin kennzeichnend sind der geringe Gehölzbewuchs an den Ufern sowie der hohe Ausbaugrad durch die beidseitig eingedeichten Gewässerabschnitte. Die Weschnitz ist in diesem Abschnitt auf die Entwässerungsfunktion beschränkt. Der mittlere Abschnitt der Weschnitz von Lorsch bis Weinheim, der in diesem Bereich in 2 Gewässerarmen (Alte und Neue Weschnitz) verläuft, ist ebenfalls durch ein geringes, natürliches Gefälle sowie durch spärlichen Gehölzbewuchs an den Ufern gekennzeichnet. Das Einzugsgebiet des mittleren Abschnitts wird durch die Zuflüsse aus dem Rand des Odenwaldes (u.a. Meerbach, Hambach, Stadtbach) geprägt. Zentrale Funktion für den Hochwasserschutz hat das Hochwasserrückhaltebecken Lorsch. Es wird durch ein 10 km langes, um Alte und Neue Weschnitz verlaufendes Dammsystem gebildet und hat einen Rückhalteraum von 3 600 000 m³. Die Obere Weschnitz von Weinheim bis zur Quelle mit einem niederschlagsreichen Einzugsgebiet ist durch ein insgesamt hohes natürliches Fließgefälle und teilweise naturnahe Gewässerabschnitte geprägt. Teil c: Oberrhein (hessisches Ried). Der zu betrachtende Gewässerabschnitt beginnt an der hessischen Landesgrenze zu Baden-Württemberg südwestlich von Lampertheim, bei Rhein-km ca. 437,5 und endet an der Mündung des Mains in den Rhein, bei Rhein-km ca. 496,5 (Gewässerlänge ca. 59 km). Es ist das rechtsrheinische hessische Gebiet zu bearbeiten. Entlang der eingedeichten Abschnitte (Deichssyteme) am Oberrhein – Hessisches Ried ist für den Lastfall HQextrem die Überflutungsausdehnung hinter den hess. Rheinhauptdeichen bei Versagen der Schutzeinrichtung zu ermitteln. Im Zuge der Bearbeitung sind die Ergebnisse des Risikomanagementplans für den badischen Teil des Rheins und den Teil b dieses Loses (Weschnitz) insbesondere im Hinblick auf einen plausiblen Verlauf der Überflutungsflächen zu berücksichtigen. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 71300000, 71313430, 71319000, 90710000, 90711000, 90711100, 90711300, 90721800 4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUFTRAGS Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2015 LOS-Nr.: 2 BEZEICHNUNG: Risikomanagementplan für die hessische Gewässerlage „Rhein (Ober-/Mittelrhein – Rheingau)“. 1) KURZE BESCHREIBUNG Für den hessischen Ober-/Mittelrhein (Rheingau) ist ein Risikomanagementplan nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufzustellen. Im Einzelnen werden folgende Ingenieurleistungen gefordert: 1. Bestandsaufnahme im Einzugsgebiet zu den Themenkomplexen — Hochwasserbetroffenheit, — bestehender Hochwasserschutz. 2. Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) Rasterweite 2x2.-Meter auf der Grundlage von Daten aus der aktuellen Laserscanbefliegung (2011) 3. Beschreibung der Hochwassergefahr. Dazu sind vorhandene Wasserspiegellagen-berechnungen für die Lastfälle HQ10, HQ100 und HQextrem und die jeweiligen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen in vorhandenen Karten zu verifizieren bzw. ggf. zu aktualisieren. (Erstellung von Gefahrenkarten gemäß § 74 WHG) 4. Beschreibung des Hochwasserrisikos in den erkannten signifikanten Bereichen (Erstellung von Risikokarten gemäß § 74 WHG) 5. Aufstellung eines Risikomanagementplanes gemäß § 75 WHG einschließlich — Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele, — Defizitanalyse, — Lösungsanalyse zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen, — Zusammenstellung und Beschreibung der festgelegten Maßnahmen. (der Maßnahmenkatalog aus dem Pilotplan Fulda ist zu verwenden). 6. Zuarbeit zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der interessierten Stellen 7. Zuarbeit zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung unter Verwendung der Vorlage „Muster-Umweltbericht“. Das Los 2 umfasst einen Risikomanagementplan für die hessische Gewässerlage „Rhein (Ober-/Mittelrhein – Rheingau)“. Das Bearbeitungsgebiet erstreckt sich von der Mainmündung bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz über eine Länge von ca. 47 km mit einem Einzugsgebiet von ca. 9 800 ha. Flussdeiche existieren nur im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Im Rheingau befinden sich dagegen viele Überschwemmungsgebiete auch innerhalb von geschlossenen Ortslagen. Bereits bei Hochwässern geringer Jährlichkeiten ist mit der Überflutung von Straßen und Ortslagen zu rechnen. Die Hochwassersituation kann in den Ortslagen durch in den Rhein mündenden Bäche insbesondere aufgrund der örtlichen topografischen Randbedingungen (Steillagen) verschärft werden. Das Schadenspotenzial wird bereits bei einem HQ100 in Wiesbaden auf ca. 45 000 000 EUR, in den Städten Eltville und Rüdesheim auf jeweils ca. 6 500 000 EUR eingeschätzt. Weitere vom Hochwasser gefährdete Kommunen sind Lorch, Oestrich-Winkel, Walluf und Geisenheim. Im Auftrag des Landes Hessen wurde bereits eine Hydraulische Simulation der Überschwemmungsflächen für ein 10-, ein 20-, ein 100- und ein extrem-jährliches Hochwasserereignis durchgeführt. Das HQextrem entspricht dabei etwa einem 1,3-fachen HQ100. Die hydraulischen Simulationen wurden mit dem Berechnungstool „Flood Area“ auf Basis ArcView bzw. ArcGIS durchgeführt. Für alle 4 hydraulisch untersuchten Wiederkehrintervalle liegen detaillierte Hochwassergefahrenkarten vor. Für diesen Abschnitt liegt bereits ein DGM mit den aktuellsten Laserscandaten vor. Allerdings wurde das Geländemodell auf Grundlage eines 5x5-Meter-Rasters aus ausgedünnten Laserscandaten (1x1-Meter) erstellt. Im Rahmen einer Bestandserhebung ist die Hochwasserbetroffenheit in den einzelnen Kommunen darzustellen. Dabei ist auf besondere gebietsspezifische Einflüsse auf das Hochwassergeschehen einzugehen. Historische Hochwasserereignisse sind dabei zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das derzeitige Hochwasserschutzmanagement mit seinen Elementen des Flächenmanagements, dem technischen Hochwasserschutz, der Hochwasservorsorge und der Hochwasserbewältigung zu beschreiben. Für einen Teil der bearbeiteten Gewässerstrecken sind für die „Hochwasserbrennpunkte“ Hochwasserrisikokarten für die Abflüsse 1,3 x HQ100, HQ100 und HQ10 zu erstellen. Anhand der Hochwassergefahren- und -risikokarten ist eine Bewertung des Hochwasserrisikos für dieses Gebiet durchzuführen. Der unter Einbeziehung von Trägern öffentlicher Belange sowie anderer interessierter Stellen zu erarbeitende Hochwasserrisikomanagementplan muss insbesondere auf die Vorsorge bei häufiger auftretenden Hochwassersituationen abzielen und nicht nur auf die Vorsorge bei den selteneren Extremereignissen. Auf Grundlage der durchzuführenden Defizitanalyse sind mögliche Maßnahmen, ggf. in Varianten- und Alternativbetrachtungen, zu entwickeln. Bestehende Hochwasserkonzepte der Kommunen sind dabei zu berücksichtigen. Zur Optimierung der Risikomanagementpläne, zur Erhöhung ihrer Akzeptanz und der zügigen, erfolgreichen Umsetzung muss hierbei die dazu notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Der Auftrag umfasst sämtliche genannten Leistungen. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 71300000, 71313430, 71319000, 90710000, 90711000, 90711100, 90711300, 90721800 4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUFTRAGS Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2015 LOS-Nr.: 3 BEZEICHNUNG: Risikomanagementplan für die hessische Gewässeranlage "Nidda". 1) KURZE BESCHREIBUNG Für die hessische Nidda ist ein Risikomanagementplan nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufzustellen. Im Einzelnen werden folgende Ingenieurleistungen gefordert: 1. Bestandsaufnahme in den Einzugsgebieten o. g. Gewässer zu den Themenkomplexen — Hochwasserbetroffenheit, — bestehender Hochwasserschutz. 2. Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) auf der Grundlage von Daten aus einer aktuellen Laserscanbefliegung 3. Beschreibung der Hochwassergefahr. Dazu sind entlang einer Gesamtstrecke von Ca. 250 km Wasserspiegellagenberechnungen für die Lastfälle HQ10, HQ100 und HQextrem (entspr. 1,3 * HQ100) durchzuführen sowie die jeweiligen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen zu ermitteln und in Karten darzustellen (Erstellung von Gefahrenkarten gemäß § 74 WHG). 4. Beschreibung des Hochwasserrisikos in den signifikanten Bereichen (Erstellung von Risikokarten gemäß § 74 WHG) 5. Aufstellung eines Risikomanagementplanes gemäß § 75 WHG einschließlich — Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele, — Defizitanalyse, — Lösungsanalyse zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen, — Zusammenstellung und Beschreibung der festgelegten Maßnahmen. 6. Zuarbeit zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der interessierten Stellen 7. Zuarbeit zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung Das Los 3 umfasst einen Risikomanagementplan für die hessischen Gewässerlage „Nidda“. Für das Gewässersystem der Nidda ist ein Risikomanagementplan nach § 75 Wasser-haushaltsgesetz (WHG) aufzustellen, der neben der Nidda selbst [Gewässer-Kennziffer 248] mit einer Bearbeitungsstrecke von ca. 84,8 km folgende Nebengewässer umfasst: — Horloff [2482], Bearbeitungsstrecke ca. 23,7 km, — Wetter [2484], Bearbeitungsstrecke ca. 53,7 km, — Usa [24848], Bearbeitungsstrecke ca. 18,5 km, — Nidder [2486], Bearbeitungsstrecke ca. 45,55 km, — Seemenbach [24866], Bearbeitungsstrecke ca. 22,5 km. Für das Einzugsgebiet des in die Nidda einmündenden Sulzbachs [24898] wird ein separater Risikomanagementplan aufgestellt. Im Einzelnen sind folgende Ingenieurleistungen gefordert: 1. Bestandsaufnahme in den Einzugsgebieten o. g. Gewässer zu den Themenkomplexen — Hochwasserbetroffenheit, — bestehender Hochwasserschutz. 2. Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) auf der Grundlage von Daten aus einer aktuellen Laserscanbefliegung 3. Beschreibung der Hochwassergefahr. Dazu sind entlang einer Gesamtstrecke von ca. 250 km Wasserspiegellagenberechnungen für die Lastfälle HQ10, HQ100 und HQextrem (entspr. 1,3 * HQ100) durchzuführen sowie die jeweiligen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen zu ermitteln und in Karten darzustellen (Erstellung von Gefahrenkarten gemäß § 74 WHG). 4. Beschreibung des Hochwasserrisikos in den signifikanten Bereichen (Erstellung von Risikokarten gemäß § 74 WHG) 5. Aufstellung eines Risikomanagementplanes gemäß § 75 WHG einschließlich — Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele, — Defizitanalyse, — Lösungsanalyse zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen, — Zusammenstellung und Beschreibung der festgelegten Maßnahmen. 6. Zuarbeit zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der interessierten Stellen 7. Zuarbeit zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung Für die Bearbeitung können – mit Ausnahme von Horloff und Wetter - hydrologische Grundlagendaten (Abflusslängsschnitte) und HN-Modelldatensätze aus dem Projekt Retentionskataster Hessen (RKH) zur Verfügung gestellt werden. Für Horloff und Wetter sind ggf. zusätzlich hydrologische Untersuchungen erforderlich. Weiterhin ist für diese Gewässer ein HN-Modell für die hydraulischen Berechnungen aufzustellen. Der Auftrag umfasst sämtliche genannten Leistungen. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 71300000, 71313430, 71319000, 90710000, 90711000, 90711100, 90711300, 90721800 4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUFTRAGS Beginn: 1.12.2011. Ende: 31.12.2015 LOS-Nr.: 4 BEZEICHNUNG: Risikomanagementplan für die hessische Gewässerlage „Main“. 1) KURZE BESCHREIBUNG Für den hessischen Main ist ein Risikomanagementplan nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufzustellen. Zu betrachten ist nur der Main selbst (Gewässerkennziffer 24), für die in den hessischen Main einmündenden Seitengewässer Kinzig, Nidda, Liederbach und Schwarzbach werden separate Risikomanagementpläne aufgestellt. Die Bearbeitungsstrecke umfasst die gesamte hessische Mainstrecke (Gewässerlänge ca. 77,5 km) von der Mündung in den Rhein bis zur bayerischen Landesgrenze. In diesem Abschnitt befinden sich insgesamt 6 Staustufen. Entlang des obersten Abschnitts von ca. Main-km 67 bis Main-km 77,5 bildet der Main die Landesgrenze zwischen den Bundesländern Bayern und Hessen, hier muss nur der linksmainische hessische Teil bearbeitet werden. Im Einzelnen sind folgende Ingenieurleistungen gefordert: 1. Bestandsaufnahme im Einzugsgebiet zu den Themenkomplexen — Hochwasserbetroffenheit, — bestehender Hochwasserschutz. 2. Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) auf der Grundlage von Daten aus einer aktuellen Laserscanbefliegung 3. Beschreibung der Hochwassergefahr. Dazu sind Wasserspiegellagenberechnungen für die Lastfälle HQ10, HQ100 und HQextrem durchzuführen sowie die jeweiligen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen zu ermitteln und in Karten darzustellen. (Erstellung von Gefahrenkarten gemäß § 74 WHG) 4. Beschreibung des Hochwasserrisikos in den signifikanten Bereichen (Erstellung von Risikokarten gemäß § 74 WHG) 5. Aufstellung eines Risikomanagementplanes gemäß § 75 WHG einschließlich — Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele, — Defizitanalyse, — Lösungsanalyse zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen, — Zusammenstellung und Beschreibung der festgelegten Maßnahmen. 6. Zuarbeit zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der interessierten Stellen 7. Zuarbeit zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung Entlang der eingedeichten Abschnitte ist für den Lastfall HQextrem die Überflutungsausdehnung hinter den Mainhauptdeichen bei Versagen der Schutzeinrichtung zu ermitteln. Im Zuge der Bearbeitung sind die Ergebnisse des bereits vorliegenden Risikomanagementplans für den bayerischen Main insbesondere im Hinblick auf einen plausiblen Verlauf der Überflutungsflächen zu berücksichtigen. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 71300000, 71313430, 71319000, 90710000, 90711000, 90711100, 90711300, 90721800 4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUFTRAGS Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2015 ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je 1 500 000 EUR. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Ingenieurgemeinschaften oder gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter einer Ingenieurgesellschaft (Generalplaner Leistungen). III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärungen und Nachweise zu § 4 (6) a) - g) sowie § 4 (9) a) - d) VOF. Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind gemäß den Formblättern zu erbringen, die bei der in Anhang A II genannten Kontaktstelle abgerufen werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der bzw. Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Folgende Bewerber sind zugelassen: Bewerber ohne Nachunternehmer, Bewerber mit Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht vorgeschrieben. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die nachstehenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. -bei ausländischen Bewerbern- eine entsprechende Bescheinigung des Herkunftslandes. Eigenerklärung gemäß § 4 (2) VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen bzw. die Zusammenarbeit mit anderen. Erklärung gem. § 4 (3) VOF über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen, dass keine Ausschlusskriterien nach. § 4 (6) und § 4 (9) a) - d) VOF vorliegen. Angaben zur Mitarbeiterstruktur in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und aktuelle Anzahl der Mitarbeiter in dem Büro/Niederlassung des Bewerbers, von der aus der Auftrag bearbeitet werden soll. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Nachweise nach § 5 (4) VOF. Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind gemäß den Formblättern zu erbringen, die bei der in Anhang A II genannten Kontaktstelle abgerufen werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der bzw. Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die nachstehenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 5 (4) VOF. Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den unter Ziff. III.1.1 geforderten Höhe besteht, hat der Bewerber eine Erklärung seines Versicherers vorzulegen, in der die Versicherungsfähigkeit in der geforderten Höhe bestätigt wird. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Bereich Hochwasserrisikomanagement in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 5 (4) c) VOF. Kann ein Bewerber aus wichtigem Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage anderer vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen (§ 5 (4) 2. Satz VOF). III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) a) - f), h) VOF Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind gemäß den Formblättern zu erbringen, die bei der in Anhang A II genannten Kontaktstelle abgerufen werden können und die auch Angaben zu Mindestanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der bzw. Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Folgende Bewerber sind zugelassen: Bewerber ohne Nachunternehmer, Bewerber mit Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht vorgeschrieben. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die nachstehenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen: Die Eignung ist nach § 5 (5) VOF u.a. durch folgende Nachweise zu erbringen (genaue Angaben in den auszufüllenden Formularen): gemäß den in Ziff. II.2.1 beschriebenen Projektanforderungen ganz oder teilweise vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (m. Ansprechpartner und Kontaktdaten), des Zeitraums der Leistungserbringung, der vom Bewerber erbrachten Leistungsbereiche, der eingesetzten Projektbearbeiter des Bewerbers, der Baukosten des Bewerbers für den jeweiligen Auftrag. Die Referenz ist durch ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers mit Aussagen zur vertragsgemäßen Erfüllung zu Belegen. Sollten die zur Verfügung stehenden Referenzschreiben anderer Auftraggeber die geforderten Aussagen nicht enthalten, so können hierzu als Anlage ergänzende Eigenerklärungen mit Erläuterungen der geforderten Referenzpunkte abgegeben werden. Liste des für dieses Projekt vorgesehenen Personals mit Angabe der Funktion im Unternehmen des Bewerbers und der vorgesehenen Funktion im Projekt, der beruflichen Qualifikation, der Berufspraxis in Jahren sowie des relevanten Erfahrungsspektrums von Planungsleistungen im Hochwasserschutz mit entsprechenden Nachweisen (Lebenslauf, Berufszulassung, Studienabschluss), Aussagekräftiges Organigramm über die vom Bewerber für die Projektabwicklung vorgesehenen Personalorganisation (Leitung, Aufgaben, Schnittstellen, Unterauftragnehmer etc.), Angabe des Auftragsanteiles sowie des Dienstleisters, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Angaben zur technischen Ausstattung des Bewerbers (Datenaustausch aller gängigen MS-Office Formate und gängiger CAD-Anwendungen). Ist es beabsichtigt Unterauftragnehmer für Leistungsbereiche zu benennen, so sind für die Unterauftragnehmer alle vg. angeführten Angaben und Formalitäten gleichfalls vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen an die Refenzen (siehe auch Formblatt "Referenzbogen"): — Erfahrungen bei der Anwendung hydronumerischer Modelle, — Erfahrungen bei der Erstellung von Karten zur Visualisierung von Hochwassergefahren unter Verwendung Geografischer Informationssysteme (GIS), — Erfahrungen bei der Anwendung Geografischer Informationssysteme (GIS), — Erfahrungen im vorbeugenden Hochwasserschutz sowie bei der Aufstellung von Hochwasserschutzkonzepten, — Erfahrungen bei der Durchführung Strategischer Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewerber, die nach der Ausschlussprüfung verblieben sind, werden nach einem steigenden Punktesystem bewertet. Hierbei werden die Auswahlkriterien gemäß den in dieser Bekanntmachung nachstehend angegebenen Wichtungsanteilen gewichtet. Werden die Mindestanforderungen eines Auswahlkriteriums nicht erfüllt, erhält der Bewerber hierfür 0 Punkte. Die Nichterreichung der Mindestanforderungen bereits eines Auswahlkriteriums führt dazu, dass der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann. Werden die Anforderungen eines Auswahlkriteriums voll erfüllt, erhält der Bewerber hierfür 5 Punkte. Die Wertung wird also zwischen 1 und 5 gestuft durchgeführt. Die einzelnen Auswahlkriterien werden wie folgt gewichtet: 1. Fachliche Eignung nach § 5 Abs. 5 a) - f), h): — vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre - 10 %, — Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre - 5 %, — Qualifikation der Mitarbeiter - 10 %, — Technische Ausrüstung - 5 %, — Gewährleistung der Qualität - 10 %, — Technische Leitung - 5 %, — Auftragsanteile an Dritte - 5 %, — Erfahrungen bei der Anwendung hydronumerischer Modelle - 5 %, — Erfahrungen bei der Erstellung von Karten zur Visualisierung von Hochwassergefahren mit Verwendung Geografischer Informationssysteme (GIS) - 10 %, — Erfahrungen bei der Aufstellung von Hochwasserschutzkonzepten bzw. Hochwasserschutzplänen - 15 %, — Erfahrungen bei der Durchführung Strategischer Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen -10 %. 2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 5 Abs. 4 VOF: — Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - 5 %, — Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen - 5 %. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VOF2011 RMP IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 22.7.2011 - 12:00 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 25.7.2011 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN a) Bei einer Bewerbung für mehrere Lose sind für jedes Los eigenständige Bewerbungsunterlagen einzureichen. b) Bewerbungen sind in papierform einzureichen. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurück gegeben. d) Sämtliche vorstehende genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels den anzufordernden Formblätter: "Bewerbungsbogen", Erklärung über die wirtschaftliche Unabhängigkeit Freiberuflich Tätiger", "Referenzbogen" zu erbringen. e) Eventuell auftretende Fragen sind spätetens bis zum 18.7.2011 (10:00) schriftlich per E-Mail an die im Anhang A II genannte Kontaktadresse zu richten. f) Ein kostenfreier Download der Bewerbungsunterlagen besteht auf: www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen) Kostenfreier Download der Unterlagen auf: www.had.de/start.php. Nachr. HAD-Ref.: 39/3780. Nachr. V-Nr/AKZ: VOF2011 RMP. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen berechnen sich nach § 101a und § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.6.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 125628 vom 13.06.2011 |