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Titel
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Entwicklung von Bewertungsstrategien für die Chemikalienregulierung unter REACH
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDE-06844 Dessau-Roßlau
Frist12.08.2011
Beschreibung

a) Umweltbundesamt

Referat Z 6

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 2103 2057/2228

Fax: (0340) 2104 2968

Az.: Z 6 – 97 406/621

FKZ 3711 63 429


b) Art der Vergabe


Öffentlicher Teilnahmewettbewerb nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A); im Anschluss daran freihändige Vergabe im Wettbewerb


c) Form der Teilnahmeanträge


Die Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Die elektronische Form ist nicht zugelassen.


d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung


UFO-PLAN 3711 63 429 „Gemische in der Umwelt – Entwicklung von Bewertungsstrategien für die Chemikalienregulierung unter REACH“


e) Kurzfassung:


Die REACH-Verordnung (REACH-VO) ist ein zentrales Element im stoffrechtlichen Regulierungsbereich, das die sichere Verwendung von Chemikalien gewährleisten soll. Eine Risikobewertung der Stoffe an sich, in Gemischen (ehemals Zubereitungen) oder in Erzeugnissen erfolgt in der Regel ausschließlich für Einzelstoffe. Der überwiegende Teil dieser Chemikalien wird allerdings als Bestandteil von „Gemischen“ in den Verkehr gebracht, die von dem sogenannten Formulierer gezielt aus mindestens 2 Stoffen hergestellt werden. Auch können mehrere Stoffe durch die gemeinsame Herstellung und Verwendung an einem Ort gleichzeitig über die Kläranlage in den Vorfluter bzw. verschiedene Umweltkompartimente emittiert werden. Für diese „Mischungen“ ist unter REACH bislang keine gemeinsame Bewertung vorgesehen. Nur die Emissionen der einzelnen Stoffe werden bei der Beurteilung der Stoffsicherheit durch den Registranten berücksichtigt und wahrscheinliche Umweltkonzentrationen (PECs; lokal, regional, kontinental) abgeleitet. In der Umwelt kommt darüber hinaus typischerweise eine Vielzahl von Stoffen gleichzeitig vor, die aus unterschiedlichen Quellen und Eintragspfaden stammen, hier zunächst als „Umweltmischungen“ bezeichnet. Es ist bekannt, dass Gemische/Mischungen/Umweltmischungen (im Folgenden allg. Mischungen) von Stoffen durch ihr Zusammenwirken in der Regel eine höhere Toxizität hervorrufen als die Konzentration der Einzelstoffe alleine. Eine Bewertung von Einzelstoffen kann somit das Gefährdungspotential und ggf. auch das Risiko von Chemikalien unterschätzen. Es gibt zahleiche Studien, die die Relevanz von Mischungen belegen und bestehende Methoden zur Abschätzung der Mischungstoxizität anhand von Einzelstoffdaten überprüft haben. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen im Dezember 2009 die EU-Kommission aufgefordert, bis Anfang 2012 darzulegen, inwiefern bestehende Gesetzgebungen die Risiken durch eine Exposition gegenüber multiplen Chemikalien aus verschiedenen Quellen und Eintragspfaden adäquat adressieren und wie Änderungen, Leitfäden und Bewertungsmethoden ausgestaltet werden können (Council of the European Union, Environment 23.12.2009; Combination effects of chemicals – Council Conclusions 17820/09). Bisher gibt es weder in der REACH-Verordnung noch auf der Ebene der technischen Leitfäden der ECHA genaue Vorgaben und Kriterien zur Risikobewertung von Gemischen und/oder Mischungen. Mit dem Projekt sollen wissenschaftlich tragfähige, handhabbare und REACH-konforme Konzepte für eine Gefährdungs-, Expositions- und Risikobewertung von Mischungen im Umweltbereich weiterentwickelt werden, die die Effekte/Konzentrationen von mehreren Chemikalien und ihr Zusammenwirken berücksichtigen und über eine ausschließliche Einzelsubstanzbewertung hinausgehen. Dies beinhaltet eine genaue Prüfung und Weiterentwicklung von Bewertungsmethoden, um diese auf Ebene von Handlungsanleitungen für verschiedene Akteure und der technischen Leitfäden der ECHA einbringen zu können bzw. langfristig Ansatzpunkte zu identifizieren, die insbesondere für REACH anpassungsbedürftig sind und in Diskussionsprozesse auf EU-Ebene eingespeist werden sollen. Das Projekt besteht aus folgenden Hauptschwerpunkten:


I. Relevanz und Erfordernisse für eine Mischungsbewertung unter REACH

II. Methoden zur Gefährdungs-, Expositions- und Risikoabschätzung von Mischungen,

III. Entscheidungskriterien für Notwendigkeit einer Mischungsbewertung,

IV. Implementierungsmaßnahmen unter REACH,

V. Abschließender Fachworkshop mit ca. 50 TN.


Es wird darauf hingewiesen, dass zur Angebotsausarbeitung Daten erforderlich sein können, die vom Auftraggeber noch nicht veröffentlicht wurden. Die Bereitstellung kann erst nach Unterzeichnung und Einreichung einer Geheimhaltungsverpflichtung erfolgen.


f) Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.


g) Losaufteilung: Die Gesamtleistung bildet ein Los.


h) Nebenangebote: Nicht zugelassen


i) Ausführungsfrist: 18 Monate


j) Abgabefrist Teilnahmeanträge: 01.09.2011 (12:00 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau)


k) Frist für Fragen zum Teilnahmewettbewerb: 12.08.2011


l) Fragen bei ggf. vorliegenden Unklarheiten der Vergabeunterlagen sollen bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden. Die Antworten werden zum selbständigen Download auf www.umweltbundesamt.de/service/ausschreibungen/index.php unter dem Thema der Ausschreibung eingestellt.


m) Aufforderung zur Angebotsabgabe: 16.09.2011


n) Zahlungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B


o) Kriterien für die Beurteilung der Eignung des Bieters


Die Eignungskriterien für die Teilnahme an der Freihandvergabe im Wettbewerb lauten: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.


Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden neben der unterzeichneten Eigenerklärung (zum Nachweis Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) zunächst nur Unterlagen erwartet, aus denen die fachlichen Qualifikationen und die Erfahrungen des Bieters für nachfolgende Themenstellungen hervorgehen. Hohe fachliche Qualifikation sowie einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet des Vorhabens sind nachzuweisen. Diese umfasst fundierte Kenntnisse der REACH-Verordnung und der betreffenden technischen Leitfäden der ECHA (z.B. Guidance Documents for Chemical Safety Assessment) sowie umfangreiche Erfahrung mit den Methoden der Expositionsbeurteilung, Gefährdungsabschätzung und Risikobewertung. Umfangeiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung von Mischungen aus regulatorischer Sicht werden vorausgesetzt. Die bisherigen nationalen und europäischen Diskussionsprozesse zum Thema sollen in der Vergangenheit verfolgt worden sein. Weiterhin werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Kenntnisse anderer stoff- und medienrechtlicher Regulationen wie der Biozid-Richtlinie, der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie, der IDE-Richtlinie (vormals IVU-RL) oder der Wasserrahmenrichtlinie sind von Vorteil. Die Expertise ist durch aussagekräftige Referenzen zu bestätigen. Ausbildung und bisherige Tätigkeiten der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen sind darzulegen. Dies gilt auch bei Abdeckung der Fachkunde durch eventuelle Einbindung von Kooperationspartnern zur Bearbeitung. Ein Projektleiter/ eine Projektleiterin ist zu benennen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125787 vom 27.07.2011