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Titel
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Planungsleistungen und Geologische Beratungsleistungen
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahre
AuftraggeberStadt Altena
Lüdenscheider Straße 22
58762 Altena
AusführungsortDE-58762 Altena
Frist23.09.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 2011-106112

 

I.1) Bürgermeister der Stadt Altena (Westf.) vertreten durch den

Fachbereich Planen und Bauen

Lüdenscheider Straße 22

Altena 58762

Deutschland

Zu Händen Herr Balkenhol

Telefon: +49 2352-209350, Fax: +49 2352-209303

 

E-Mail: r.balkenhol@altena.de

www.altena.de

 

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

 

Regionale oder lokale Agentur/Behörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein

 

II.1) BESCHREIBUNG

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber

 

"Wir holen die Burg ans Lenneufer" - Bau des Aufzuges zur Burg Altena

 

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistung: Dienstleistungskategorie: Nr. 12.

 

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag

 

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: x

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Erbringung von Planungsleistungen zum Bau des Aufzuges zur Burg Altena: Die Stadt Altena plant in Kooperation mit dem Märkischen Kreis den Bau eines unterirdischen Aufzuges zur Anbindung der Burg Altena. Der Aufzug soll in einem Stollen im Burgberg unter der Burg Altena verlaufen. Die Maßnahme ist ein Projekt der REGIONALE 2013. Der Burgaufzug soll die Erreichbarkeit der oberhalb der Stadt Altena gelegenen Burg Altena verbessern. Hierzu soll durch den Burgaufzug eine direkte Anbindung an die Innenstadt Altenas geschaffen werden. Der Aufzug soll unterirdisch in einem Stollen unterhalb der Burg Altena verlaufen. Die Stollenanlage besteht aus einem ca. 95,00 m langen horizontalen Stollen (Breite ca. 5 m, Höhe ca. 3 m) und einem sich daran anschließenden vertikalen Schacht mit einer Höhe von ca. 76,00 m (Abmessungen ca. 3,50 m x 4,00 m). Der Aufzug soll durch eine entsprechende Gestaltung und Animation durch Multime-diaelemente als „Erlebnisaufzug“ ausgebaut werden. Nebenanlagen sind das am Zugang des horizontalen Stollen liegende Eingangs- und Betriebsgebäude und der sich an den Schacht anschließende Eingangsbereich im Burghof. Mit den Bauarbeiten soll schnellst möglich begonnen werden, um den Aufzug im Jahr 2013 eröffnen zu können. Für die Umsetzung der Baumaßnahme sind u.A die folgenden Arbeiten erforderlich:

- Schaffung eines Zuganges zum Eingang des horizontalen Stollens (Abbruch von zwei mehrstöckigen Wohnund Geschäftsgebäuden), Abwicklung erfolgt bauseits;

- Auffahren des Stollens und des Schachtes z.B. in bergmännischer Spritzbe-tonbauweise (Felsausbruch mittels Sprengung oder Bohrung, Sicherung des Ausbruches mit Spritzbeton);

- Ausrüstung des Tunnels mit der erforderlichen Aufzugtechnik, Gebäude-technik (Lüftung, Beleuchtung, Brandmelde- und Leittechnik);

- Bau und Ausrüstung des Eingangsgebäude (Abwicklung durch Gewinner des Gestaltungswettbewerbs) und Umbau des Einstiegsgebäudes im Bereich der Burg; Gemäß beigefügter Kostenschätzung werden die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 5,7 Mio. € geschätzt. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung die folgenden Leistungen für den Bau des Burgaufzuges im Rahmen eines Generalplanervertrages die folgenden Leistungen entsprechend Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergeben werden: Erforderliche Vermessung für die weitere Planung nach Anlage 1.5, HOAI; Objektplanung für den Stollen- bzw. Tunnelbau und die zugehörigen Ingenieur-bauarbeiten nach § 40 ff. HOAI; Tragwerksplanung für alle Bauteile außer dem Empfangsgebäude nach § 48 ff. HOAI; Planung der Aufzuganlage nach § 51 ff. HOAI; Planung der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung, Wärmeversorgung, Beund Entlüftung, Elektrotechnik, Fernmeldetechnik, Gebäudeleittechnik) nach § 51 ff. HOAI für alle Teile der Gesamtanlage; Geologische Beratungsleistungen nach Anlage 1.5, HOAI inkl. Durchführung der erforderlichen geologischen Erkundung (Bohrungen, Sondierungen); Leistungen Wärmeschutz (Thermische Bauphysik) nach Anlage 1.2, HOAI; Leistungen Schallschutz nach Anlage 1.3, HOAI; Zu erbringen sind hierbei sowohl die Leistungen der Leistungsphasen 1 – 9 nach HOAI als auch die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung. Hierzu gehören nach Abschluss der Bauarbeiten auch die Zusammenstellung der Bestandsunterlagen und die Ausarbeitung von Betriebshandbüchern für die gesamte Aufzugsanlage. Weiterhin sind die folgenden Leistungen zu erbringen, die nicht in der HOAI erfasst sind: Aufstellung des erforderlichen Brandschutzkonzeptes für die gesamte Anlage; Leistungen nach der Baustellenverordnung (Stellung Sicherheits- und Gesund-heitsschutzkoordinators);Neben den beschrieben Planungsleistungen soll der zu beauftragende Planer darüber hinaus die Leistungen eines Generalplaners erbringen und neben den genannten Leistungen für das Gesamtprojekt weitere Leistungen erbringen. Diese sind im Wesentlichen :

- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle für alle Projektbeteiligten,

- Zeitliche und fachlich-inhaltliche Koordination der übertragenen Fachplanungsleistungen und aller anderen Planungsleistungen (externe Sachverständige, Planer für Edutainmentkonzept und Eingangsgebäude);

- Überprüfen der Fachplanungsleistungen auf ihre technische Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Planungsund Projektzielen;

- Überprüfen der Kostenermittlungen der Fachplaner;

- Zusammengefasste Berichterstattung an den AG;

- Wahrnehmen des Entscheidungs-, Änderungs- und Schnittstellenmanagements für die gesamte Baumaßnahme und alle anfallenden Planungsleistungen;

- Entwickeln, Erstellen, Fortschreiben und Verantworten der umfassenden Termin- und Kostenpläne für die gesamte Baumaßnahme;

- Durchsetzung der AG-Anforderungen gegenüber den Fachplanern.

 

Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Planungsverfahren zu beenden. Bei einer vorzeitigen Beendi-gung des Verfahrens entsteht weder ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

 

Hauptgegenstand 71321000. Ergänzende Gegenstände 7132120071321400, 71322000, 71322100, 71323100, 71327000,71332000, 71353200, 71521000, 7154100

 

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein

 

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein

 

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

 

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen, falls zutreffend) Erforderliche Vermessung für die weitere Planung nach Anlage 1.5, HOAI; Objektplanung für den Stollen- bzw. Tunnelbau und die zugehörigen Ingenieurbauarbeiten nach § 40 ff. HOAI; Tragwerksplanung für alle Bauteile außer dem Empfangsgebäude nach § 48 ff. HOAI; Planung der Aufzuganlage nach § 51 ff. HOAI; Planung der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung, Wärmeversorgung, Beund Entlüftung, Elektrotechnik, Fernmeldetechnik, Gebäu-deleittechnik) nach § 51 ff. HOAI für alle Teile der Gesamtanlage; Geologische Beratungsleistungen nach Anlage 1.5, HOAI inkl. Durchführung der erforderlichen geologischen Erkundung (Bohrungen, Sondierungen); Leistungen Wärmeschutz (Thermische Bauphysik) nach Anlage 1.2, HOAI; Leistungen Schallschutz nach Anlage 1.3, HOAI; Zu erbringen sind hierbei sowohl die Leistungen der Leistungsphasen 1 – 9 nach HOAI als auch die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung. Hierzu gehören nach Abschluss der Bauarbeiten auch die Zusammenstellung der Bestandsunterlagen und die Ausarbeitung von Betriebshandbüchern für die gesamte Aufzugsanlage. Weiterhin sind die folgenden Leistungen zu erbringen, die nicht in der HOAI erfasst sind: Aufstellung des erforderlichen Brandschutzkonzeptes für die gesamte Anlage; Leistungen nach der Baustellenverordnung (Stellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators);

 

II.2.2) Optionen: Ja

 

Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der wei-teren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Planungsverfahren zu beenden. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Verfahrens entsteht weder ein Anspruch auf weitere Beauftragung be-steht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.

 

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten 30

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten (falls zutreffend)

 

Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für Sachschäden. Abdeckung von mindestens zwei Schadensfällen pro Jahr.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)

 

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF); Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutsch-land und der Europäischen Union; Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird

 

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaftserklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Nein

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in einer Teilnahmebeschreibung zusammengefasst, die gemeinsam mit weiteren Unterlagen auf CD bei Auftraggeber kostenlos angefordert werden kann. Diese Unterlagen enthalten ein Bewerbungsformular, welches bei der Bewerbung zwingend zu verwenden ist. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Bei juristischen Personen (im Falle einer GmbH durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges) ist ein Nachweis der Unterschriftsberechtigung einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise auch für Dritte erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung einzureichen einschliesslich der Benennung eines bevollmächtigten Verteters. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht für die kompletten zu erbringenden Leistungen eingereicht werden. Geforderte Nachweise Rechtslage: Verbindliche unterschriebene Erklärung zu §2 Abs. 3 VOF, das keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen; Verbindliche unterschriebene Erklärung zu § 4 Abs. 2 VOF (Auskunftspflicht); Verbindliche unterschriebene Erklärung, dass die in § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF aufgeführten Ausschlusskriterien nicht zutreffen; Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister; Nachweis (Kopie ausreichend) der Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurliste oder entsprechender EU Nachweis §19 Abs. 3 VOF;

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für Sachschäden. Abdeckung von mindestens zwei Schadensfällen pro Jahr. Angabe der Netto-Unternehmensumsätze in den letzten drei Jahren; Angabe der Netto-Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Jahren; Angabe der Netto-Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Jahren, bezogen auf die für diese Dienstleistungen tätigen Ingenieure;

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Der Bewerber und die eventuell sich mit bewerbenden Partner haben mit der Be-werbung aussagekräftige Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sollen mit der hier zu vergebenden Dienstleistung vergleichbare Leistungen darstellen, die in der Vergangenheit (letzten fünf Jahre) erbracht worden. Sofern aufgrund der Einmaligkeit der Bauaufgabe keine Referenzen von vergleichbaren Projekten vorliegen, so sind zumindest ähnliche Projekte anzugeben. Die Referenzen sollen möglichst das gesamte Spektrum der hier zu erbringenden Leistungen umfassen. Es müssen jedoch nicht alle Leistungen zwingend bei einem Projekt erbracht worden sein. Die Referenzen müssen mindestens umfassen: Benennung des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner mit Telefon); Beschreibung der durchgeführten Leistungen unter Bezugnahme auf die hier zu erbringenden Leistungen; Angabe des jeweiligen Honorars und der Leistungszeit; Angabe zu möglichen Subplanern; Die Referenzen sollten sich auf mindestens die folgenden Leistungsgebiete abdecken: Stollen- bzw. Tunnelbau; Tragwerksplanung; technische Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung, Wärmeversorgung, Be- und Entlüftung, Elektrotechnik, Fernmeldetechnik, Gebäudeleittechnik) ; Geologische Erkundung und Beratung; Brandschutz; Projektsteuerung; Mit den Referenzen sollen möglichst alle Leistungsphasen der HOAI inkl. der örtlichen Bauüberwachung abgedeckt werden. Angaben zur technischen Ausrüstung des Bewerbers; Aussagen zur geplanten örtlichen Präsenz während der Projektdurchführung bzw. zu möglichen Reaktionszeiten; Beschreibung der Projektorganisation (z.B. Organigramm) und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Bearbeitungsmethode, Beispiele für die Dokumentation der Arbeitsergebnisse, Ablaufplanung); Angaben zur Qualifikation des bewerbenden Büros und der sich ggf. mitbewerbenden Partner im Hinblick auf die zu vergebenden Dienstleistungen; Namentliche Bennennung der für den Auftragsfall für die Erbringung der Leistungen vorgesehen Mitarbeiter (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Projektmitarbeiter); Nachweis der fachlichen Qualifikation (Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, fachlicher Lebenslauf, bearbeitete Projekte); Angaben zu den in den letzten drei Jahren im Mittel beschäftigten Mitarbeitern, getrennt nach Führungskräften, fest angestellten Fachleuchten und freiberufliche Tätigkeiten; Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebeschreibung zu entnehmen und werden dort weiter präzisiert.

 

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein

 

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

 

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja

 

Wenn ja,Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

 

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja

 

IV.1) VERFAHRENSART

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein

 

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog). Anwendung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote: Ja

 

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien:

 

die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

 

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein

 

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (ausgenommen bei einem DBS) bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen. Tag: 16/09/2011, Uhrzeit: 12:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: Tag: 23/09/2011 Uhrzeit: 12:00

 

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber (falls möglich): (bei nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog): Tag: 07/10/2011

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: deutsch

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: x

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: x

 

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein

 

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja

 

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN

 

Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1 benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.

 

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

 

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg. Postanschrift: Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg, Deutschland Telefon: +49 2931-82-2759. E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de Fax: +49 2931-82-40322. Internet-Adresse (URL): www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/v/vergabekammer

 

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: x

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

„Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

 

VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: x

 

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 29/07/2011

 

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125813 vom 03.08.2011