Titel | Durchführung von Kernbohrung und Sondierungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Straße 59 93053 Regensburg | |
Ausführungsort | DE-93053 Regensburg | |
Frist | 24.10.2012 | |
Beschreibung | a) Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Straße 59 93053 Regensburg Telefon 09 41/7 80 09-2 30, Telefax 09 41/ 7 80 09-2 22 E-Mail: poststelle@wwa-r.bayern.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: R-2012-2 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet Regensburg f) Art und Umfang der Leistung: Baugrunduntersuchungen 8 Rammkernbohrungen (Bohrinnendurchmesser = 50 mm) 2 Schürfen 2 Grundwassermessstellen (Ausbau von Bohrstellen) 8 Sondierungen mit der leichten Rammsonde Dokumentation, Laboruntersuchungen g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfristen: Fertigstellung der Leistungen bis: spätestens 20. Dezember 2012 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a) l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen: Für das Herunterladen der Vergabeunterlagen von einer elektronischen Vergabeplattform wird kein Entgelt erhoben. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Landshuter Straße 59, 93053 Regensburg q) Angebotseröffnung am 24. Oktober 2012 um 15 Uhr Ort: Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Besprechungsraum Donau (2. OG) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 21. November 2012 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierung der Oberpfalz Regensburg, den 1. Oktober 2012 Wasserwirtschaftsamt Regensburg | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127912 vom 08.10.2012 |