Titel | Rahmenvereinbarung über die Durchführung von toxikologischen Untersuchungen von Blut- und/oder Urinproben | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Polizeipräsidium Oberbayern Süd Kaiserstraße 32 83022 Rosenheim | |
Ausführungsort | DE-83022 Rosenheim | |
Frist | 14.03.2012 | |
Beschreibung | a) Polizeipräsidium Oberbayern Süd Kaiserstraße 32 83022 Rosenheim Fax: 08031/200-1449 Email: pp-obs.pp.pv4@polizei.bayern.de Angebotssammelstelle: Polizeipräsidium Oberbayern Süd A-Bau – EG/Poststelle Zi. 038 Kaiserstraße 32, 83022 Rosenheim b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, Dienstleistungsauftrag gemäß Anhang I Teil B Nr. 27 VOL/A c) Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und per Post zurückzusenden. Das Angebot ist im Original in einen fensterlosen Umschlag zu stecken und zu verschließen. Der Briefumschlag ist mit der Firmenanschrift und einer Adressierung gemäß Bewerbungsbedingungen zu versehen. d) Art und Umfang der Leistung, sowie den Ort der Leistungserbringung: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ca. 1800 toxikologischen Untersuchungen von Blut- und/oder Urinproben für die ca. 50 Dienststellen des Polizeipräsidium Oberbayern Süd im Vertragszeitraum von drei Jahren. Die Schätzung beruht auf Erfahrungswerten. Das konkrete Probenaufkommen ist abhängig von der Kriminalitätsentwicklung und kann Schwankungen unterliegen. Ein bestimmtes Analysenaufkommen wird nicht garantiert. e) Losaufteilung: keine f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein g) Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 15.05.2012 Vertragsende: 31.05.2015. Der Vertrag kann einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2016 verlängert werden (Option). h) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail, Fax oder Brief beim Auftraggeber (siehe Buchstabe a) angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt per E-Mail, aufAnforderung auch per Post. Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 14.03.2012 schriftlich gestellt werden. i) Angebotsfrist: Die Angebote müssen bis zum 28.03.2012, 12:00 Uhr bei der Angebotssammelstelle eingehen (siehe Buchstabe a). Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen. Seite 2 von 4 j) Bindefrist: Die Bieter sind bis zum 01.05.2012 an ihr Angebot gebunden. k) Sicherheitsleistung: - entfällt - l) Zahlungsbedingungen: - siehe Vergabeunterlagen – m) Vorzulegende Unterlagen für die Beurteilung der Eignung - Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen in einer vergleichbaren Größenordnung erbringt oder erbracht hat, vorzugsweise von Polizei und/oder Justizbehörden. Die Referenzen sollen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. - Erklärung zum Unterauftragnehmer - Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft - Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren - Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre - Erklärung zur Zuverlässigkeit - Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (in Fotokopie) mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Umweltschäden Laborleiter - Zeugnis über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium (i. d. R. Medizin, Chemie oder Pharmazie). - Nachweis über eine mindestens fünfjährige forensisch-toxikologische Erfahrung und davon mindestens zweijährige Berufstätigkeit als Laborleiter. Wissenschaftliches Personal - Nachweis, Bestätigung, dass mindestens zwei fest angestellte Gutachter im Labor /Unternehmen beschäftigt werden, wobei der Laborleiter gleichzeitig Gutachter sein kann - Nachweis in Form eines Zeugnis (Kopie) für jeden Gutacher, der für den AG tätig wird, über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium (i. d. R. Medizin, Chemie oder Pharmazie). - Nachweise, mit denen die angegebenen Gutachter ihre forensische Erfahrung (Vertretung von Gutachten vor deutschem Gericht) belegen können. - Nachweise, mit denen die Gutachter (z.B. Fortbildungen oder zusätzliche Ausbildungen), belegen, dass sie über umfassende Kenntnisse in Toxikologie verfügen (z. B. Anerkennung als Forensischer Toxikologe oder Forensischer Chemiker). - Nachweise, mit denen die Gutachter belegen können, dass sie über strafrechtliche und straprozessuale Kenntnisse verfügen (z. B. Anerkennung als Forensischer Toxikologe oder Forensischer Chemiker). Technisches Personal - Je Mitarbeiter ein Nachweis (Berufsabschlusszeugnis) über eine qualifizierte Berufsausbildung auf dem Gebiet der Labortätigkeit des eingesetzten technischen Personals (z. B. PTA, MTA, CTA oder BTA). - Für alle diese Mitarbeiter, welche die Polizeiaufträge ausführen (Laborleiter, wissenschaftliches und technisches Personal) sind Teilnahmebescheinigungen von fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen. Laborausstattung und Qualitätssicherung Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Labor die nachfolgenden Mindestanforderungen zur Laborausstattung erfüllt: - Die Laborfläche und die räumliche Strukturierung müssen der Aufgabenstellung gerecht werden. Vor allem muss die Untersuchung der Blutproben zur Vermeidung vonKontamination räumlich getrennt von der Untersuchung sonstiger Asservate wie Pulverproben durchgeführt werden. - Die Blutproben müssen sachgerecht in abschließbaren Kühleinrichtungen vor und nach der Untersuchung gelagert werden. Das Restmaterial muss nach der Untersuchung mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. - Die verwendeten Geräte (bevorzugt GC/MS oder LC/MS) müssen eine eindeutige Identifizierung von Einzelstoffen und eine genaue Bestimmung der Stoffmenge (Konzentration) erlauben und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. - Das Labor muss die Analysen nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Analysentechnik ausführen. - Nachweise über die regelmäßig erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei einschlägigen Ringversuchen (z. B. der GTFCh) in den letzten zwei Jahren. - Nachweis der Akkreditierung bzw. des Antrags auf Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 oder 17020 unter zusätzlicher Berücksichtigung der Qualitätsstandards für forensisch – toxikologische Analysen der GTFCh, soweit vorhanden Als Nachweis sind Kopie(n) entsprechender Urkunden über den Studienabschluss sowie Bestätigung(en) des Arbeitgebers über entsprechende Tätigkeiten vorzulegen. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetztestreue können Auftraggeber gem. § 6 Abs. 4 VOL/A und § 97 Abs. 4a GWB Präqualifikationssysteme zulassen. Der Auftraggeber akzeptiert zu diesem Zweck die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank. Bei Vorlage dieser Bescheinigung kann auf die in den Bewerbungsbedingungen genannten Erklärungen verzichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise oder Erklärungen auch bei Vorliegen der Bescheinigung in die PQ- VOL- Datenbank zu fordern. Gewerbezentralregisterauszug Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz v on Amtswegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. §150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern,die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Hinweise: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachzufordern. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß den Vorgaben in den Bewerbungsbedingungen auszufüllen und zu unterzeichnen. n) Kosten für Vervielfältigungen: - entfällt – o) Zuschlagskriterien: niedrigster Angebotspreis p) Rechtsbehelfe: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zurügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Nr. 2 GWB. Seite 4 von 4 Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 101a GWB informiert. Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 101b Abs. 2 GWB). Nachprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon: +49-89-2176-2411 Telefax: +49-89-2176-2847 http.//www.regierung-oberbayern.de Polizeipräsidium Oberbayern Süd 23.02.2012 SG PV 4 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126627 vom 25.02.2012 |