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Titel
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Lieferung elektrischer Energie aus Ökostrom
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberStadt Garbsen
Rathausplatz 1
30823 Garbsen
AusführungsortDE-30823 Garbsen
Frist20.09.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 279882-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Stadt Garbsen

Rathausplatz 1

Kontaktstelle(n): Stadt Garbsen

Zu Händen von: Herrn Henke

30823 Garbsen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 5131-707460, Fax: +49 5131-707475


E-Mail: andreas.henke@garbsen.de

Internet: www.garbsen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen der Stadt Garbsen; 3- Jahresliefervertrag mit einmaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesland NiedersachsenH. NUTS-Code DE9


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Garbsen im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Lieferzeitraum ist der 1.1.2013, 0:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr. Es besteht die einmalige optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu gleichen Konditionen. Für die Belieferung ist Ökostrom in den Bilanzkreis einzustellen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen: Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, oder Solarthermie hergestellt wird. Es gilt dabei die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 2 lit. a Richtlinie 2009/28/EG 23.4.2009 (Erneuerbare-Energien- Richtline). Dieser Strom darf nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert werden/ worden sein. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen eingekauft werden/ produziert werden. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen in den Bilanzkreis eingestellt werden. Für den Nachweis reichen sog. RECS-Zertifikate, EECS-Zertifikate und/oder GoO-Zertifikate oder vergleichbare Zertifikate nicht. Darstellung des Loses im Einzelnen: 10 SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 430 000 kWh/a. 18 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 300 000 kWh/a. Gesamt 28 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 730 000 kWh/a.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 09000000, 65310000, 09310000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Garbsen im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Lieferzeitraum ist der 1.1.2013, 0:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr. Es besteht die einmalige optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu gleichen Konditionen. Für die Belieferung ist Ökostrom in den Bilanzkreis einzustellen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen: Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, oder Solarthermie hergestellt wird. Es gilt dabei die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 2 lit. a Richtlinie 2009/28/EG 23.4.2009 (Erneuerbare-Energien- Richtline). Dieser Strom darf nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert werden/ worden sein. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen eingekauft werden/ produziert werden. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen in den Bilanzkreis eingestellt werden. Für den Nachweis reichen sog. RECS-Zertifikate, EECS-Zertifikate und/oder GoO-Zertifikate oder vergleichbare Zertifikate nicht. Darstellung des Loses im Einzelnen: 10 SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 430 000 kWh/a. 18 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 300 000 kWh/a. Gesamt 28 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 730 000 kWh/a.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Tagen: 12 (ab Auftragsvergabe)


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2013. Abschluss 31.12.2015


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit; § 9 Abs. 4 EG VOL/A: Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung in die Referenzliste eintragen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 53/2012


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.9.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 16.10.2012 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.10.2012


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.8.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127719 vom 05.09.2012