Titel | Abfuhr von anfallenden Sickerwasser | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Landratsamt Sigmaringen Leopoldstraße 4 72488 Sigmaringen | |
Ausführungsort | DE-72488 Sigmaringen | |
Frist | 17.10.2013 | |
Beschreibung | a) Landratsamt Sigmaringen Liegenschaften und Technik Leopoldstraße 4 72488 Sigmaringen Ausschreibung Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen b) Leistungsbeschreibung Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen führt zur Vergabe der Leistung zur Abfuhr des anfallenden Sickerwassers von der früheren Übergangsdeponie Marbach zur Kläranlage der Stadt Bad Saulgau eine beschränkte öffentliche Ausschreibung durch. Das anfallende Sickerwasser wird auf der Deponie in einem 20-m³ Sammelschacht (max. Saugtiefe 4,00 m), erfasst. Die Leerungs- und Abfuhrrhythmen sind abhängig von der Intensität der Niederschläge. Das heißt, daß bei einer länger andauernden Regenperiode eine tägliche Abfuhr sowie Kontrolle des Sammelschachtes erforderlich ist. Jahresmengen Für die ständige Füllstandskontrolle des Sammelschachtes ist der Abfuhrunternehmer verantwortlich. Eine rechtzeitige Leerung ist erforderlich, damit Sickerwasser nicht in das Dränsystem der Deponie rückstaut bzw. ein Überlauf des Sickerwassers ausgeschlossen werden kann. Dabei ist zu beachten, daß die Anlieferungshöchstmengen bei der Kläranlage Bad Saulgau auf 12 m³ pro Tag festgelegt ist. Nur in Ausnahmefällen, und mit vorheriger Rücksprache mit der Kläranlage, ist eine Mehranlieferung zulässig. Ebenso ist die Anlieferung zur Kläranlage Bad Saulgau, bedingt durch betriebliche Erfordernisse, einen Tag im Voraus durch den Auftragnehmer bei der Kläranlage anzuzeigen. Die Transportentfernung zur Kläranlage Bad Saulgau beträgt, einfache Wegstrecke, ca. 5 km. Der Sickerwassersammelschacht ist über bestehende Kieswege auf der Deponie zu erreichen. In den Abfuhrpreis sind auch Kosten eines für die ordnungsgemäße Sickerwasserabfuhr erforderlichen Winterdienstes einzurechnen. Ebenso sind in den Einheitspreis die Kosten notwendiger Absaugeinrichtungen für den Entleerungsvorgang einzurechnen. Beabsichtigt der Auftragnehmer auf seine Kosten feste Absaugeinrichtungen zu installieren, so sind diese vorher mit der Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen abzustimmen. Die beim Transport des Sickerwassers und beim Absaugen der Sammelschächte ein-schlägigen Vorschriften zur Unfallverhütung sind unbedingt einzuhalten. Eine Haftung des Landkreises ist ausgeschlossen. Auf das beigefügte Merkblatt für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen auf Hausmülldeponien wird verwiesen. Nach jedem Entleerungsvorgang ist der Schacht mit der dafür vorhandenen Schachtabdeckung sofort wieder zu schließen. Das Eingangstor zur Deponie ist ebenfalls immer verschlossen zu halten. Sämtliche durch den Auftragnehmer beschädigten Anlagenteile und Grundstücke sind der Kreisabfallwirtschaft unverzüglich zu melden. d) Erfüllungsort: 88518 Herbertingen Ortsteil:Marbach e) Angebotsfrist: 17. Oktober 2013 f) Kontakt: E-Mail: Ausschreibung@LRASIG.de weitere Informationen unter: www.bund.de/SiteGlobals/Functions/anlage/anlageGenericJSP | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129630 vom 24.09.2013 |