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Titel
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Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen
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VergabeverfahrenFreihändige Vergabe
AuftraggeberLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
Inselstr. 26
03046 Cottbus
AusführungsortDE-03046 Cottbus
Frist15.02.2013
Beschreibung

a) Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg

Inselstr. 26

03046 Cottbus

Telefon: 0355/48640-562

Telefax: 0355/48640-510


E-Mail: Brit.Sanderhoff@lbgr.brandenburg.de


b) Art der Vergabe


Freihändige Vergabe


c) Form, in der die Teilnahmeanträge einzureichen sind. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich oder in Textform bei der unter Buchstabe a ) Nr. 3. genannten Stelle einzureichen. Telefonische Anträge sind schriftlich innerhalb der Teilnahmefrist zu bestätigen.


d) Art und Umfang der Leistung


Das LBGR beabsichtigt im Jahr 2013 die folgend beschriebenen Leistungen im Zuge freihändiger Vergaben zu beauftragen. Dieser Teilnahmewettbewerb geht den Freihändigen Vergaben als Präqualifikationsverfahren voraus. Nach § 47 Abs. 4 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, [Nr. 21], S.266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr.47) ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen. Ausgenommen davon sind Gebäude an der Geländeoberfläche. Das LBGR kann als Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Vom Vorliegen einer Gefahr im Bereich stillgelegter bergbaulicher Anlagen kann insbesondere ausgegangen werden, wenn einerseits Senkungen/Hebungen oderTagesbrüche über untertägigen Grubenbauen, Schachtverbrüche, Mundlochverbrüche, Bohrlochverbrüche, Wasserschäden, Entgasung und/oder Rutschungen an Tagebaurestlochböschungen eingetreten sind oder andererseits solche Ereignisse in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorstehen. Die Sicherungspflicht ist durch Einigungsvertrag auf das Land Brandenburg übergegangen. Im Haushaltsplan werden für die Sicherung des Altbergbaus ohne Rechtsnachfolger (vor 1945 betriebener Bergbau) Mittel bereitgestellt, die vorrangig der Abwehr von lebensbedrohender Gefahr dienen, die von derartigen Altbergbauobjekten ausgeht sowie der Sicherung von Flächen des Altbergbaus. Die durch das LBGR ausgelösten Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des § 47 Abs. 4 OBG umfassen in der Regel folgende Leistungen:

1. Erstbefahrung und erste temporäre Absperrung des Schadensbereiches (Beschilderung, Warnband, Seilabsperrungen, Umzäunung etc.).

2. Ingenieurtechnische Arbeiten für die Zuordnung des Ereignisses zum jeweiligen Altbergbauobjekt (Vorbereitung der Einmessung, Einmessung des Bergschadensbereiches, Recherchen zu vorliegenden Unterlagen zum Altbergbauobjekt. Überprüfung, ob der eingetretene Bergschaden in Art, Ausmaß und Lage aus den vorliegenden Unterlagen eindeutig erklärbar ist oder Unstimmigkeiten bzw. zusätzlicher Informationsbedarf besteht, um eventuell noch bestehende Gefährdungen zu bestimmen und/oder Sicherungsmaßnahmen zuverlässig planen und durchführen zu können.

3. Technische Leistungen zur Erkundung von Hohlräumen (Bohrungen, Rammsondierungen) und Verwahrungsarbeiten (Versatz der untertägigen Hohlräume). Bei unbekannter Altbergbausituation (ohne Risswerk) Einsatz indirekter Verfahren (Geophysik). Diese Leistungen können in Abhängigkeit von der Oberflächennutzung und dem Schadensausmaß unverzüglich erforderlich sein.

4. Erstellung einer Dokumentation (markscheiderisch beurkundetes Risswerk mit Darstellung des Bergschadens, Zuordnung des Bergschadens zu den konkreten bergbaulichen Anlagen, Aussagen zum Gefährdungspotential und daraus ableitend Angabe von möglichen weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr). Primäre Aufgabe ist die Erbringung von Ingenieurleistungen (Pos. 1. und 2). In gesonderten Fällen (bei akuter Gefahr) sind unverzügliche Erkundungs- und Verwahrungsarbeiten gemäß Pos. 3 erforderlich. Für technische Leistungen zur Erkundung und Verwahrung von Altbergbau ohne Rechtsnachfolger ist eine externe Baubegleitung vorgesehen. Die Leistungen beinhalten die Ausführungsplanung mit Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, ggf. Leistungsprogramm. Des Weiteren ist die Baustellenkontrolle, die auch die Einhaltung von Umweltstandards beinhaltet, und die Kontrolle der durch die Versatzfirma zu erstellende Abschlussdokumentation Bestandteil der Baubegleitung im Sinne einer Fachbauleitung. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind textlich und in markscheiderisch beurkundeten Rissunterlagen zu dokumentieren und sowohl in analoger als auch digitaler Form zu fertigen gemäß bzw. analog den Anforderungen an die Führung eines Bergmännischen Risswerkes) sowie auf Datenträger. Für die risslichen, markscheiderisch zu dokumentierenden Darstellungen gelten die Festlegungen der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV) vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2631), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2093). Aufgrund der Tätigkeit in Bereichen des ehemaligen über- und untertägigen Bergbaus müssen die Bewerber insbesondere über umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen bei der Arbeit in bergschadengefährdeten Gebieten verfügen sowie mit den spezifischen Gefahren und den daraus abzuleitenden Sicherheitsvorkehrungen für Menschen, Geräte und Anlagen sowie bauliche Einrichtungen in diesen Bereichen umfassend vertraut sein. sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle) Land Brandenburg Ergänzende / Abweichende Angaben zum Leistungsort:


e) Teilung in Lose, Umfang und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: Nein Nebenangebote mit energieeffizienteren, umweltfreundlicheren, in den Lebenszykluskosten günstige-ren oder barrierefreien oder innovativen Lösungen sind immer zugelassen. Andere Nebenangebote sind nicht zugelassen.


g) Ausführungsfrist: Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Es handelt sich um Leistungen der Gefahrenabwehr. Bei einer Beauftragung im Ereignisfall ist die sofortige Einleitung von Maßnahmen zwingend erforderlich und zu gewährleisten. Frist in Monaten: oder Frist in Kalendertagen: oder Beginn der Ausführungsfrist: 01.03.2013 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2013


h) Vergabeunterlagen: 1. Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt, Anforderung spätestens bis: 15.02.2013 23:59 Uhr im Internet unter vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ online, kostenfreie Registrierung und Freischaltung erforderlich, zu den dort veröffentlichten Nutzungsbedingungen.


i) Teilnahme-, Angebots- und Bindefrist Die Frist bis zu deren Ablauf Teilnahmeanträge gestellt werden können endet am: Datum: 20.02.2013 Uhrzeit: 16:00 Uhr


j) Eine Sicherheitsleistung wird gefordert (nicht für die Teilnahme!)


k) Zahlungsbedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-BbG)


l) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen, die vom Auftraggeber u. a. für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt werden. Bedingung für die Auftragsvergabe: Die Qualifizierungsunterlagen sind für diesen hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerb ungeachtet der Hinterlegung entsprechenden Materials für analoge Arbeiten in Vorjahren vollständig mit den folgend genannten Nachweisen und mit aktuellem Stand einzureichen. Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:


1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der unter VOL/A § 6 Absatz 5 benannten Sachverhalte

2. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. Verwaltungsvorschrift zu § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Beschäftigung und § 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 04.04.2001 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 19.05.2001) von den Bewerbern eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen muss. Der Registerauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Registerauszug nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Hinweis: Für den Auszug aus dem Bundeszentralregister gilt: gewerbliche Unternehmen reichen bitte einen Gewerbezentralregisterauszug ein und Unternehmen, welche eine freiberufliche Selbständigkeit ausüben, reichen bitte einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ein; hier ein Behördenführungszeugnis (Belegart O bzw. OG). Die Vergabeentscheidung erfolgt unter Beachtung des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des § 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.


3. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

4. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

5. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

6. Anlage zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)


Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über erstellte oder vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren


Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:

- Darstellung des Firmenprofils (Größe, Betätigungsfelder, Sonderqualifikationen, ggf. Zertifizierung, u.ä.)

- Angaben zu den fachlichen Qualifikationen der mit der Leistungserstellung beauftragten Mitarbeiter

- Nachweis der regionalen Kenntnisse des Altbergbaus insbesondere des Braunkohlenbergbaus in Brandenburg

- Erklärung über die Bereitschaft einer unverzüglichen Arbeitsaufnahme des Auftragnehmers am Ereignisort (24 h Bereitschaftsdienst) innerhalb von max. 2 Stunden nach Auftragserteilung.

- Benennung des mit den markscheiderischen und vermessungstechnischen Arbeiten betrauten, im Land Brandenburg anerkannten Markscheiders mit Referenzen in der Altbergbaubearbeitung in Brandenburg

- Benennung eines beim LBGR gelisteten anerkannten Sachverständigen für Böschungen

Sonstiger Nachweis: Referenzen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit


m) Kostenersatz für die Vergabeunterlagen Nein Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung im Vergabemarktplatz und nach Freischaltung im Projektraum eingesehen und heruntergeladen werden.


n) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden


Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstiges Angebot - siehe nachfolgende Kriterien - Angaben zur ausgewählten Wertungsmethode: Bei diesem Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein Präqualifikationsverfahren mit dem Ziel geeignete Unternehmen zur Erbringung der beschriebenen Leistung für das Jahr 2013 zu finden. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe.


o) Sonstige Angaben


Die Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg findet Anwendung: Nein. Sonstige Informationen für Bieter / Bewerber Im Rahmen einer Beauftragung kommt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) - am 01.01.2012 in Kraft getreten - zur Anwendung. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die oben bezeichnete Stelle. Der Antrag muss dort bis zum Ende der Einreichungsfrist eingegangen sein. Der Umschlag ist außen mit dem Kennzettel zu versehen sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu bezeichnen. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Antrages sind bis zum Ende der Einreichungsfrist in entsprechender Form wie der Antrag einzureichen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128437 vom 03.02.2013