Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Abwasser- und Abfallbeseitigungs- sowie Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Drucken  
VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberZweckverband Grevesmühlen
Karl-Marx-Straße 7/9
23936 Grevesmühlen
AusführungsortDE-23936 Zehmen
Frist11.03.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 38683-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Zweckverband Grevesmühlen

Karl-Marx-Straße 7/9

Kontaktstelle(n): Zweckverband Grevesmühlen

Zu Händen von: Mathias Peters

23936 Grevesmühlen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 3881757700, Fax: +49 3881757111


E-Mail: mathias.peters@zweckverband-gvm.de

Internet: www.zweckverband-gvm.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en)


Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstige: Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Offenes Verfahren - Abfuhr, Transport, Entsorgung von Klärschlämmen.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Verbandsgebiet Zweckverband Grevesmühlen. NUTS-Code


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Es sind die im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen anfallende Fäkal-, Primär- und Überschussschlämme ab dem 1.4.2013 — abzufahren bzw. zu transportieren, — zwischenzulagern und, — unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik fachgerecht zu entsorgen bzw. eigenverantwortlich einer Entsorgung zuzuführen.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Es fallen jährlich ca. 7 215 m³ Fäkalschlamm, 19 000 m³ Primär- und Überschussschlamm sowie ca. 6 000 t Faulschlamm im Verbandsgebiet an. Das Risiko von Mengenabweichungen liegt beim Auftragnehmer. Die Primär- und Überschussschlämme werden vorbehandelt/eingedickt und anschließend von den 27 kleinen Kläranlagen in kontinuierlichen Abständen von ca. 4 bis 6 Wochen auf die vier großen Kläranlagen in Grevesmühlen, Dassow, Boltenhagen und Lüdersdorf transportiert.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.4.2013. Abschluss 31.12.2014


Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1 Bezeichnung: Abfuhr von Fäkalschlämmen.

1) Kurze Beschreibung: Die Fäkalschlämme aus den abflusslosen Gruben sind nach vom Kunden angezeigtem Bedarf oder in Havariefällen oder anderen unvorhersehbaren Fällen abzufahren. Die Schlämme aus den Kleinkläranlagen sind durchschnittlich alle 1 bis 5 Jahre abzufahren, bei vom Kunden angezeigten Bedarf oder im Zuge der Wartungen festgestelltem erhöhten Schlammspiegel auch öfter. Die Schlämme werden jeweils zur nächstgelegenen der vier größeren zentralen Kläranlagen Lüdersdorf, Boltenhagen, Dassow oder Grevesmühlen abgefahren, ggf. zunächst vor Ort in Containern gesammelt und zwischengelagert.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000

3) Menge oder Umfang: Jährlich ca. 7 215 m³ Fäkalschlamm.


Los-Nr: 2 Bezeichnung: Abfuhr von Primär- und Überschussschlämmen.

1) Kurze Beschreibung: Die Primär- und Überschussschlämme der 27 kleinen zentralen Kläranlagen haben einen durchschnittlichen Gehalt von 1 bis 2 Prozent Trockensubstanz; diejenigen der drei großen Kläranlagen Dassow, Boltenhagen, Lüdersdorf nach Eindickung von 5 bis 6 Prozent. Diese Schlämme werden zur Weiterbehandlung zur zentralen Kläranlage Grevesmühlen transportiert. Das geschieht auf Abruf von den 27 kleinen Kläranlagen jeweils ca. 7 bis 8 mal Jährlich, von den drei anderen großen Kläranlagen jeweils ca. 190 mal jährlich.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000

3) Menge oder Umfang: Jährlich ca. 19 000 m³ Primär- und Überschussschlamm.


Los-Nr: 3 Bezeichnung: Transport von der Kläranlage Grevesmühlen, Zwischenlagerung und Entsorgung der Klärschlämme.

1) Kurze Beschreibung: Der Faulschlamm der Kläranlage Grevesmühlen (auf ca. 21 Prozent Trockensubstanz entwässert) wird der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Jährlich fallen etwa 6.000 t dieses Faulschlammes an. Das entspricht ca. 110 bis 125 t/Woche. Die Schlammentwässerung findet an 7 Tagen pro Woche statt. Der Transport kann an folgenden Tageszeiten erfolgen: Montag bis Freitag von 6 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 6 bis 12.00 Uhr. Es kann zu Schwankungen kommen (bedingt durch Urlaubssaisons, Störungen im Klärwerksbetrieb, andere unvorhersehbare Ereignisse). Es handelt sich um „Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen“, und zwar um „Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser“ im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 AVV i.V.m. Anlage 1, Abfallschlüssel 19 08 05. Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Grenzwerten ist die landwirtschaftliche Verwertung zulässig, da die Analysewerte des Klärschlamms in der Regel unterhalb der Grenzwerte liegen. Die „Zwischenberichte Klärschlamm“ der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern (LMS-LUFA Rostock) vom 22.10.2012, 26.4.2011 und 23.4.2010 betreffend die Kläranlage Grevesmühlen sind anliegend – unter „Hinweise“ – beigefügt. Das kann sich aufgrund der sich voraussichtlich zum 1.1.2015 ändernden Grenzwerte und Anforderungen ändern. Zu beachten sind auch die weiteren rechtlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmung zur Abfallbeseitigung, hier insbesondere die Abfallhierarchie des § 6 KrWG und die Festlegungen des jeweils geltenden Abfallwirtschaftsplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90000000

3) Menge oder Umfang: Jährlich ca. 6 000 t Faulschlamm.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


Der Auftragnehmer hat eine fachspezifische, ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und bei Vertragsschluss vorzulegen, die die typischen Transport-, Lagerungs- und sonstigen (Umwelt-)haftungsrisiken absichert. Die Versicherungen müssen mindestens folgende Deckungssummen je Schadens-/Versicherungsfall ausweisen: — Betriebshaftpflicht: 5 Mio. EUR für Personenschaden; 2 Mio. EUR für Sachschäden; 0,5 Mio. EUR für Vermögensschaden; — Umwelthaftpflicht: 5 Mio. EUR für Personenschaden; 2 Mio. EUR für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Los 1: Nachweis der fachlichen Qualifikation und Gütesicherung gemäß den Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe „ R“ . Anmerkung: Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der den Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Er gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 11.3.2013 - 10:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 11.4.2013


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Tag: 11.3.2013 - 10:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter oder vom Bieter bevollmächtigte Personen, eine Vollmacht ist zur Eröffnung der Angebote vorzulegen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3855885814 Fax: +49 3855885847


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Tage seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Erlangung von Rechtsbehelfen: "Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" unter www.Bundeskartellamt.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.1.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128453 vom 06.02.2013