Titel | Durchführung einer Abwasserentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Landeshauptstadt Erfurt Fischmarkt 1 99084 Erfurt | |
Ausführungsort | DE-99084 Erfurt | |
Frist | 06.03.2013 | |
Beschreibung | a) Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle Frau Kerber Fischmarkt 1 99084 Erfurt Telefon-Nr. 0361 655-1286 Fax-Nr.0361 655-1289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de b) Vergabeverfahren Vergabe-Nr. Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 071/2013-66 d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen f) Ort und Art der Leistung Erfurt, Kanal "An der Silberhütte" Umfang der Leistung LT 02 - Abwasserentsorgung: ca. 270 m Schmutzwasserkanal DN 200 Stz (lichte Tiefe bis ca. 5,50 m), 7 Stahlbetonfertigteilschächte Durchmesser i.L. 1,00 m, ca. 40 m Anschlussleitungen DN 150 Stz, Straßenaufbruch, Erdarbeiten und Oberflächenwiederherstellung LT 03 - Wasserversorgung/Tiefbau: Straßenaufbruch, Erdarbeiten und Oberflächenwiederherstellung für ca. 130 m Trinkwasserleitung DN 25 bis DN 50 h) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben: Ja. Nein. i) Ausführungsfrist: 17.06. -30.10 2013 j) Nebenangebote sind ausgeschlossen. nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. auch ohne Hauptangebot möglich. k) Anforderung der Vergabeunterlagen an das Büro: John & Stolze GmbH, Erfurt. Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen. l) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 42,00 EUR (inkl. Postversand und Datenträger) Überweisung Empfänger Konto-Nr. BLZ Ingenieurbüro: John & Stolze 130 063 789 820 510 00 Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Sparkasse Mittelthüringen Kanal Silberhütte Anforderung möglichst bis Versand 01.03.2013 06.03.2013 Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet. q) Angebotseröffnung am um Ort 26.03.2013 10.00 Uhr Vergabestelle, siehe a) Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. u) Nachweise Die Bieter sowie eventuelle Nachauftragnehmer müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A qualifiziert sein. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 sind zu erfüllen. Der entsprechende Nachweis für die geforderte Beurteilungsgruppe ist auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden sind. Zuschlagskriterien v) Zuschlagsfrist: 24.05.2013 Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt: Name Bearbeiter Ingenieurbüro John & Stolze GmbH Dipl.-Ing. Sabine Wolf Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Brühlerwallstraße 9, 99084 Erfurt Telefon-Nr. 0361 / 779232-5 Fax-Nr. 0361 / 779232-0 E-Mail: ib@john-stolze.de w) Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) (1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. (2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. (3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de (4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. (5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128542 vom 24.02.2013 |