Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Durchführung von Vermessungsdiensten
Drucken  
VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberVerkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt
AusführungsortDE-64283 Darmstadt
Frist07.08.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 261794-2013


Abschnitt I: Auftraggeber


I.1) Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Kurt-Schumacher-Straße 8

Zu Händen von: Frau Sandra Appel (FB NT13.11)

60311 Frankfurt

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 6921323083, Fax: +49 6921323336


E-Mail: s.appel@vgf-ffm.de

Internet: www.vgf-ffm.de


Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Kurt-Schumacher-Straße 8

Zu Händen von: Geschäftsstelle, Herr Hofbauer (Raum H304)

60311 Frankfurt

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 6921326748, Fax: +49 6921323336


E-Mail: p.hofbauer@vgf-ffm.de

Internet: www.vgf-ffm.de


Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:

Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Kurt-Schumacher-Straße 8

Zu Händen von: Poststelle

60311 Frankfurt

DEUTSCHLAND


I.2) Haupttätigkeit(en). Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste


I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber. Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: VGF-EU 132/13 - Jahresvereinbarung "Vermessungsleistungen".


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen NUTS-Code DE712


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 3 Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: 200 000 Euro pro Jahr.


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Umfangreiche Vermessungsleistungen gemäß HOAI 2013, Anlage 1 (zu §3 Absatz 1) 1.4.4 an Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (insbesondere des kommunalen ÖPNV), sowie an Gebäuden und unterirdischen Bauwerken und Gleisanlagen.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71353200


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Angaben zu den Losen. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres Jahr (3+1).


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für nachfolgende Aufrufe zum Wettbewerb bei verlängerbaren Aufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2014 Abschluss 31.12.2016


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistungen zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung beträgt 5 v. H. der Gesamtvergütung gemäß unseren Vertragsbedingungen für Verträge über Lieferungen und Leistungen (Stand 05/07). Die Sicherheit ist durch Bürgschaft einer Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Bankanstalt oder eines Kreditversicherers zu leisten. Bürgschaften sind schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 BGB). Sie dürfen nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein. Bürgschaften müssen, soweit gesetzlich zulässig, als Leistungsort Frankfurt am Main bezeichnen. Sie müssen zudem, soweit nach der Zivilprozessordnung zulässig, als Gerichtsstand Frankfurt am Main bezeichnen. Die vom Auftraggeber für solche Bürgschaften vorgehaltenen Vordrucke sind zu verwenden. 2. Nachweis über den Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Haftpflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR pauschal für Personenschäden - 2-fach max. p. a. und 1,25 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden - 2-fach max. p. a. durch den Bieter / Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung. (Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung) Der Nachweis ist zu führen: - Entweder: Durch Vorlage einer Versicherungspolice und einer Eigenerklärung, im Falle der Auftragserteilung, den geforderten Versicherungsumfang über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten; - oder: Durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Falll der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bieter mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlung gem. Leistungsstand.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Die Bietergemeinschaft (BG) hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (geschäftsführendes Mitglied), — dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtverbindlich vertritt und — dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) haften. Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in elektronischer Form auf einer CD-ROM erhältlich. 2. Bietergemeinschaften sind zugelassen: Die Nachweise der techn. Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur persönlichen Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der BIGE individuell vorzulegen. 3. Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grundlegende Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Der Auftraggeber hat sein Verständnis und die Umsetzung dieser Standards in seinen Grundwerten und Leitlinien sowie seinem Verhaltenskodex beschrieben und geregelt (z. B. fordert er die Einhaltung der in §23 SektVO festgelegten Handhabung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen). Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer gleichermaßen die Beachtung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Sollte der Auftraggeber feststellen, dass der Auftragnehmer gegen diese Standards verstößt, so behält sich der Auftraggeber das Recht vor, unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgegebenheiten diesen Vertrag - gegebenenfalls auch außerordentlich - zu kündigen. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, wiederum seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung dieser Standards anzuhalten. 4. Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen®, oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA System einsetzen, können VGF Mengen für 180,00 Euro zzgl. MwSt. erwerben. Bei Angebotsabgabe ist die Bekanntgabe der Kaufabsicht mitzuteilen. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. 5. Alle geforderten Planunterlagen sind entsprechend der VGF CAD-Richtlinien zu erstellen. Die CAD-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Kopie einer aktuellen Bescheinigung über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstands oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als drei Monate zum Bewerbungsschluss). b) Eigenerklärung des Bieters, seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung erfüllt zu haben, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO. c) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Jahre) gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO und kein Vorliegen einer nachweislichen schweren Verfehlung (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Jahre) durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird, vgl. §21 Abs. 4 Nr. 5 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO. d) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro). e) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen - keine Beantragung, keine Eröffnung, keine Ablehnung mangels Masse - eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens, vgl. § 21 Abs. 4 Nr.1 SektVO sowie keine Liquidation des Unternehmens, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO. f) Eigenerklärung des Nichtvorliegen von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO. g) Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Einrichtung des Herkunftslandes. h) Organisationsstruktur des Unternehmens (Organigramm) des Bieters, insbesondere desjenigen Geschäftsbereiches, in dessen Zuständigkeit die hier ausgeschriebene Leistung fällt, samt Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung der Leitungspositionen dieses Geschäftsbereiches. i) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvoliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren wegen Beteiligung an einem Kartell. j) Eigenerklärung des Bieters zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache (z.B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulungen etc.). Allgemeine Hinweise: Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Ziffer III.2.1. der Bekanntmachung) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (Ziffer


III.2.1. der Bekanntmachung) muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie Darstellung des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bieters, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Anerkennung der Eignung geforderte Mindeststandards: Durchschnittlicher Nettoumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 2 Mio. EUR pro Geschäftsjahr. b) Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Haftpflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR pauschal für Personenschäden - 2-fach max. p. a. und 1,25 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden - 2-fach max. p. a. durch den Bieter/Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung. (Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung) Der Nachweis ist zu führen: - Entweder: Durch Vorlage einer Versicherungspolice und einer Eigenerklärung, im Falle der Auftragserteilung, den geforderten Versicherungsumfang über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten; - oder: Durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Falll der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bieter mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten. Allgemeine Hinweise: Bei Bietergemeinschaften: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis der. Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmenstützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu demanderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit demTeilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen desoder der anderen Unternehmen erfolgen. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindestteilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle desBewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit Benennung der jeweiligen Qualifizierung; sowie Angaben der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, welche speziell in dem Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt, mit Benennung der jeweiligen Qualifizierung. Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: Leitung Außendienstvermessung: Mindestens 2 Mannpersonale Ingenieure gemäß EG Richtlinie, die die Außendienstvermessung leiten und die JEWEILS persönlichen Referenzen in folgenden Bereichen besitzen: Gebäude, unterirdische Bauwerke, Verkehrsanlagen, Gleisanlagen, sonstige Ingenieurbauwerke. (Zur Wertung des Auswahlkriteriums "Reaktionszeit", s. Ziffer VI.3 der Bekanntmachung). IT-Personal: Mindestens 2 Mannpersonale Ingenieure gemäß EG Richtlinie, mit Schwerpunkt Geoinformation und mit JEWEILS persönlichen Referenzen in der Bestandsplanerstellung von Gebäuden, unterirdischen Bauwerken, Verkehrsanlagen, Gleisanlagen, Gleistechnischen Trassierungen, sonstigen Ingenieurbauwerken jeweils in 2D / 3D. (Zur Wertung des Auswahlkriteriums "Reaktionszeit", s. Ziffer VI.3 der Bekanntmachung). b) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, insbesondere mit folgenden Angaben: — kurze Projektbeschreibung in Stichworten, — Angabe des Auftraggebers (genaue Bezeichnung des Unternehmens mit Sitz, Rechtsform und Ansprechpartner), — Angabe des abgerechneten Auftragswerts. Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: Mindestens 4 persönliche Referenzprojekte, davon 2 Außendienstleitungen zu vergleichbaren Leistungen aus dem Bereich Gebäude und unterirdische Bauwerke, Verkehrs- und Gleisanlagen sowie sonstige Ingenieurbauwerke - sowie 2 persönliche Referenzen aus dem IT-Bereich für Bestandsplanerstellung von Gebäuden und unterirdischen Bauwerken, Verkehrs- und Gleisanlagen, Gleistechnische Trassierung sowie sonstige Ingenieurbauwerke jeweils in 2D / 3D. c) Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit - Bereitstellung des Personals Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: Es müssen bis zu 2 Messtrupps mit jeweils einem Ingenieur als Truppführer bereitgestellt werden können. d) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll. (Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung). Allgemeine Hinweise: Bei Bietergemeinschaften: Die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet. Sonstige geforderte Nachweise und Erklärungen: a) Benennung der Fachbereichsleiter b) Erklärung zur Reaktionszeit des Bieters im Regelfall und im Normalfall. (Zur Wertung des Auswahlkriteriums "Reaktionszeit", s. Ziffer VI.3 der Bekanntmachung).


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Als Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, welche die Berufsqualifikation des Archtitekten ausüben und nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur (EG Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Zugelassen sind ferner Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: VGF-EU 132/13


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 7.8.2013 - 12:00


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 21.8.2013 - 10:00


IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben: Die VGF vergibt den Auftrag auf dem Wege des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der Sektorenverordnung. Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sofern vorhanden, mindestens 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den Auswahlkriterien "Personalqualifizierung" (hier: Leitung Außendienstvermessung und IT-Personal) und "Reaktionszeiten" (hier: Benötigte Zeit im Regelfall und benötigte Zeit im Notfall) zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei dem Auswahlkriterium "Personalqualifizierung" werden max. 22 Bewertungspunkte vergeben. Bei dem Auswahlkriterium "Reaktionszeiten" werden max. 3,5 Bewertungspunkte vergeben. Die vom Bewerber erzielten Bewertungspunkte bei den Auswahlkriterien werden zu den Gesamtpunkten addiert (maximal 25,5 Gesamtpunkte). Weitere Einzelheiten zum Verfahren enthalten die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb, die per Email bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle abgefordert werden können. nachr. HAD-Ref. : 2033/35 nachr. V-Nr/AKZ : VGF-EU 132/13


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / 6151126834


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.7.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129317 vom 05.08.2013