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Titel
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Durchführung eines Grundwassermonitorings
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberHessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Westerbachstraße 73-79
60489 Frankfurt am Main
AusführungsortDE-60489 Frankfurt am Main
Frist18.09.2013
Beschreibung

HAD-Referenz-Nr.: 269/10856

Richtlinie 2004/18/EG


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement -Dezernat BA11 Bau Riederwaldtunnel-

Westerbachstraße 73-79

Frankfurt am Main 60489

Deutschland

Kontaktstelle(n):

zu Händen von: Frau Gestermann

Telefon: +49 6925433102

Fax: +49 6925433199


E-Mail: bettina.gestermann@mobil.hessen.de


Offizielle Bezeichnung:

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale

Wilhelmstraße 10

Wiesbaden 65185

Deutschland

Kontaktstelle(n)

zu Händen von: Dezernat BA 2 (Herr Dittrich)

Telefon: +49 6113663476

Fax: +49 6113663303


Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling-

Wilhelmstraße 10

Wiesbaden 65185

Deutschland

Kontaktstelle(n)

zu Händen von: Frau Piana

Telefon: +49 611663421

Fax: +49 611663435


E-Mail: yvonne.piana@mobil.hessen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Straßenbau


I.4) Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber : ( ) Ja (X) Nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: A66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring


II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung. (c) Dienstleistung Dienstleistungskategorie : 12 Hauptort der Dienstleistung NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt


II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Der Hessen Mobil, Standort Frankfurt, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB A 66 Frankfurt Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. Endausbau zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost. Als Netzergänzung soll er die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (AS Frankfurt-Bergen-Enkheim) und der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt schließen. Für die Ostumgehung Frankfurt soll der Straßenkörper des unter prov. Verkehr (4+0) stehenden Streckenabschnittes in beide Fahrtrichtungen in den Endzustand versetzt werden. Das Projekt lässt sich in folgende Bereiche gliedern:

1. Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch): Der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 erfolgt durch ein neu zu errichtendes Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. In der untersten Ebene wird die Rampe 46 (Nord>Ost) als Verbindung der BAB A 661 von Bad Homburg mit der BAB 66 in Richtung Hanau geführt. In der mittleren Ebene erfolgt mit der Rampe 44 (Ost>Süd) die Verbindung der BAB 66 aus Richtung Hanau zur BAB A 661 in Richtung Offenbach. Auf der oberen Ebene verläuft in Nord-Süd Richtung die BAB A 661 in beide Fahrtrichtungen. Weiter sind die direkt geführten Verbindungsrampen 43 (Süd>Ost) und 45 (Ost>Nord) vorgesehen.

2. Ostumgehung Frankfurt a. M. zw. AS Friedberger-Landstr. und AS Ffm-Ost: Dieser ca. 3 km lange Streckenabschnitt der BAB A 661 steht bereits prov. mit einen 4 + 0 Verkehrszustand unter Verkehr. Die beiden großen Ingenieurbauwerke TB Seckbach und TB Erlenbruch wurden schon in den Vorjahren errichtet. Hier sind noch die Planung sowie der Endausbaus des Streckenabschnittes mit Lärmschutzanlagen zu vollziehen.

3. Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee (AS Borsigallee): Westlich des bestehenden, provisorischen Endes der BAB A 66 ist in Gegenlage zur "Kruppstraße" die AS Borsigallee vorgesehen. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim. Innerhalb der AS erfolgt eine direkte Anbindung des bestehenden Park- and Ride Gebäudes. Die Anschlussstelle beinhaltet zusätzlich ein Überführungsbauwerk.

4. Tunnel Riederwald: Der Tunnel Riederwald hat eine Länge von 1.025 m (Nordröhre) bzw. 1.095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform in offener Bauweise mit Deckel konzipiert. Für die BAB 66 ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt RQ 35,5 vorgesehen, der im Tunnelbereich auf den Regelquerschnitt 33 t reduziert wird. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren 13,25 m. Im Tunnel sind derzeit knotenpunktbedingte zusätzliche Ein- und Ausfahrstreifen vorgesehen. In diesen Bereichen sind die Tunnelröhren 16,75 m breit. Neben der Herstellung des neuen Tunnels im Bereich des innenstädtischen Bereiches der Stadt Frankfurt geht auch die prov. und endgültige Umlegung der oberen Verkehrsebene über den Tunnel mit den innerstädtischen Straßen und Gehwegen sowie die Verkehrsanlagen der Stadtbahn (U-Bahn) der VGF einher. Gleichzeitig müssen eine große Zahl von Versorgungsleitungen unterschiedlicher Versorgungsunternehmen umverlegt werden. Die Beschreibung des Leistungsumfangs ist unter II.2.1 definiert.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV). Hauptgegenstand: 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Ergänzende Gegenstände:


II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): (X) Ja ( ) Nein


II.1.8) Aufteilung in Lose: ( ) Ja (X) Nein


II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: (X) Ja ( ) Nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen)


Im Wesentlichen sind folgende Leistungen sind zu erbringen: Voraussetzung für die Durchführung der Baumaßnahme BAB A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Abschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck Frankfurt-Erlenbruch, Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee, Seckbachsammler sowie Nord- und Südsammler ist die Durchführung eines umfänglichen Grundwasser-Monitorings (Fortführung) im Projektgebiet. Durch die systematische, flächendeckende und regelmäßige Erfassung von geohydraulischen Daten an bestehenden Grundwassermessstellen vor Beginn, während und nach Abschluss der Baumaßnahme sollen Auswirkungen auf die Grundwassersituation frühzeitig erkannt und steuernd eingegriffen werden. Das Grundwasser-Monitoring soll dem Nachweis dienen, dass durch die Gesamtmaßnahme und die damit verbundenen Eingriffe in das Grundwasser keine Verlagerung der Schadstofffahnen stattfindet. Unter Berücksichtigung der bisher durchgeführten Untersuchungen zum Grundwasser soll das geplante großräumige Grundwasser-Monitoring eingerichtet und im Rahmen dieser Ausschreibung über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (Oktober 2013 bis Dezember 2016) betrieben werden. Bestandteile des Auftrages sind unter Anderem auch die Weiterführung des Grundwassermodells, der Grundwasserdatenbank und Probenahmen für Grundwasseranalysen. Die Analytik ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Zeitraum umfasst die Baumaßnahmen am AD Erlenbruch (Errichtung der Baugrube E 1, teilweise E 4 und E 5; Herstellung Kreuzungsbauwerk mit Rampen 44/46, Endausbau A 661) mit einem ca. 5 monatigen Vorlauf und anschließend den Tunnel mit verschiedenen Bauabschnitten (T 1, T 6, teilweise T 3) einschl. Medienverlegung. Das großräumige Grundwasser-Monitoring wird nach den 3 Jahren bis zum Ende der Baumaßnahme und darüber hinaus weiter geführt, dies ist aber nicht mehr Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Fortführung des Monitorings wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. Zusätzlich zum großräumigen Monitoring sollen an den einzelnen Baugruben kleinräumige Grundwasser-Monitorings betrieben werden, die sich mit dem großräumigen Monitoring verzahnen. Ausgenommen hiervon ist das kleinräumige Monitoring für das AD Erlenbruch Baugrube E 1 (bauseitige Ausführung). Die Planung sieht vor, dass Baugruben einzeln, aber auch zeitgleich geöffnet sind. Das Monitoring beinhaltet neben der hydraulischen Überwachung (Stichtagsmessungen) die Erhebung hydrochemischer Daten (Grundwasserprobenahmen). Im Rahmen des Monitorings sind das bestehende Grundwassermodell (erstellt mit Software Feflow) und die Grundwasser-Datenbank (erstellt mit Software FileMaker) weiterzuführen. Die in den Grundwassermessstellen teilweise eingebauten Datenlogger und die Wetterstationen sind zu betreuen (erstellt mit Software SensoWeb). Das Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ist zu betreuen. Die Beschreibung von Abweichungen als gutachterliche Stellungnahme und Aufzeigen von entsprechenden Maßnahmen sowie der Anpassung der Überwachungsmaßnahmen an die Gegebenheiten ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung. Geplanter Leistungserbringungszeitraum: Oktober 2013 - Dezember 2016


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: ( ) Ja (X) Nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten : Haftpflichtdeckungssummen: 1,5 Mio. € für Personenschäden 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften. Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vetreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: ( ) Ja (X) Nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:

- ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder

- ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten, Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF , dass keine Ausschlusskriterien vorliegen:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.


Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a) - d) VOF, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen.


a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,

b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,

c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,

d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben, Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern nachfolgende Nachweise vorzulegen:

- Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF

- Selbsterklärungen gemäß §4 (6) a) - g) VOF und § 4 (9) a) - d) VOF, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen. Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck). Der Auftraggeber wird für die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Wichtiger Hinweis: Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

- Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF

- Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF. Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:

- Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.1) wird als Mindeststandard gefordert.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

- § 5 (5) a)+c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortliche Person, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person bearbeitet wurden. Angaben zu den folgenden Funktionen / Aufgabenbereichen werden gefordert:

- Projektleitung

- § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden.

- § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert).

- § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.

Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvorduck Teilnahmeantrag zu führen. Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF für den Projektleiter und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen. Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5 (5) d) VOF vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandard zu § 5 (5) a)+c) VOF: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn für jede der vorgenannten Funktionen / Aufgabenbereiche die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

- Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters jeweils > 5 Jahre

- Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für jeden vorgesehenen Mitarbeiter, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag). Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

- Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag). Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a)+c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind.


III.2.4) Vorbehaltene Aufträge : ( ) Ja (X) Nein


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ( ) Ja (X) Nein


III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: (X) Ja ( ) Nein


Abschnitt IV: Verfahren



IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: ( ) Ja (X) Nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


Genaue Zahl der Teilnehmer: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium A: Fachliche Eignung / Qualifikation gemäß § 5 (5) a)+c) VOF des als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiters. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die von dem vorgesehenen Mitarbeiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) bearbeitet wurden. Kriterium B: Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind. Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.

- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,

- 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:

- Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben). und

- Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet: Kriterium A: 30% Kriterium B: 70%


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote: ( ) Ja (X) Nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: ( ) Ja (X) Nein


IV.3) Verwaltungsinformationen


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 9j6-Riederwald GW-Monitoring


IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: ( ) Ja (X) Nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Vergabe-/Ausschreibungs- und ergänzender Unterlagen bzw. der Beschreibung (bei einem wettbewerblichen Dialog) Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen Tag :


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 18.09.2013 Uhrzeit 10:30


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag:


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch (DE)


Abschnitt VI: Zusätzliche Informationen


VI.1) Dauerauftrag: ( ) Ja (X) Nein


VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: ( ) Ja (X) Nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist. Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen. Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "A 66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring" zu versehen. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort) nachr. HAD-Ref. : 269/10856 nachr. V-Nr/AKZ : 9j6-Riederwald GW-Monitoring


VI.4) Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren


Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151126601 Fax: +49 6151125816 E-Mail: Internet-Adresse (URL): Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)


VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale Postanschrift: Wilhelmstraße 10 Ort: Wiesbaden Postleitzahl: 65185 Land: Deutschland Telefon: +049 06113660 Fax: +049 06113663435 E-Mail: post@mobil.hessen.de Internet-Adresse (URL):


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.08.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129409 vom 19.08.2013