Titel | Durchführung von Projektträgeraufgabe zur Umsetzung der Energiewende | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128 – 130 10117 Berlin-Mitte | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 18.09.2013 | |
Beschreibung | A) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128 – 130 10117 Berlin-Mitte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Referat: Vergabestelle E II 4, Stresemannstraße 128 – 130 10117 Berlin-Mitte Telefon: 030 - 18305 - 4677 oder – 3857 E-Mail: VergabestelleEII4@bmu.bund.de Die Angebote sind bei der Vergabestelle E II 4 einzureichen. Es ist zu beachten, dass der Versand des Angebotes an einen anderen Dienstsitz des BMU als an die vorgenannte Adresse der Vergabestelle nicht als eingegangen gilt. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A). B) Auftragsgegenstand (2) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag (3) Art und Kategorie der Dienstleistung / Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) / Einordnung in den CPV- Code „Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)“ Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein Dienstleistungskategorie: Kategorie 27 (Anhang I B zu Abschnitt 2 der VOL/A - Sonstige Dienstleistungen), CPV-Code: 75131000-3 (Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung) (4) Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 01.01.2014 Vertragsende: 31.12.2017 Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Auf Verlangen der AG kann optional eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 1 Jahr erfolgen. (5) Umfang der Leistung und Ort der Leistungserbringung 1.1 Hintergrund der Auftragsvergabe: Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom 28. September 2010 und den Beschlüssen zur Beschleunigung der Energiewende vom Sommer 2011 den Weg in ein neues Energiezeitalter mit konkreten Zielen und einem Monitoring-Prozess beschlossen. Das BMU führt zur beschleunigten Umsetzung der Energiewende auf den Handlungsfeldern Nationaler Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieforschung verschiedene Förder- sowie Auftragsmaßnahmen durch. Die konzeptionelle Gestaltung der Fördermaßnahmen (z. B. durch Erlass von Förderrichtlinien, Gestaltung von Studienaufträgen) erfolgt durch das BMU. Die Umsetzung der Fördermaßnahmen (kurz: Projekte, Vorhaben) soll außerhalb der Bundesverwaltung im Auftragsverhältnis durch einen Projektträger (PT) erfolgen. Das BMU beabsichtigt, im Zeitraum 2014 bis 2017 Projektträgerleistungen für mehrere Förder- und Auftragsmaßnahmen bzw. Förderprogramme zu vergeben. Der PT soll das BMU bei der fachlichen und administrativen Planung der Förder- und Auftragsmaßnahmen und bei der Durchführung und Kontrolle dieser Projekte unterstützen sowie einen zweckentsprechenden und effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten. Fördermaßnahmen werden auf der Grundlage des Haushaltsrechts des Bundes in Form von Zuwendungen bewilligt, Auftragsmaßnahmen werden auf der Grundlage des öffentlichen Vergaberechts vergeben. 1.2 Beschreibung der Dienstleistung: Der PT übernimmt in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung der Förder- bzw. Auftragsmaßnahmen notwendigen, fachlichen und administrativen Aufgaben. Der PT unterstützt die AG bei der fachlichen Konzeption der Förderung / des Auftrages, bei der Auswahl und Priorisierung von Förderschwerpunkten sowie bei der Auswahl von geeigneten Vorhaben. Im Wesentlichen umfassen die Projektträgerleistungen die Unterstützung der AG bei der Vor- und Nachbereitung, der Bewilligung bzw. Beauftragung sowie die Abwicklung und Kontrolle der Vorhaben. Darüber hinausgehende Aufgaben des Projekt-, Finanz- und Qualitätsmanagements und die Unterstützung bei der Erfolgskontrolle / Evaluation sind Bestandteile der Leistungserbringung. Der PT übernimmt zudem die bedarfsgerechte vergaberechtskonforme Vergabe von Aufträgen. Im Falle der Bewilligung von Fördermaßnahmen im Wege von Zuwendungen unterstützt der PT die AG bei der Förderentscheidung und bereitet die begründenden und bewilligungsreifen Unterlagen vor. Im Rahmen der Wahrnehmung der Projektträgerleistungen ist vorgesehen, den PT bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der treuhänderischen Verwaltung der von der AG zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen (§ 44 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO)). Darüber hinaus kann dem PT durch Beleihung das Recht übertragen werden, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen in eigenem Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen (§ 44 Abs. 3 BHO). Der Projektträger bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern / Anbietern bzw. Zuwendungsempfänger / Auftragnehmer und dem BMU. Er erfüllt u.a. eine wichtige Servicefunktion für das BMU. Der PT hat insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass alle Projekte zeitgerecht und ordnungsgemäß unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden. Änderungen im Volumen der in den einzelnen Förderbereichen durch den Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel bzw. fachliche / politische Entscheidungen zur Schwerpunktsetzung bei den vom PT-Vertrag erfassten Förderbereichen setzen voraus, dass der PT hierauf kurzfristig reagieren kann und seine organisatorischen und personellen Anforderungen an den jeweils aktuellen Bedarf der AG anpasst. Die Leistungserbringung erfordert deshalb vom PT eine hohe Flexibilität. Für den regulären Leistungszeitraum (4 Jahre) steht voraussichtlich ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. 1.3 Ort der Ablieferung der Leistung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei dem Berliner Dienstsitz: Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin-Mitte sowie bei dem Bonner Dienstsitz: Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn. 1.4 Haushaltsrechtliche Hinweise: Die im Rahmen der zu erbringenden Leistungen der Projektträgerschaft abzuwickelnden Maßnahmen (Zuwendungen und Auftragsvergaben) werden derzeit aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1602 Titel 892 21, 686 24, 685 05, 683 21, 546 21) sowie aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Kapitel 6092 Titel 687 04, 686 07, 686 05, 683 01) finanziert. Der künftige PT kann bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der treuhänderischen Verwaltung dieser Mittel beauftragt werden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen ergeben sich insbes. aus der Verwaltungsvorschrift Nr. 17 zu § 44 BHO. Ein- und Auszahlungen sowie die Buchung von Verpflichtungsermächtigungen erfolgen über die jeweiligen Bundeskassen. Hierzu sind die Bestimmungen des Haushaltsrechts des Bundes sowie sonstige Regelungen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich (z. B. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes, Verfahrensrichtlinien für Mittelverteiler / Titelverwalter, Verfahrensrichtlinie für den Einsatz von Druckbildern als elektronische Schnittstelle für das HKR-Verfahren, Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes, Vorgaben des Bundesministerium der Finanzen). Weiterhin sind die Förderungen von dem zukünftigen PT in der Zuwendungsdatenbank des Bundes zu erfassen. Ebenso sind die Vorhaben in der Koordinierungs- und Auftragsdatenbank des Bundes einzustellen. 1.5 Besondere Hinweise zur Durchführung des Auftrages Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung hat der PT die europarechtlichen Regelungen und die geltenden nationalen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften der AG anzuwenden, insbesondere Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie das europäische Beihilferecht. Der PT muss entsprechende organisatorische (Aufbau- und Ablauforganisation), personelle und rechtliche Vorkehrungen treffen, sodass mit Vertragsbeginn die laufenden Vorhaben unverzüglich betreut bzw. neue Bewilligungen und Auftragsvergaben erfolgen können. Hierunter zählen z. B. das Vorhandensein eines einsatzbereiten IT-gestützten Vorgangsbearbeitungsprogramms, einsatzbereites Projektförderinformationssystem („Profi“-System), Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal etc. Zudem ist der PT zu einer ordnungsgemäßen und zielführenden Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Projektträger verpflichtet. Dazu gehört u. a. die Übergabe der Vorgänge und des Aktenbestandes von dem bisherigen auf den künftigen PT. Im Rahmen der Wahrnehmung der Dienstleistung ist das „Profi“-System zu verwenden. Dies ist ein IT-Verfahren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches das Management und Controlling im Bereich der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln und Mitteln des Bundes unterstützt. Das Verfahren ist vom Bundesministerium der Finanzen als automatisiertes kassenwirksames Verfahren eingestuft und unterliegt damit den für derartige Verfahren geltenden Vorschriften. Das Projektmanagement sowie der technische Betrieb wird im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. durch den Informations-Service Projektförderung (IP) geleistet. Die Amts- und Arbeitssprache ist Deutsch. (6) Aufteilung in Lose: Eine Teilung in Lose ist nicht vorgesehen. (7) Zulassung von Nebenangeboten Neben- / Alternativangebote werden nicht berücksichtigt und sind nicht zulässig. C) Anforderungen, Ablauf und Fristen des Verfahrens (8) Verschwiegenheit Mit Einreichung des Angebotes erklärt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Generell sind alle von der Vergabestelle bereitgestellten Informationen, soweit der Bieter keinen Zuschlag erhält, vom Bieter zu löschen / zu vernichten. Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, haben Stillschweigen zu wahren über alle innerhalb dieses Vergabeverfahrens erlangten Informationen und dienstlichen Angelegenheiten als auch über den Verfahrensgegenstand. (9) Frist zur Anforderung der Vergabeunterlagen; verspätete Abgabe; Rücknahme Die Vergabeunterlagen sind bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail, zum 18.09.2013, 14.00 Uhr, bei der unter (1) genannten Vergabestelle anzufordern. Verspätet eingegangene Anforderungen können nicht berücksichtigt werden. (10)Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und die Zahlungsweise: entfällt (11)Sicherheitsleistungen: entfällt (12)Verfahren der Öffentlichen Ausschreibung - Versendung der Vergabeunterlagen und Form in der die Angebote einzureichen sind. Die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen, etc.) werden von der unter (1) genannten Stelle an die Bieter versandt. Die Vergabeunterlagen enthalten insbesondere eine detaillierte Beschreibung zum Leistungsgegenstand. Die Angebote sind in deutscher Sprache, schriftlich in Papierform zu verfassen und von einer berechtigten Person zu unterzeichnen. Weitere Anforderungen an die Form und die Art und Weise der Einreichung der Angebote sind in den Bewerbungsbedingungen dargestellt. (13) Angebots- / Bindefrist Die Angebotsfrist wird am 24.09.2013, 14:00 Uhr enden. Diese wird mit der Übersendung der Vergabeunterlagen verbindlich mitgeteilt. Die Angebote sind an der unter (1) benannten Vergabestelle einzureichen (per Post oder persönlich). Die Bieter unterliegen mit der Abgabe ihres Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Der Bieter ist bis zum 11.12.2013 an sein Angebot gebunden. Die Bindefrist wird mit der Angebotsaufforderung verbindlich mitgeteilt. (14) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Bei Zustandekommen eines Vertrages gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistungsbeschreibung sowie das Muster des Vertragsentwurfes, welche mit den Vergabeunterlagen (siehe Nr. 12) versendet werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters oder seiner Unterauftragnehmer finden keine Geltung und werden nicht Bestandteil des Vertrages. (15) Zuschlagskriterien Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien. (16) Stelle an die sich der Bieter zur Nachprüfung von Vergabeverstößen wenden kann (gem. § 15 Abs. 10 EG VOL/A) Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Telefon: (+49) 228 / 9499 – 0, Telefax: (+49) 228 / 9499 - 163, - 400 Internet: www.bundeskartellamt.de (17) Fragen Zusätzliche Auskünfte und Fragen zu diesem Vergabeverfahren erteilt ausschließlich die unter Nr. (1) bezeichnete Vergabestelle E II 4. Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle E II 4 (E-Mail: VergabestelleEII4@bmu.bund.de) unter Angabe der Vergabenummer und der Absenderadresse zu richten. Die Vergabestelle E II 4 wird die Beantwortung der Auskunftsersuchen schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, auf den Internetseiten der AG (http://www.bmu.de/bmu/ausschreibungen/vergabeverfahren/) veröffentlichen. Die Auskunftsersuchen sind so rechtzeitig zu stellen, dass der Vergabestelle E II 4 eine Beantwortung innerhalb der vorgenannten Frist möglich ist. Der Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern mitgeteilt. (18) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Berlin, den 30.07.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129285 vom 31.07.2013 |