Titel | Entsorgung und Transport von Boden | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Deutsche Bahn AG Rheinstraße 2a 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-91710 Gunzenhausen | |
Frist | 19.09.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 298257-2013
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Deutsche Bahn AG Rheinstraße 2a Kontaktstelle(n): TEI 4(3) Zu Händen von: Matthias Knapp 55116 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 61311570017, Fax: +49 61311570239
E-Mail: matthias.knapp@deutschebahn.com
I.2) Haupttätigkeit(en): Eisenbahndienste
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: (S)-Entsorgung Boden Gunzenhausen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 91710 Gunzenhausen. NUTS-Code DE
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Entsorgung und Transport von Boden (hauptsächl. gefährlicher Abfall), sowie geringe Mengen Bauschutt, Asphalt und Schottergrus.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 14212400
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Angaben zu den Losen. Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2014 Abschluss 31.3.2014
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Boden > Z2 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Boden als gefährlicher Abfall, PAK > 1 000 mg/kg. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 10 200 Tonnen.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Boden < Z2 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Boden < Z2. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 2 600 Tonnen.
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Bauschutt DKI 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Bauschutt (Fundamente und Bodenplatte Lagerhalle Fa. Betz und sonstige Fundamentreste), DKI. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 250 Tonnen.
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Asphalt 1) Kurze Beschreibung: Entsorung und Transport von Asphalt (Straßenaufbruch). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 150 Tonnen.
Los-Nr: 5 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Schottergrus 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Schottergrus aus Gleisrückbau. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 14212400 3) Menge oder Umfang: 170 Tonnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder bei Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bewerber bzw. ihre etwaig vorgesehenen Nachunternehmer müssen die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Teilnahmeantrag nachweisen.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formblätter Eigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter sind per Mail von der o. g. Kontaktstelle abzufordern. Hiernach sind neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten u. a. folgende Erklärungen/Angaben/Auskünfte zu erteilen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formblätter Eigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter sind per Mail von der o. g. Kontaktstelle abzufordern. Hiernach sind neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten u. a. folgende Erklärungen/Angaben/Auskünfte zu erteilen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formblätter Eigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter sind per Mail von der o. g. Kontaktstelle abzufordern. Hiernach sind neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten u. a. folgende Erklärungen/Angaben/Auskünfte zu erteilen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Bewerber bzw. ihre etwaig vorgesehenen Nachunternehmer müssen die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Teilnahmeantrag nachweisen.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 13TEI05837
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: .. Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 19.9.2013 - 12:00
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Bietergemeinschaften müssen sich als solche bewerben (Bewerbergemeinschaft). Die Bewerbergemeinschaft hat mit jedem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht: — dass im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, — aus welchen Mitgliedern sie besteht, — wen die Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekannmachung geforderten Erklärungen/Angaben/Auskünfte sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erteilen. Jeder Bewerber (=Bewerbergemeinschaft), der für das jeweilige Los anhand der in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Angaben//Auskünfte grundsätzlich geeignet ist, wird zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der insoweit in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung angegebene Termin zur Öffnung der (Erst) Angebote (=Ablauf der Angebotsfrist) entspricht dem derzeit vorgesehenen Verfahrensablauf. Verzögerungen sind nicht ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 52123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info@bundeskartellamt.de Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 52123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info@bundeskartellamt.de Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 4.9.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129509 vom 06.09.2013 |