Titel | Entsorgung und Transport von Boden | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Deutsche Bahn AG Rheinstraße 2a 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-91710 Gunzenhausen | |
Frist | 19.09.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 298257-2013 Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Deutsche Bahn AG Rheinstraße 2a Kontaktstelle(n): TEI 4(3) Zu Händen von: Matthias Knapp 55116 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 61311570017, Fax: +49 61311570239 E-Mail: matthias.knapp@deutschebahn.com I.2) Haupttätigkeit(en): Eisenbahndienste Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: (S)-Entsorgung Boden Gunzenhausen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 91710 Gunzenhausen. NUTS-Code DE II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Entsorgung und Transport von Boden (hauptsächl. gefährlicher Abfall), sowie geringe Mengen Bauschutt, Asphalt und Schottergrus. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 14212400 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Angaben zu den Losen. Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2014 Abschluss 31.3.2014 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Boden > Z2 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Boden als gefährlicher Abfall, PAK > 1 000 mg/kg. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 10 200 Tonnen. Los-Nr: 2 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Boden < Z2 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Boden < Z2. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 2 600 Tonnen. Los-Nr: 3 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Bauschutt DKI 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Bauschutt (Fundamente und Bodenplatte Lagerhalle Fa. Betz und sonstige Fundamentreste), DKI. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 250 Tonnen. Los-Nr: 4 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Asphalt 1) Kurze Beschreibung: Entsorung und Transport von Asphalt (Straßenaufbruch). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 14212400 3) Menge oder Umfang: 150 Tonnen. Los-Nr: 5 Bezeichnung: Entsorgung und Transport Schottergrus 1) Kurze Beschreibung: Entsorgung und Transport von Schottergrus aus Gleisrückbau. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 14212400 3) Menge oder Umfang: 170 Tonnen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder bei Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bewerber bzw. ihre etwaig vorgesehenen Nachunternehmer müssen die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Teilnahmeantrag nachweisen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formblätter Eigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter sind per Mail von der o. g. Kontaktstelle abzufordern. Hiernach sind neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten u. a. folgende Erklärungen/Angaben/Auskünfte zu erteilen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formblätter Eigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter sind per Mail von der o. g. Kontaktstelle abzufordern. Hiernach sind neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten u. a. folgende Erklärungen/Angaben/Auskünfte zu erteilen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formblätter Eigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter sind per Mail von der o. g. Kontaktstelle abzufordern. Hiernach sind neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten u. a. folgende Erklärungen/Angaben/Auskünfte zu erteilen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Bewerber bzw. ihre etwaig vorgesehenen Nachunternehmer müssen die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Teilnahmeantrag nachweisen. III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 13TEI05837 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: .. Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 19.9.2013 - 12:00 IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben: Bietergemeinschaften müssen sich als solche bewerben (Bewerbergemeinschaft). Die Bewerbergemeinschaft hat mit jedem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht: — dass im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, — aus welchen Mitgliedern sie besteht, — wen die Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekannmachung geforderten Erklärungen/Angaben/Auskünfte sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erteilen. Jeder Bewerber (=Bewerbergemeinschaft), der für das jeweilige Los anhand der in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Angaben//Auskünfte grundsätzlich geeignet ist, wird zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der insoweit in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung angegebene Termin zur Öffnung der (Erst) Angebote (=Ablauf der Angebotsfrist) entspricht dem derzeit vorgesehenen Verfahrensablauf. Verzögerungen sind nicht ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 52123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info@bundeskartellamt.de Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 52123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info@bundeskartellamt.de Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 4.9.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129509 vom 06.09.2013 |