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Titel
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Durchführung von Kleinrammbohrungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberWasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
AusführungsortDE-24159 Kiel
Frist16.01.2014
Beschreibung

a) Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau

Schleuseninsel 2

24159 Kiel

Telefon 0431 3603 0 Fax 0431 3603 414


E-Mail: wsa-kiel-holtenau@wsv.bund.de Internet


b) Vergabeverfahren


Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 232.2 HbLev/3436


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:


d) Art des Auftrags: Bauleistungen durch Dritte


e) Ort der Ausführung: Kiel


f) Art und Umfang der Leistung


Baugrundaufschlüsse im Bereich Levensauer Hochbrücken an der nördlichen Kanalböschung (Kkm 93,6 -94,2) sowie des südlichen Brückendammes (Bahndamm) 15 Kleinrammbohrungen, KRB, Nordseite, (122 Bohrmeter) 5 Kleinrammbohrungen, KRB, Südseite, Bahndamm (25 Bohrmeter), 5 Rammsondierung, DPL, Südseite, Bahndamm, (25 Sondiermeter)


g) Erbringen von Planungsleistungen nein


h) Aufteilung in Lose nein


i) Ausführungsfristen


Beginn der Ausführung: Februar/März 2014 Fertigstellung der Leistungen: 11. KW 2014


j) Nebenangebote nicht zugelassen


k) Anforderung der Vergabeunterlagen


Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel Holtenau Schleuseninsel 2 24159 Kiel Telefon 0431 3603 0 Fax 0431 3603 414 E-Mail: wsa-kiel-holtenau@wsv.bund.de


o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel Holtenau, Schleuseninsel 2, 24159 Kiel


q) Angebotseröffnung am 16.01.2014 um 14:00 Uhr


Ort WSA Kiel-Holtenau, Gebäude 2 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter


r) geforderte Sicherheiten


t) Rechtsform der Bietergemeinschaften


u) Nachweise zur Eignung


Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:


v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 14.02.2014


w) Nachprüfung behaupteter Verstöße


Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt AußensteIle Nord Hindenburgufer 247 24106 Kiel

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129995 vom 13.12.2013