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Titel
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Durchführung der Frühjahrsbefliegung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sachsenkamp 4
20097 Hamburg
AusführungsortDE-21109 Hamburg
Frist21.10.2014
Beschreibung

Freie und Hansestadt Hamburg,

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung


Öffentlicher Teinahmewettbewerb.


ÖT-LGV-01/14 für die Ausschreibung der Frühjahrsbefliegung Hamburg 2015.


1. Projektbeschreibung: Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) beabsichtigt, den nachfolgend beschriebenen Bildflug (digital), die Aerotriangulation und die Produktion von digitalen Orthophotos (RGB-DOP mit einer Bodenauflösung von 10 bzw. 20 cm) zu vergeben. Vorgesehen ist nach derzeitigem Stand die Befliegung des Stadtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk, Nigehörn, Scharhörn). Eventuell wird das Befliegungsgebiet um einzelne angrenzende Gemeinden ergänzt. Die Gebietsübersichten und die genaue Gebietsgröße werden bei der nachfolgenden beschränkten Ausschreibung vorliegen. Als weitere Option ist die Produktion von digitalen CIR-Orthophotos (CIR-DOP) mit einer Bodenauflösung von 10 cm vorgesehen. Über die Produktion von digitalen Orthophotos für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg sowie für die Teilgebiete wird der LGV erst nach Lieferung der Bildflugergebnisse entscheiden. Die Entscheidung wird wesentlich vom der Belaubung abhängen.


2. Art und Umfang der Leistung.


2.1 Bildflug: Es hat ein Bildflug zwischen dem 1. März und dem 30. April 2015, spätestens vor Neuaustrieb, stattzufinden. Ab dem 1. April 2015 darf der Bildflug nur nach Zustimmung durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Die Zustimmung ist durch den Auftragnehmer jeweils kurzfristig einzuholen. Bei der Durchführung ist ausschließlich eine Frame-Kamera einzusetzen. Sollte der Bildflug im genannten Zeitraum witterungsbedingt oder wegen des Belaubungsgrades nicht möglich sein, gilt der Auftrag als nicht erteilt. Der Bildflug ist so anzulegen, dass das geplante Befliegungsgebiet vollständig stereophotogrammetrisch ausgewertet werden kann. Der Bildflug ist gemäß DIN 18740 auszuführen. Um Bildmaterial hoher Qualität zu erhalten, ist der Bildflug ab einem Sonnenstand von mind. 30 durchzuführen. Die Flugrichtung über das gesamte Gebiet ist Ost-West bzw. West-Ost. Während des Bildfluges ist ein Inertialsystem einzusetzen. 2.2 Bildbearbeitung: Das Bildmaterial ist in gleichbleibender, radiometrisch homogener Qualität für das Gebiet eines ganzen Bildfluges zu liefern. Die Radiometrie ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu werden dem Auftraggeber Testbilder aus jedem Teilgebiet zugeschickt. Die Möglichkeit der Bereitstellung von 4-Kanal-Luftbildern (RGBI) ist zu berücksichtigen. 2.3 Aerotriangulation: Es sind Aerotriangulationen in den nachfolgend benannten 3 verschiedenen Bezugssystemen durchzuführen: 1. Lagestatus 310 (Teilgebiet I): ETRS89-UTM-Koordinaten (European Terrestrial Reference System, Epoche 1989, UTM-Abbildung); Höhenstatus 160: System des DHHN 92 (Normalhöhen des Deutschen Haupthöhennetzes 92).


2. Lagestatus 100 (Teilgebiet I): Gauß-Krüger- Koordinaten (Potsdam-Datum (Zentralpunkt Rauenberg), Gauß sche konforme Abbildung); Höhenstatus 160: System des DHHN 92 (Normalhöhen des Deutschen Haupthöhennetzes 92).


3. Lagestatus 320 (Teilgebiet I): ETRS89-Gauß-Krüger-Koordinaten (European Terrestrial Reference System, Epoche 1989, Gauß sche konforme Abbildung); Höhenstatus 160: System des DHHN 92 (Normalhöhen des Deutschen Haupthöhennetzes 92). Weitere Bezugssysteme, resultierend aus der Teilnahme angrenzender Gemeinden, werden bei der nachfolgenden beschränkten Ausschreibung bekanntgegeben. Für das Stadtgebiet Hamburg werden Passpunkte geliefert. Punktübersichten, Passpunktskizzen und Koordinaten werden hier vom Auftraggeber gestellt. Bei eventuell teilnehmenden Randgemeinden kann es entweder zur Bereitstellung durch den Auftraggeber oder zur Passpunktbestimmung des Auftragnehmers kommen. Diese Details sind den Unterlagen der nachfolgenden beschränkten Ausschreibung zu entnehmen. 2.4 Metadaten des Bildflugs: Die Metadaten des Bildflugs sind entsprechend DIN 18740 - 4 (4.3.3.2) zu erfassen und als ASCII-Textdatei zu liefern. 2.5 Digitale Orthophotos (DOP): Der Auftraggeber wird über die Vergabe dieser Teilleistungen erst nach Lieferung der Bildflugergebnisse entscheiden. Die Entscheidung wird wesentlich vom der Belaubung abhängen. Für die gekennzeichneten Bildflugteilgebiete (siehe Anlage) ist jeweils die Herstellung von digitalen Orthophotos mit einer Bodenauflösung von 10 und 20 cm anzubieten. Der AdV-Produktstandard für digitale Orthophotos (ATKIS-DOP) ist entsprechend anzuwenden. DGM-Daten werden zur Verfügung gestellt. Die Lieferung dieser Daten erfolgt getrennt nach Teilgebieten als ASCII-Dateien (DGM). Soweit vorhanden werden zusätzlich Bruchkanten bereitgestellt. Die DOP sind in den Lagestati 310, 100, 320 und in den Lagestati der eventuell beteiligten benachbarten Randgemeinden in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu liefern. Die DOP für das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind mit lagerichtig dargestellten Brückenflächen anzubieten.

Die DOP sind im TIFF-Format mit einer Georeferenzierung (.tif und. tfw, kein Geotiff) zu liefern. Zusätzlich sind die Konvertierungen der Daten in die Formate JPEG, JPEG2000 sowie ECW mit jeweiligen World-Files (.jgw. j2w. eww) für die Abbildung der Daten in Webdiensten zu liefern. Der Komprimierungsgrad ist so zu wählen, dass das Ergebnisbild möglichst verlustfrei ist. Für die radiometrische Ausgleichung der Bilder ist ein ausgereiztes Histogramm anzuwenden, es dürfen keine überstrahlten Flächen sowie keine Schwarzflächen entstehen, es hat eine gute Informationsdarstellung auch in Schattenbereichen zu erfolgen. Die Ergebnisdaten sind grundsätzlich ohne Bildpyramiden zu liefern. 2.6 Metadaten der DOP: Die Metadaten der Digitalen Orthophotos sind gemäß AdV-Produktstandard für digitale Orthophotos (ATKIS- DOP) als ASCII-Textdatei zu liefern. Zu beachten: taggenaues Bildflugdatum für jede DOP-Kachel (Zentralbild). 3 Angaben des Wettbewerbsteilnehmers: Damit sich der Auftraggeber für die nachfolgende beschränkte Ausschreibung ein umfassendes Bild der potentiellen Auftragnehmer machen kann, ist die fachliche und quantitative Leistungsfähigkeit jedes Wettbewerbers festzustellen. Daher werden von jedem Wettbewerbsteilnehmer die folgenden Angaben gefordert: 3.1 Arbeitsabläufe und Organisation:

a) Die Arbeitsabläufe des Wettbewerbers sind in geeigneten Detailschritten darzustellen. Dabei ist die eingesetzte Hard- und Software zu benennen.

b) Die Qualitätssicherung für den Produktionsprozess im Unternehmen des Wettbewerbers ist in Art und Weise zu beschreiben.

c) Es ist ein Firmenprofil des Wettbewerbsteilnehmers vorzulegen. Hierbei sollen Angaben zu der Rechtsform, den Standorten, der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter (pro Standort) sowie dem Umsatz der vergangenen 3 Jahre berücksichtigt werden. 3.2 Fachlicher Hintergrund:

a) Dem beschriebenen Projekt sind Nachweise entsprechender Referenzprojekte aus Mitteleuropa der letzten 5 Jahre beizufügen. Dabei sind Vorgaben, Rahmenbedingungen und zeitlicher Umfang zu benennen. Eine Möglichkeit zur Nachfrage bei den Auftraggebern dieser Referenzprojekte ist dem LGV einzuräumen. Beispielhaft sind Testbilder unter Angabe des Projektes aus der Referenzliste vorzulegen (RGB-DOP, entsprechendes CIR-DOP und entsprechendes orientiertes Luftbild). b) Der im Fall der Beauftragung vorgesehene Projektleiter ist zu benennen. Der fachliche Hintergrund und die beruflich relevante Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters sind aufzuführen. Des Weiteren wird die Benennung der Verantwortlichen für die Detailschritte unter Angabe der fachlichen Hintergründe gefordert.


4. Fristen: Die Angaben des Wettbewerbsteilnehmers müssen 4 Wochen nach der spätesten Veröffentlichung unter folgender Adresse vorliegen: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg. Bei Beauftragung hat die Lieferung der Ergebnisse gemäß der Ziffern 2.2, 2.3 und 2.4 spätestens 2 Monate nach erfolgtem Bildflug zu erfolgen. Bei Beauftragung der Orthophotos gemäß der Ziffern 2.5 und 2.6 sind diese bis spätestens 14 Wochen nach erfolgtem Bildflug zu liefern, soweit der Auftraggeber die Option in Anspruch nimmt.


5. Sonstige Bedingungen: Subunternehmer sind nur für die Leistung des Bildfluges zugelassen. Es ist anzugeben, welcher Subunternehmer eingesetzt werden soll. Zusätzlich ist die voraussichtlich genutzte Kamera mit Seriennummer anzugeben. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hamburg.


6. Vertragsbedingungen / Vertragsschluss: Es gelten die Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL/ B); Hamburgische zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen in den bei Vertragsabschluss geltenden Fassungen und in der genannten Reihenfolge. Die genannten Dokumente können beim Auftraggeber abgefordert werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch Übersendung eines VOL-Bestellscheins.


7. Auskunftserteilung: Auskünfte zum Beschaffungsverfahren erteilt: Herr Schmidt, Telefon: +49 (0)40 428 26 5555, E-Mail: heiko.schmidt@gv.hamburg. de. Auskünfte über fachliche Inhalte erteilt: Frau Peters, Telefon: +49 (0)40 428 26 5456, E-Mail: annett.peters@gv.hamburg.de. Damit alle Mitbewerber rechtzeitig und vollständig informiert werden können, sind Rückfragen zur Ausschreibung bis 2 Wochen nach Veröffentlichung schriftlich oder per Mail einzureichen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131800 vom 08.10.2014