Titel | Durchführung einer Müllentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landratsamt Osterode am Harz Herzberger Str. 5 37520 Osterode | |
Ausführungsort | DE-37520 Osterode am Harz | |
Frist | 22.10.2014 | |
Beschreibung | Vergabestelle: Landkreis Osterode am Harz, Fachbereich II, Abt. II.5, Herzberger Str. 5 37520 Osterode am Harz; Ansprechpartner: Frau Ballhause-Josch, Tel.: 05522 / 960-777 E-Mail: kerstin.ballhause-josch@landkreis-osterode.de. Öffentliche Ausschreibung VOL/A. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: Dem Landkreis Osterode am Harz (rd. 76.000 Einwohner, ca. 42.000 Haushalte) obliegt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger auch die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen aus privaten Haushaltungen und Kleinmengen (ca. 4.500 kg/a) aus anderen Herkunftsbereichen. Zur Sicherstellung der Sonderabfallentsorgung wird auf der Kreismülldeponie Hattorf am Harz eine Schadstoffannahmestelle betrieben. Die Kreismülldeponie Hattorf am Harz befindet sich in Niedersachsen im Landkreis Osterode am Harz zwischen den Orten Wulften am Harz und Hattorf am Harz. Außerdem werden zweimal jährlich kreisweite mobile Schadstoffsammlungen (5-tägig) mit Schadstoffmobilen durchgeführt. Diese Leistungen dürfen nur private Haushalte in Anspruch nehmen. Für die Schulen im Kreisgebiet, die in der Trägerschaft des Landkreises stehen, ist einmal jährlich eine mobile Schadstoffsammlung (1-tägig) vorgesehen. Sonderabfälle aus dem Sonderabfallzwischenlager der Kreismülldeponie: Die Leistung umfasst die Gestellung von ASP/ASFBehältern (oder gleichwertig), den Transport sowie die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle. Annahme und Sortierung der Sonderabfälle werden in der Regel vom Deponiepersonal vorgenommen. Die gefüllten Behälter sind innerhalb von 8 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer abzuholen. Schadstoffsammlung: Die mobile Schadstoffsammlung wird in der Regel im Frühjahr und im Herbst durchgeführt; Wocheneinsatz, 5 Tage, in der Regel montags bis freitags, mehrerer Fahrzeuge mit ausreichend und nachweislich fachkundigem Personal zur fachgerechten und ordnungsgemäßen Annahme der an der jeweils eingerichteten Annahmestelle abgegebenen Abfälle. Die Anzahl der Fahrzeuge und des Personals bestimmt sich aus der erfahrungsgemäß täglich anzunehmenden, zu klassifizierenden und zu sortierenden Abfallmenge von ca. 1.550 kg. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten ist es nicht immer möglich, die Annahmestellen mit einem LKW anzufahren. Hier ist es erforderlich, neben dem Schadstoffmobil ein Laborfahrzeug einzusetzen. Es sind 51 Standplätze zu bedienen / anzufahren; in der Regel 10 Standplätze pro Tag. Die tägliche Annahmezeit beginnt jeweils um 9.00 Uhr mit einer voll eingerichteten und betriebsbereiten Annahmestelle und endet spätestens um 17:30 Uhr mit dem darauffolgenden Abbau der Annahmestelle und Bearbeitung der notwendigen Nachweise (Begleitscheine). In der Woche vor- bzw. nach der Frühjahrssammlung sind weiterhin an einem zusätzlichen Werktag (erfahrungsgemäß 8.00 bis 15:00 Uhr) alle Schulen, die in der Trägerschaft des Landkreises Osterode stehen, zur Einsammlung von Schadstoffen einzuplanen. Die Schulen haben den Entsorgungsbedarf im Vorfeld rechtzeitig anzumelden, Abfallarten und -mengen -soweit möglich- zu benennen. Es handelt sich um insgesamt 13 Schulen verteilt über das Kreisgebiet. Die aktuelle Verteilung der Standplätze über das Kreisgebiet kann unter www.landkreisosterode.de - Bürgerservice - GEOPORTAL - Auswahl Grünabfall-/ Schadstoffsammelpl. - Auswahl Schadstoffsammlung eingesehen werden. Der Landkreis Osterode am Harz beabsichtigt, die Entsorgung der Sonderabfälle einschl. Transport und Gestellung von Transport- und Lagerbehältern sowie die Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 zu vergeben. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: Angaben über die Unternehmensstruktur des Bieters (vollständiges Organigramm); Verbindliche Erklärungen und Benennung des verantwortlichen Ansprechpartners, durch welchen Firmensitz bzw. Niederlassung der Auftrag im Falle der Zuschlagserteilung technisch, logistisch und kaufmännisch abgewickelt wird; Angabe der Registernummer (HRA/HRB) des Handelsregisters bzw. Übersendung eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs; Nachweis einer Betriebs- u. Umwelthaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. ; Nachweis über ein bestehendes Vertragsverhältnis mit der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS); Referenzen von vergleichbaren Leistungen; Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, insbesondere für die Niederlassung, die die ausgeschriebene Leistung erbringen soll. Zertifizierung aller im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abfälle; Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern erfüllt hat (Unbedenklichkeitsbescheinigung); Eigenerklärung des Bieters, dass dieser seiner Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere von Krankenkassenbeiträgen nachgekommen ist; Mustererklärung zu § 5 Abs. 1 NTVergG (für die Erbringung des Auftrags ist nach § 5 Abs. 1 NTVergG ein Mindestentgelt in Höhe von 8,50 (brutto) pro Stunde maßgeblich). Ausführungszeitraum: 01.01.2015 - 31.12.2016. Form der Angebote: schriftlich. Aufteilung in Lose: nein. Zulassung von Nebenangeboten: nein. Submissionstermin: 22.10.2014, 10:00 Uhr. Zuschlagsfrist: 12.11.2014. Zuschlagskriterien: niedrigster Preis. Kosten für Vervielfältigungen: keine. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131675 vom 16.09.2014 |