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Titel
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Kauf eines mobilen Radarsystems zur dauerhaften Untersuchung von Vogelflugbewegungen und der Vogelflugintensitätnger
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberFlughafen Berlin Brandenburg GmbH
Flughafen
12521 Berlin
AusführungsortDE-14473 Potsdam
Frist28.11.2014
TED Nr.365733-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Auftraggeber


I.1) Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50,

Flughafen Berlin-Schönefeld

Zu Händen von: Mandy Begoihn

12521 Berlin

DEUTSCHLAND, Fax: +49 30609170641


E-Mail: einkauf@berlin-airport.de

Internet: www.berlin-airport.de


I.2) Haupttätigkeit(en): Flughafenanlagen


I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber


Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:


Kauf eines mobilen Radarsystems zur dauerhaften Untersuchung von Vogelflugbewegungen und der Vogelflugintensität im Bereich der neuen Start- und Landebahn Süd des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) sowie dessen Nahbereichs innerhalb eines Erfassungsradius von 10 km.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen Berlin Brandenburg. NUTS-Code DE424


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Kauf eines mobilen Radarsystems zur dauerhaften Untersuchung von Vogelflugbewegungen und der Vogelflugintensität im Bereich der neuen Start- und Landebahn Süd des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) sowie dessen Nahbereichs innerhalb eines Erfassungsradius von 10 km. Montage, Lieferung, Aufbau am Einsatzort sowie Inbetriebnahme,. Betrieb und Wartung der Anlage übernimmt der Auftragnehmer über einen Zeitraum von 4 Jahren ab mängelfreier Abnahme durch den Auftraggeber, sowie die Durchführung der Datenerfassung und Zurverfügungstellung der Daten und Ergebnisse an den Auftraggeber. Hierzu gehört: eine vertikale Erfassung des Vogelflugs entlang der neuen Start- und Landebahn Süd innerhalb eines Mindesterfassungsradius von 2 km sowie eine weiträumigere horizontale Erfassung von Vogelflugbewegungen im Bereich der Betriebsflächen des BER sowie dessen Nahbereichs mit einem Erfassungsradius von 10 km. Gefordert ist eine automatisierte Erfassung 24/7 an 365 Tagen im Jahr über einen Gesamtzeitraum von 4 Jahren. Das Radarsystem ist eine mobile Erfassungseinheit in Form eines Kastenanhängers bzw. Trailers mit maximal 2 500 kg Anhängelast und einer Gesamtaufbauhöhe von 3,85 m (der Kastenanhänger bzw. Trailer muss den Vorgaben gemäß StVZO entsprechen) inklusive eines kombinierten Radarsystems (zeitgleich horizontal und vertikal betriebene Radarsensoren) welcher zugehörige IT-Infrastruktur zur Datenerfassung, -aufbereitung und -speicherung enthält. Das Radarsystem wird im Parallelbetrieb horizontal und vertikal betrieben und muss einen Modus zur automatisierten Ausrichtung des vertikalen Radarbalkens zur Flughöhenbestimmung horizontal detektierter Echos aufweisen (dreidimensionale Detektion von Vogelechos), Zur Klassifizierung von Vogelgilden muss das Radarsystem technisch fähig sein die Flügelschlagfrequenz zu messen. Die Rotationsgeschwindigkeit des horizontal betriebenen Radarbalkens beträgt 48 Rotationen pro Minute. Weiterhin setzt sich die mobile Erfassungseinheit neben den vorgenannten Bestandteilen aus einem ausfahrbaren Mast, einer Wetterstation, einer Klimatisierung, eines Rechenzentrums, eines Dieselgenerators, sowie der dazugehörigen Hard- und Software zur Steuerung des Radarsystems) zusammen. Gegenstand der Leistungserbringung ist zudem die Montage des Systems beim Auftragnehmer, Ebenfalls ist Gegenstand der Leistungserbringung die Lieferung, der Aufbau am Einsatzort sowie Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Störungsbeseitigung sowie sonstiger technischer Supportder Anlage über einen Zeitraum von 4 Jahren, ab mängelfreier Abnahme durch den Auftraggeber, durch den Auftragnehmer sowie die Durchführung der Datenerfassung und Zurverfügungstellung der Daten und Ergebnisse an den Auftraggeber. Ebenfalls Gegenstand der Leistungserbringung sind Leistungen, die die Standortbesichtigung, die Inbetriebnahme und Funktionstests der zu beschaffenden Anlage umfassen. Der Lieferumfang besteht neben der Messstelle aus Software- und Hardwarelösungen (Rechenzentrum, Server etc.), welche eine Speicherung, Aufbereitung und Auswertung von Radardaten nach bestimmten Sortier- und Auswahlkriterien und eine Filterung von Störechos bzw. Clutterbereinigung der Daten ermöglichen. Die Beschaffung und Lieferung von Softwarelösungen zur automatisierten Radarbilddatenauswertung und Vogeltrackzuordnung sowie Clutterfilterung sind Gegenstand der Leistungserbringung. Die Softwarelösungen sollen ferner Ad-hoc Erstellungen deskriptiver Statistiken mithilfe eines Reportsystems oder Tools jederzeit ermöglichen. Die Lieferung eines Reportsystems ist ebenfalls im Lieferumfang enthalten. Eine einmalige Schulung von maximal 8 Mitarbeitern des Auftraggebers zur eigenständigen Nutzung der Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeitsind ebenfalls Gegenstand der Leistungserbringung. Der Auftrag beinhaltet zudem die Durchführung und Betreuung der Datenerfassung und Datenaufbereitung. Die Daten sind für anschließende statistische Auswertungen und Ergebnisinterpretationen in geeigneter Form durch den Auftragnehmer aufzubereiten, zu speichern und dem Auftraggeberin geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Der Reporting Client wird auf PCs des Auftraggebers betrieben und nutzt die qualifizierten Daten aus der Datenbank des Auftraggebers. Der Auftraggeber unterstützt die Datenbanken Oracle Database 11g R2 und Microsoft SQL Server 2008 R2. Die qualifizierten Daten müssen in eine der genannten Datenbanken importiert werden können. Die Speicherung der durch den Auftragnehmer aufbereiteten/qualifizierten Daten erfolgt sowohl auf einem Server des Auftraggebers als auch auf einem Server des Auftragnehmers. Der direkte Zugriff auf aufbereitete Daten und Rohdaten zur Datensicherung und -prüfung sowie auf das Reportsystem muss für den Auftraggeber über vorhandene Arbeitsplatzrechner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH jederzeit möglich sein. Zusätzlich enthält das System ein Meldeverfahren über welches der Auftragnehmer und Auftraggeber in Echtzeit automatisch über etwaige Ausfälle bzw. defekte an der Anlage informiert wird. Die Fehlermeldungen und -protokolle über den Ausfall der Anlage oder einzelner Komponenten werden unmittelbar an den Auftraggeber übermittelt. In seiner Gesamtheit muss das Radarsystem und die darin enthaltenen Hardware- als auch Softwarekomponenten nachhaltig erweiterbar, technisch ausbaufähig und kompatibel sein (future proof system).


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 38115000, 38115100, 34932000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Option 1: Erstellung jährlicher Berichte zum Status der hiesigen Vogelflugbewegungen und Erstellung eines zusammenfassenden wissenschaftlich fundierten Endberichtes zur gutachterlichen Risikobewertung des flugsicherheitsrelevanten Vogelaufkommen im Bereich des Flughafen Berlin Brandenburg auf Basis der erfassten Daten. Datenauswertung und Interpretation der Ergebnisse in Form von deskriptiven Statistiken und sprachlichen Ergebnissicherungen in Rahmen jährlicher Statusberichte und eines Endberichtes. Die Vorlage der jährlichen Statusberichte erfolgt jeweils spätestens 3 Monate nach Abschluss des jeweiligen Untersuchungsjahres und die Vorlage des Abschlussberichtes spätestens 5 Monate nach Ende der Untersuchung. Die Option 1 wird frühestens nach erfolgreicher Implementierung des Gesamtsystems und mit Beginn des Regelbetriebs der Anlage schriftlich durch den Auftraggeber abgerufen und parallel zum Beobachtungsprogramm beauftragt. Die Option wird bei Optionsziehung durch den Auftraggeber in Gänze abgerufen und endet 5 Monate nach Abschluss des Beobachtungsprogramms. Option 2: Zusätzliche Lieferung von Hardware- und Softwarelösungen zur Visualisierung bzw. kartografischen Darstellung detektierter Vogeltracks inklusive der dafür benötigten Datenbank- und Softwarelizenzen. Die Option 2 wird frühestens nach drei erfolgreich durchgeführten Untersuchungsjahren schriftlich durch den Auftraggeber abgerufen. Wird die Option bis zu Beginn des vierten Untersuchungsjahres durch den Auftraggeber nicht abgerufen, erlischt die Option.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Gemäß Vergabeunterlagen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Für das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal als Projektteam gilt Folgendes: Das Projektteam verfügt ab Leistungsbeginn mindestens über 2 Mitarbeiter mit einem ingenieurstechnischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss im Bereich Engineering, Physik oder Informationstechnik oder mit einer vergleichbaren mindestens vierjährigen Berufserfahrung im Bereich der Radartechnologie und Schiffstechnik sowie mindestens 1 Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Bereich Biologie oder Ökologie sowie eines IT-Mitarbeiters.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. 2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). 3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung. 4.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3)) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. 5.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis einschließlich 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Hinweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen: Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. 1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt dabei ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in Höhe von 400 000 EUR in den Geschäftsjahren, welche in 2011, 2012 und 2013 endeten. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die vorstehende unter 1.) genannte Erklärung ist sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer


III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen. Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Es sind mindestens 2 Referenzen über erbrachte Leistungen aus den letzten 5 Jahren einzureichen, mithin nach Oktober 2009, einzureichen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten: a. Erfolgreicher Betrieb und Durchführung, durchgehend über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, langfristiger radarornithologischer Untersuchungen / Beobachtungen in Zusammenarbeit mit Flughafenbetreibern hinsichtlich einer Quantifizierung der örtlichen Vogelflugintensität und zur Bewertung des Vogelschlagrisikos; oder b. Erfolgreicher Betrieb, Durchführung und Entwicklung, durchgehend über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, radargestützter Warn- und Vorhersagesysteme zur Vermeidung von Vogelschlägen im Luftverkehr an Verkehrsflughäfen und militärischen Flugplätzen in Zusammenarbeit mit Flughafenbetreibern, Flugsicherungsdienstleistern und Behörden. Betrieb und Durchführung langfristiger radarornithologischer Untersuchungen / Beobachtungen zur Quantifizierung der Vogelflugintensität und zur Vogelschlagrisikobewertung an militärischen Flugplätzen; oder c. Erfolgreiche Durchführung radarornithologischer Untersuchungen, durchgehend über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, im Offshore Bereich oder an Windparks im Binnenland (Onshore) zur Ermittlung von Kollisionsraten von Vögeln und möglicher Auswirkungen der Windkraftanlagen auf Zugvögel und das Zugvogelverhalten; oder d. Mehrjährige anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Vogelzugbeobachtung mittels Radartechnologie in Zusammenarbeit mit universitären Einrichtungen oder Forschungsgesellschaften; Die einzureichenden Referenzen dienen zur Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß III.2.3) Punkt 2. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insoweit eindeutig zu kennzeichnen, welche der eingereichten Referenzen, sofern mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, für die Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden sollen. 2.) Mindestanforderungen Es gelten pro eingereichter Referenz nachfolgend kumuliert aufgeführte Mindestanforderungen: 2.1 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, einreichen und darstellen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sind, mithin nach dem Oktober 2009. 2.2 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit vorweisen, Vogelbewegungen in einem vertikalen Erfassungsradius von mindestens 2 km sowie in einem horizontalen Erfassungsradius von 10 km zu detektieren. 2.3 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits über erforderliche Softwarelösungen zur automatisierten Radarbilddatenauswertung, Clutterbereinigung und Datenanalyse verfügen. Die vorhandenen Softwarelösungen sind nachzuweisen und zu beschreiben. 2.4 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Nachweis über eigens zur Vogelechoerkennung /-zuordnung entwickelte Filtermodule erbringen. 2.5 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft je eingereichter Referenz ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers einreichen. Darüber hinaus ist als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist zu beachten, dass es sich bei den einzureichenden Referenzen um Aufträge von insgesamt mindestens 2 unterschiedlichen Auftraggebern gehandelt haben muss. Die Nichterfüllung mindestens einer dieser vorgenannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. 3.) Die Darstellung aller Referenzen (gemäß III.2.3.1.) sollte in Tabellenform sowie in schriftlicher Zusammenfassung in Form von Abstracts oder Expertisen mit folgendem Inhalt erfolgen: Referenzobjekt mit Name, Ausführungsort und Ausführungszeitraum. Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit Telefonnummer. Exakte Beschreibung des Auftragsinhalts und -umfang der Leistungen, insbesondere Angaben zum Auftragsvolumen in geleisteten/zu leistenden Stunden pro Jahr, Art der Leistung sowie hinsichtlich der eingesetzten Mitarbeiterstruktur. Ferner sind zu den jeweiligen Referenzen Ausführungen zu technischen und organisatorischen Umsetzung enthalten. Ferner ist der Erfolg des Projektes detailliert darzustellen. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.

4.) Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:

4.1. Angaben zur Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter - gegliedert nach Berufsgruppen (Funktion, Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung) – in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie dem laufenden Geschäftsjahr inkl. Nachweise vergleichbarer Projektreferenzen der Mitarbeiter. Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft die zu vergebende Leistung hinsichtlich der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter nur erfüllen, wenn diese vergleichbare Projektreferenzen unter Bezugnahme der geforderten Themen (II.1.5)) nachweisen können. Bei Nichteinreichung vergleichbarer Projektreferenzen kann dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen.

4.2 Die Darstellung der personellen Ausstattung (gemäß Pkt. 4.1.1 bis

4.1.4) hat mit folgendem Inhalt zu erfolgen:

4.2.1 Nachweis der Qualifizierungen der zur Umsetzung der Anforderungen eingeplanten Projektmitarbeiter. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: EA-2014-117


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 28.11.2014 - 12:00


IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben:


1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Es handelt sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-117 an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte auf Fragen werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung an die unter Ziffer I.1) bezeichneten Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Eine Bewerbung sollte die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, 2 Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-117 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Verwenden Sie hierzu bitte das auf der Vergabeplattform des Auftraggeber veröffentlichte Formular „Kennzettel“. DE Standardformular 05 – Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren 17/23. 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht -bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.1), III.2.2), III.2.3). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 9.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 10.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer des Landes Brandenburg 14473 Potsdam DEUTSCHLAND Telefon: +49 3318661617 Fax: +49 3318661652


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101 a Informations- und Wartepflicht: „(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“. § 101b Unwirksamkeit: „(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber. 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“. § 107 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem, Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.10.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131911 vom 28.10.2014