Titel | Durchführung einer Abwasserentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Stadt Erfurt Stadtkämmerei Fischmarkt 1 99084 Erfurt | |
Ausführungsort | DE-99084 Erfurt | |
Frist | 17.04.2014 | |
Beschreibung | a) Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle Frau Kerber Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Fischmarkt 1 99084 Erfurt Telefon-Nr. 0361 655-1286 Fax-Nr. 0361 655-1289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de b) Vergabeverfahren Vergabe-Nr. Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 187/2014-66 d) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen f) Ort und Art der Leistung Erfurt, Kanal Am Tannenwäldchen 1.BA / Ost Umfang der Leistung LT 02 - Abwasserenstorgung einschl. Deckenschluss: 1200 m² Asphaltaufbruch davon 300 m² DKII erhöhte PAK Werte, 1200 m² grundhafter Deckenschluss, 20 m Stz DN 150, 122 m Stz DN 300, 267 m Stz DN 400 verlegen einschließlich Erdarbeiten, 7 Stück Fertigteil Betonschächte DN 1000, Straßenentwässerung 10 m Stz DN 150, 4 Stück Straßenablauf 500 x 500 h) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben: Nein.i) Ausführungsfrist 28.07.2014 bis 21.11.2014 j) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich k) Anforderung der Vergabeunterlagen Ingenieurbüro Benischke & Merz, Erfurter Straße 30, 99189 Walschleben. Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen. l) Entgelt für die Vergabeunterlagen Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 38,70 EUR (inkl. Postversand und Datenträger) Überweisung Empfänger Konto-Nr. BLZ Helmut Benischke 2900017 82064228 IBAN BIC DE06 8206 4228 0002 9000 17 ERFBDE8E Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Erfurter Bank Tannenwäldchen 1. BA 66-1246-99 Anforderung möglichst bis Versand 17.04.2014 laufend Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt q) Angebotseröffnung am um Ort 13.05.2014 10.00 Uhr: Vergabestelle, siehe a) Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. u) Nachweise Die Bieter sowie eventuelle Nachauftragnehmer müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A qualifiziert sein. Mit dem Angebot sind dafür nachfolgende Nachweise (auch für die Nachunternehmer) einzureichen: a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, b) die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, c) die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Weiter sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung der Bietergemeinschaft - Verzeichnis der Nachunternehmer - Angaben zur Preisermittlung - Angaben entspr. den ergänzenden Vertragsbedingungen gem. ThürVgG Für die Arbeiten sind die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 2 sind zu erfüllen. Der entsprechende Nachweis für die geforderte Beurteilungsgruppe ist auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden sind. Wertungskriterien 100% Preis v) Zuschlagsfrist 04.07.2014 Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt: Name Bearbeiter Ingenieurbüro Benischke & Merz Herr Benischke / Frau Pausch Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Erfurter Straße 30, 99189 Walschleben Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 036201-60652 036201-39770 E-Mail: IB-BenischkeundMerz@t-online.de w) Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) (1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. (2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. (3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de (4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. (5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 130649 vom 17.04.2014 |