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Titel
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Neubohrung von Feuerlöschbrunnen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberVerbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
Breite Str. 15
39596 Arneburg
AusführungsortDE-39615 Werben
Frist04.04.2014
Beschreibung

a) Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

An der Zuckerfabrik 1

39596 Goldbeck

Telefon 039321/51841 Fax 039321/51818


E-Mail: Herbst@arneburg-goldbeck.de


b) Vergabeverfahren


Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOB/A Vergabenummer 70/005/2014


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Entfällt.


d) Art des Auftrags: X Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung: 39615 Hansestadt Werben


f) Art und Umfang der Leistung - 2 Stück Neubohrung von Feuerlöschbrunnen im Trocken-Bohrverfalren, ca. 20 m Bohrmeter einschl. oberen Abschluss und Hinweisschild


g) Erbringen von Planungsleistungen X nein


h) Aufteilung in Lose X nein


i) Ausführungsfristen X Beginn der Ausführung: 05.05.2014 X Fertigstellung der Leistungen: 23.05.2014


m) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge 04.04.2014 11:00 Uhr Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Breite Straße 15 39596 Arneburg Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am 08.04.2014


r) geforderte Sicherheiten gemäß VOB/A


t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


u) Nachweise zur Eignung


Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmenhaben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich bei der Vergabestelle oder Vergabehandbuch Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:


w) Nachprüfung behaupteter Verstöße


Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landkreis Stenda, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 130381 vom 27.03.2014