Titel | Durchführung von Brunnenbauarbeiten | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Amt für Bodenmanagement Heppenheim Tiergartenstr. 7B 64646 Heppenheim | |
Ausführungsort | DE-64646 Heppenheim | |
Frist | 24.06.2014 | |
Beschreibung | a) Amt für Bodenmanagement Heppenheim Odenwaldstraße. 6 64646 Heppenheim, Telefon: 06252 / 127-8270, Fax:06252 / 127-8290 E-Mail: Maximilian.Schweizer@hvbg.hessen.de. b) Öffentliche Ausschreibung, VOB/A. Vergabenummer: 07GW2014. d) Ausführung von Bauleistungen. e) 68642 Bürstadt, Bobstadt, Riedrode. f) Brunnenbau: Neuanlage von 7 landwirtschaftlichen Beregnungsbrunnen mit einer Tiefe von 20 m. g) Nein. h) Nein. i) Fertigstellung der Leistungen bis: 29.08.2014. Ggf. Beginn der Ausführung: KW 29. j) Nebenangebote nicht zugelassen. k) 05.06.2014. l) Höhe der Kosten: 30,00 . Zahlungsweise: Banküberweisung, Empfänger: Teilnehmergemeinschaft Bürstadt-Bobstadt. Kontonummer: 5240 007, BLZ, Geldinstitut: 500 500 00, Landesbank Hessen / Thüringen, Girozentrale Frankfurt / M. Verwendungszweck: Öffentliche Ausschreibung 07GW2014 . Fehlt der Verwendungszweck auf ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN: DE07500500000005240007, BINCODE: HELADEFFXXX. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn: auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde; gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt i) genannten Stelle angefordert wurden; das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße. 6, 64646 Heppenheim. q) Am 24.06.2014, um 10:00 Uhr. Ort: Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße. 6, 64646 Heppenheim, Raum 214. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter oder ihre Bevollmächtigte. u) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Nr. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Qualifizierung nach DVGW, Arbeitsblatt W120 und W135. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. v) 23. Juli 2014. w) Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 130954 vom 03.06.2014 |