Titel | Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstr. 5 - 9 60325 Frankfurt | |
Ausführungsort | DE-60325 Frankfurt am Main | |
Frist | 31.07.2014 | |
TED Nr. | 226948-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt am Main Zu Händen von: Herrn Dr. Michael Brüggemann DEUTSCHLAND E-Mail: kfw-abfallsektor@taylorwessing.com Internet: www.kfw.de Weitere Auskünfte erteilen: Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing Benrather Str. 15 Zu Händen von: Dr. Michael Brüggemann 40213 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: kfw-abfallsektor@taylorwessing.com Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing Benrather Str. 15 Zu Händen von: Dr. Michael Brüggemann 40213 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: kfw-abfallsektor@taylorwessing.com Internet-Adresse: www.taylorwessing.com I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en): Wirtschaft und Finanzen I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Consultingleistungen im Abfallsektor. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen NUTS-Code DE712 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 2 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die sachverständige Unterstützung des Auftraggebers in der Vorbereitung, Prüfung, Durchführung und Evaluierung seiner abfallwirtschaftlichen Vorhaben. Der Auftragnehmer berät hierzu die Mitarbeiter der KfW Entwicklungsbank in fachlichen Fragen der Abfallwirtschaft und Abfalltechnik sowie der zugehörigen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes in diesem Sektor. Der Auftragnehmer soll die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit („FZ“) und des Klimaschutzfonds erkennen, analysieren und beurteilen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken bei diesen Vorhaben aufzeigen und an der Gestaltung der identifizierten Maßnahmen mitwirken. Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen in der KfW Entwicklungsbank. Der Auftragnehmer wird schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Südamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) tätig sein. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Spanisch. Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfungsreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen) in den genannten Regionen. Im Wesentlichen umfassen die Aufgaben des Auftragnehmers insbesondere folgende Tätigkeiten: a) Projektvorbereitung: — Betreuung von Machbarkeitsstudien und anderen vorbereitenden Untersuchungen hinsichtlich der o. g. fachlichen Aspekte. In diesem Kontext insbesondere die Erarbeitung der Leistungsbeschreibung (Terms of Reference, ToR), die Auswertung von An-geboten und Auswahl geeigneter Bieter, Unterstützung bei der Vertragsgestaltung sowie der Steuerung von Consultants (auch technischer Sachverständiger als Einzelexperten), Beurteilung und Abnahme der Studien und sonstiger Arbeitsergebnisse unter Beachtung der „Richtlinie für die Beauftragung von Consultants in der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ (https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Über-uns/Vergabe-von-Aufträgen) in der jeweils gültigen Fassung. — Mitwirkung an der Identifizierung, Initiierung, Auswahl und Gestaltung von Projekten und Programmen im Sektor Abfallwirtschaft. Bearbeitung technischer Aspekte unter besonderer Berücksichtigung von institutionellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien (einschließlich Klimaschutzwirkungen). Mitwirkung an der Bearbeitung sektoraler und institutioneller Fragen (insbes. Trägeranalyse) und an der Konzeption und Gestaltung von Maßnahmen der personellen Unterstützung. b) Projektprüfung: Erstellung von technischen Beiträgen zu Prüfungskonzeptionen, Prüfungsberichten (inklusive Kosten- und Finanzierungspläne) und anderen fachlichen Stellungnahmen der KfW. Eigen-verantwortliches Erkennen, Beurteilen, Bewerten der für den nachhaltigen Projekterfolg wesentlichen technischen, ökologischen, institutionellen, sozialen sowie auch der wirtschaftlichen und finanziellen Einflussfaktoren. Vorschlag und Gestaltung von Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung erfolgsgefährdender Risiken. Dies umfasst insbesondere die Analyse, Prüfung und Beurteilung von Projektkonzepten und -zielen, Auslegungsparametern und Kosten im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche sowie umwelt-, klima- und sozialverträgliche Durchführbarkeit und den späteren Betrieb des jeweiligen Vorhabens. c) Projektdurchführung: — Unterstützung bei der Überwachung/Sicherstellung der ordnungsgemäßen Auftragsvergabe gemäß der „Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen in der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ (https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Über-uns/Vergabe-von-Aufträgen) in der jeweils gültigen Fassung durch die Projektträger und beauftragte Durchführungsconsultants. Dies umfasst in einzelnen Fällen auch die Unterstützung der Projektträger bei der Durchführung von Teilnahmewettbewerben, der Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Vergabevorschlägen und Vertragsentwürfen für Lieferungen und Leistungen („Vergabeagent“). — Mitwirkung an Projektfortschritts- und Abschlusskontrollen, einschließlich der entsprechenden Berichterstattung. Initiierung und Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen bei Planabweichungen. Der Bedarf an den vorstehend bezeichneten Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers entsteht nur, soweit nicht der Auftraggeber (KfW) durch eigenes Personal die Aufgabe selbst durchführen kann. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71800000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Mit dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Der Umfang der benötigten Beratungsleistungen beträgt schätzungsweise 200 Beratertage/Jahr. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht festgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach der Erteilung des Zuschlags mit der Leistungserbringung zu beginnen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren (bis zum 30. November 2016). Anschließend verlängert sich der Rahmenvertrag stillschweigend maximal 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt längstens 4 Jahre, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von der KfW schriftlich gekündigt wird. Bitte beachten Sie, dass der Leistungsbeginn unmittelbar nach der Erteilung des Zuschlags erfolgt. Anschließend verlängert sich der Rahmenvertrag maximal zweimal um jeweils ein Jahr stillschweigend, sofern dieser nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von der KfW schriftlich gekündigt wird. II.2.2) Angaben zu Optionen, Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Teilnahme- und Vergabeunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgenden Erklärungen sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachfolgenden Erklärungen von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Beruft sich ein Einzelbewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, einzureichen. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung. Der Einzelbewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, 1. dass: — er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist, — er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, — er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — er nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, — er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, — er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat, — ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt, — er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, — er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber und — er den Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen, — er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden. a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte, b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet. 2. welche wirtschaftlichen Verknüpfungen des Einzelbewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen gemäß § 4 Abs. 2 VOF bestehen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgende Angabe ist von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss die nachfolgende Erklärung nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich ein Einzelbewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), ist die nachfolgende Erklärung auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft, einzureichen. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung. Der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die folgende Erklärung abzugeben: — Angabe des Nettojahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgenden Angaben sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Erklärungen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich ein Einzelbewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft, einzureichen. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die folgenden Erklärungen abzugeben: 1. Kurze Eigendarstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben: a) Angabe der Rechtsform, b) Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit und Auskunft, in welchen fachlichen Geschäftsfeldern der Bewerber in welchem Umfang tätig ist c) Überblick zu Art und Umfang der Tätigkeit im Gebiet Technischer Sachverständiger Abfall d) Darstellung, wie das Unternehmen organisiert ist und Angaben insbesondere zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur e) Angaben zur Verbindung mit anderen Unternehmen der Branche (sowohl zu gesellschaftsrechtlichen Verbindungen als auch zur Zusammenarbeit ohne gesellschaftsrechtliche Verbindung). 2. Qualifikationsprofil (Berater). Zu den Anforderungen im Einzelnen siehe unter „Mindeststandards“. 3. Referenzleistungen. Anforderungen an die Anzahl der Referenzen: Es sind mindestens 6 persönliche Referenzleistungen des Beraters über Consultingleistungen in der Entwicklungszusammenarbeit im Abfallsektor vorzulegen. Einzelbewerber müssen die geforderte Anzahl von 6 Referenzen allein (oder durch Hinzuziehung von Subunternehmen oder sonstigen Unternehmen im Sinne von § 5 Abs. 6 VOF) vorweisen, während es bei Bewerbergemeinschaften ausreicht, wenn deren Mitglieder zusammen 6 Referenzleistungen angeben. Werden weniger als 6 Referenzen vorgelegt, steht es im Ermessen der KfW, ob sie von dem Unternehmen bzw. von der Bewerbergemeinschaft die fehlenden Referenzleistungen nachfordert oder ob sie stattdessen den Teilnahmeantrag ausschließt wegen unvollständiger Angaben bezüglich der Fachkunde (Technischen Leistungsfähigkeit). Bewerbern ist es gestattet, ihrem Teilnahmeantrag mehr Referenzleistungen als gefordert beizufügen. Zusätzliche Referenzen werden allerdings nur dann anerkannt, wenn ihre Darstellung nach dem von der KfW vorgegebenen Muster erfolgt. Sie müssen deshalb unter Verwendung des bereitgestellten Formulars für weitere Referenzleistungen erstellt werden und sie sind fortlaufend zu nummerieren. Vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung – insbesondere des OLG Düsseldorf – werden bei der Prüfung, ob der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich geeignet erscheint, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, alle durch ihn eingereichten Referenzen berücksichtigt. Allerdings wird der Auftraggeber unter denjenigen Bewerbern, die er für grundsätzlich geeignet erachtet, eine begrenzte Zahl auswählen, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordert (siehe Ziffer IV.1.2) dieser Bekanntmachung sowie Ziffer 14 des Teilnahmeantragsformulars). Anforderung an den Inhalt der Referenzen: Im Rahmen des bereitgestellten Formulars sind die folgenden Angaben zu Referenzen einzutragen: — Projektbezeichnung der Referenz, — Angaben dazu, wer die Referenzleistung ausgeführt hat, — Namentliche Benennung des Kunden/Leistungsempfängers, — Ansprechpartner beim Kunden/Leistungsempfänger, — Branchenzugehörigkeit des Kunden/Leistungsempfängers (Bilaterale oder internationale Entwicklungsbank oder Geber, Öffentliche Verwaltung, privatwirtschaftliches Unternehmen im Bereich der Abfallwirtschaft, anderes privatwirtschaftliches Institut bzw. Unternehmen der Finanzbranche oder Sonstige). — Region, in der die Beratertätigkeit ausgeführt wurde (Afrika, Asien, Europa oder Süd-/Mittelamerika), — Leistungszeitraum, — Leistungsvolumen in Beratertagen (mehr als 100 Beratertage, 41 bis 100 Beratertage, 20 bis 40 Beratertage oder weniger als 20 Beratertage) und — Beschreibung der Tätigkeit in Schlagworten. — Angabe der in der Referenzleistung abgedeckten Tätigkeitsfelder und durchgeführten Aufgaben: — Tätigkeitsfeld „Projektidentifizierung und -Vorbereitung“ – Relevante Projektinhalte (Aufgaben im Einzelnen): Betreuung oder Durchführung von Projektidentifizierungsmissionen; Betreuung oder Erstellung von abfallwirtschaftlichen Machbarkeitsstudien und anderen vorbereitenden Untersuchungen; Betreuung/ Erstellung von abfallwirtschaftlichen Umwelt- bzw. Sozialverträglichkeitsuntersuchungen; Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen für Consultingleistungen; Durchführung oder Begleitung der Auswertung von Angeboten für Consultingleistungen im Abfallsektor; Mitwirkung an der Identifizierung, Initiierung, Auswahl und Gestaltung von Projekten und Programmen im Sektor internationale Abfallwirtschaft; — Projektidentifizierung und -vorbereitung mit Bezug zu abfalltechnischen Betriebselementen: a) Errichtung neuer Deponien; b) Schließung/Deponierung bestehender Deponien/Müllkippen, c) Mechanische Verfahren der Abfallbehandlung (z. B. Verwertung/Recycling), d) Biologische Verfahren der Abfallbehandlung, e) Thermische Verfahren der Abfallbehandlung, f) Abfallsammlung- und Transport. — Tätigkeitsfeld „Projektprüfung“ – Relevante Projektinhalte (Aufgaben im Einzelnen): Vorbereitung/Unterstützung/Durchführung der Prüfung (bzw. Bewertung oder fachliche Stellungnahmen) von abfallwirtschaftlichen Investitionsvorhaben; Erstellung bzw. Prüfung von Kosten- und Finanzierungsplänen (Investitionen und Betrieb); Prüfung der Umweltverträglichkeit/Klimaschutz/Sozialverträglichkeit. — Tätigkeitsfeld „Projektdurchführung“ – Relevante Projektinhalte (Aufgaben im Einzelnen): Betreuung oder Erstellung von abfallwirtschaftlichen Planungsleistungen in der Durchführungsphase; Durchführung oder Begleitung der Auswertung von Angeboten für abfallwirtschaftliche Bau- und Lieferleistungen; Durchführung oder Begleitung der Bauüberwachung abfallwirtschaftlicher Anlagen; Mitwirkung an Projektfortschritts- und Abschlusskontrollen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderungen an das Qualifikationsprofil des Beraters: — Ausbildung: Berufsqualifizierender (Fach-)Hochschulabschluss. a) als Bauingenieur, Umweltingenieur, Verfahrensingenieur oder b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a) genannten Gebiet. — Berufserfahrung: Mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in abfallwirtschaftlichen Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern. — Sprachen: a) Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. b) Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift. c) Gute Spanischkenntnisse in Wort und Schrift. Mindestanforderungen an die Referenzen: — Als Referenzen sind nur durchgeführte Aufträge zugelassen. Ein Auftrag gilt als durchgeführt, wenn sämtliche durch den Berater in dem als Referenz angegebenen Projekt zu erbringenden Leistungen (bspw. Durchführung einer Machbarkeitsstudie) erbracht sind. Das Projekt selbst (bspw. Errichtung einer Deponie) muss dagegen noch nicht abgeschlossen sein. — Die 6 Referenzen zusammen mit etwaigen weiteren Referenzen müssen insgesamt mindestens drei der folgenden vier Regionen umfassen: Afrika, Asien, Europa und Süd-/Mittelamerika. — Pro Tätigkeitsfeld sind in dem Referenzformular (siehe Teilnahmeunterlagen, Ziffer 13.3.3.2 des Teilnahmeantrags) jeweils mehrere Aufgaben (Ankreuzfelder) genannt. Mit den sechs Referenzprojekten, die der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zusammen mit etwaigen weiteren Referenzen gemäß Formular „Anlage 4“ des Teilnahmeantrags ergänzend einreicht, muss der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft nachweisen, im Tätigkeitsfeld „Projektidentifizierung und -vorbereitung“ insgesamt mindestens sieben der elf dort aufgeführten Aufgaben (siehe Ankreuzfelder) durchgeführt zu haben. Weitergehende Mindestanforderungen an die mit den Referenzleistungen erbrachten Tätigkeiten sind nicht verlangt. — Sofern der Berater nicht mindestens 3 der insgesamt 4 Regionen (namentlich Afrika, Asien, Europa und Süd-/Mittelamerika) sowie sämtliche der verlangten sieben von insgesamt elf Aufgaben im Tätigkeitsfeld „Projektidentifizierung und -vorbereitung“ durch eigene Referenzen abdecken kann, darf er zur Erfüllung dieser Mindestanforderungen weitere Personen (bspw. Nachunternehmer/verbundenen Unternehmen) hinzuziehen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl erfolgt anhand der 6 Referenzleistungen, die der Einzelbewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular als Referenzen 1 bis 6 bezeichnet und dort eingetragen hat. Zur Angebotsabgabe werden die drei Bewerber aufgefordert, die bei der Bewertung dieser sechs Referenzleistungen die jeweils besten Bewertungsergebnisse erzielt haben (§ 10 Abs. 1 und 2 VOF). Die Bewertung der 6 Referenzen verläuft folgendermaßen: Jede Referenz wird jeweils danach beurteilt, in welchem Maße sie hinsichtlich der folgenden Kriterien vergleichbar ist mit dem zu vergebenden Auftrag: 1. Branchenzugehörigkeit des Kunden/Leistungsempfängers (Maximal 5 Punkte) 2. Leistungsvolumen in Beratertagen (Maximal 15 Punkte) und 3. Durchgeführte Aufgaben (Maximal 100 Punkte) Die Methodik, nach der diese Bewertung erfolgt, ist in der nachstehenden Übersicht angegeben.Je Referenz können maximal 120 Bewertungspunkte erzielt werden, für alle sechs Referenzen zusammen insgesamt maximal 720 Punkte. Übersicht zur Punktevergabe: Zu 1. Branchenzugehörigkeit des Kunden/Leistungsempfängers: Bilaterale oder internationale Entwicklungsbank oder Geber (5 Punkte), Öffentliche Verwaltung (4 Punkte), privatwirtschaftliches Unternehmen im Bereich der Abfallwirtschaft (3 Punkte), anderes privatwirtschaftliches Institut bzw. Unternehmen der Finanzbranche (3 Punkte), Sonstige (0 Punkte). Zu 2. Leistungsvolumen in Beratertagen: Mehr als 100 Beratertage: 15 Punkte, 41 bis 100 Beratertage: 10 Punkte, 20 bis 40 Beratertage: 5 Punkte, weniger als 20 Beratertage: 0 Punkte. Zu 3. Durchgeführte Aufgaben: — Tätigkeitsfeld „Projektidentifizierung und -Vorbereitung" — Relevante Projektinhalte (Aufgaben im Einzelnen): Betreuung oder Durchführung von Projektidentifizierungsmissionen; Betreuung oder Erstellung von abfallwirtschaftlichen Machbarkeitsstudien und anderen vorbereitenden Untersuchungen (10 Punkte); Betreuung/Erstellung von abfallwirtschaftlichen Umwelt- bzw. Sozialverträglichkeitsuntersuchungen (5 Punkte); Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen für Consultingleistungen (5 Punkte); Durchführung oder Begleitung der Auswertung von Angeboten für Consultingleistungen im Abfallsektor (5 Punkte); Mitwirkung an der Identifizierung, Initiierung, Auswahl und Gestaltung von Projekten und Programmen im Sektor internationale Abfallwirtschaft (5 Punkte); — Projektidentifizierung und -vorbereitung mit Bezug zu abfalltechnischen Betriebselementen: a) Errichtung neuer Deponien (1 Punkt); b) Schließung/Deponierung bestehender Deponien/Müllkippen (1 Punkt), c) Mechanische Verfahren der Abfallbehandlung (z. B. Verwertung/Recycling) (2 Punkte), d) Biologische Verfahren der Abfallbehandlung (2 Punkte), e) Thermische Verfahren der Abfallbehandlung (2 Punkte), f) Abfallsammlung- und Transport (2 Punkte). — Tätigkeitsfeld „Projektprüfung“, — Relevante Projektinhalte (Aufgaben im Einzelnen): Vorbereitung/Unterstützung/Durchführung der Prüfung (bzw. Bewertung oder fachliche Stellungnahmen) von abfallwirtschaftlichen Investitionsvorhaben (20 Punkte); Erstellung bzw. Prüfung von Kosten- und Finanzierungsplänen (Investitionen und Betrieb) (5 Punkte); Prüfung der Umweltverträglichkeit/Klimaschutz/Sozialverträglichkeit (5 Punkte), — Tätigkeitsfeld „Projektdurchführung“, — Relevante Projektinhalte (Aufgaben im Einzelnen): Betreuung oder Erstellung von abfallwirtschaftlichen Planungsleistungen in der Durchführungsphase (10 Punkte); Durchführung oder Begleitung der Auswertung von Angeboten für abfallwirtschaftliche Bau- und Lieferleistungen (5 Punkte); Durchführung oder Begleitung der Bauüberwachung abfallwirtschaftlicher Anlagen (5 Punkte); Mitwirkung an Projektfortschritts- und Abschlusskontrollen (10 Punkte). IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VSt. Nr. 04-14 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 31.7.2014 - 10:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Sie können die Teilnahmeunterlage per E-Mail unter kfw-abfallsektor@taylorwessing.com anfordern. Die Teilnahmeunterlage enthält insbesondere Informationen zu dem Teilnahmeantrag sowie die zu verwendenden Formulare. 2. Der Teilnahmeantrag muss zwingend als ausgedrucktes Dokument eingereicht werden. Des Weiteren ist er zusätzlich in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Das ausgedruckte Dokument soll in dreifacher Ausfertigung abgegeben werden (ein Original und zwei identische Kopien). Das Original soll gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) und als solches gekennzeichnet sein. Von der elektronischen Fassung genügt eine Ausfertigung. Bei Abweichungen zwischen ausgedruckter und elektronischer Form sowie zwischen Original und Kopie der ausgedruckten Form ist allein das ausgedruckte Original maßgeblich. 3. Für die Erstellung ihres Teilnahmeantrags haben Bewerber die von der KfW zur Verfügung gestellten Dokumente und Formulare (Teilnahmeantrag nebst dessen Anlagen 1 bis 6) zwingend zu verwenden. Die Formulare sind ausschließlich in elektronischer Form erhältlich. Die Formulare sind an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen sowohl vollständig auszufüllen als auch gemäß den entsprechenden Vorgaben zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Versandumschlag einzureichen, der mit dem Kennzettel (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) zu kennzeichnen ist. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstr. 76 35123 Bonn Telefon: +49 22894990 Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabeverschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.7.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131179 vom 07.07.2014 |