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Titel
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Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberUniversitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
AusführungsortDE-69120 Heidelberg
Frist29.07.2014
TED Nr.197529-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Universitätsklinikum Heidelberg

Im Neuenheimer Feld 670

Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich 3 – Materialwirtschaft

Zu Händen von: Herrn Steffen Hofer

69120 Heidelberg

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 6221567448, Fax: +49 62215633686


E-Mail: steffen.hofer@med.uni-heidelberg.de

Internet: www.klinikum.uni-heidelberg.de/gb3


Adresse des Beschafferprofils:

Internet: www.klinikum.uni-heidelberg.de/ausschreibungen


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en): Gesundheit


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Entsorgung infektiöser Krankenhausabfälle.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Universitätsklinikum Heidelberg. NUTS-Code DE125


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Entsorgung von infektiösem Abfall, Körper- und Organteilen und Zytostatikaabfällen mit den Abfallschlüsseln 180102, 180103, 180108 und 180202 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung vom 10.12.2001, BGBl. I S. 3379, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.2.2012, BGBl. I S. 212, geändert worden ist), inklusive der Gestellung der notwendigen Abfallbehälter gemäß Leistungsbeschreibung.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90524400


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 1 000 000 bis 1 200 000 EUR


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: ja Beschreibung der Optionen: 2 Verlängerungsoptionen mit der Dauer von jeweils 1 Jahr.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. § 14 EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10.9.1996, BGBl. I S. 1421, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5.12.2013, BGBl. I S. 4043, geändert worden ist) als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Die Zertifizierungsurkunde ist in Kopie zusammen mit dem Angebot abzugeben (vgl. Ziffer 6 a) des Anschreibens an Bewerber/Bieter). Nach Zuschlag ist diese Zertifizierungsurkunde innerhalb von 6 Wochen im Original vorzulegen. Im Falle einer Beschränkung der Fachgebietstätigkeit gem. § 2 Abs. 2 EfbV darf sich die Beschränkung nicht auf die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung vom 10.12.2001, BGBl. I S. 3379, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.2.2012, BGBl. I S. 212, geändert worden ist) beziehen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.

2. Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit bei der Abholung und Entsorgung von infektiösem Abfall gem. Abfallschlüssel 180102, 180103, 180108 und 180202 der AVV (vgl. oben Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen) nachweisen können. Dazu ist die Vorlage einer selbst anzufertigenden Referenzliste von mindestens 3 Krankenhäusern ab einer Größenordnung von 200 Betten oder vergleichbaren Einrichtungen notwendig, die vom Bieter innerhalb der letzten 5 Jahre von dem vorgenannten Abfall entsorgt wurden. Die Referenzliste hat die Namen und Telefonnummern der Verantwortlichen für die Abfallentsorgung in den jeweiligen Referenzeinrichtungen zu enthalten. Die abgegebenen Referenzen eines jeden Bieters werden telefonisch überprüft. Hierbei werden jedem Ansprechpartner einer Referenzadresse identische Fragen gestellt. Diese sind:

1. Wie würden Sie insgesamt die Termintreue des bietenden Unternehmens in dem Zeitraum, in dem das Unternehmen bei Ihnen tätig war, bewerten?

2. Wie würden Sie insgesamt die Auftragsabwicklung des bietenden Unternehmens in dem Zeitraum, in dem das Unternehmen bei Ihnen tätig war, bewerten? Verlief die Auftragsabwicklung größtenteils reibungslos? Wenn nein, wie häufig traten Probleme auf?

3. Mussten Sie bei dem bietenden Unternehmen bezüglich der ausgeführten Aufträge häufig reklamieren? Wurden diese Reklamationen zeitnah bearbeitet? Welche Gesamtnote würden Sie dem Unternehmen hierfür geben? Für die Punkte 1. bis 3. wird jeweils eine Punktzahl von 1 (sehr gut) bis 5 (schlecht) vergeben. Die einzelnen Punktzahlen sind der Anlage 6 zum Anschreiben an Bewerber/Bieter zu entnehmen (Muster eines Fragebogens zur Abfrage von Referenzen durch den Auftraggeber). Es wird keine Durchschnittspunktzahl eines jeden Bieters ermittelt, da es sich hier nicht um ein Zuschlagskriterium handelt. Der jeweilige Bieter muss in jedem Kriterium mind. mit der Punktzahl 3 bewertet werden, bei einer Bewertung von 4 oder 5 Punkten in mind. einer Kategorie erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Angebots. Ob der Bieter mit einer Punktzahl 1, 2 oder 3 bewertet wird, ist hierbei unbeachtlich. Jede dieser Punktzahlen sichert einen Verbleib des jeweiligen Angebots in der Gesamtauswahl. Die Referenzliste ist zusammen mit dem Formblatt für Angebot abzugeben (vgl. Ziff. 6 b) des Anschreibens an Bewerber/Bieter). Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der jeweilige Bieter mit der Überprüfung der von ihm abgegebenen Referenzliste zur Feststellung seiner Leistungsfähigkeit einverstanden.

3. Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche für die Leistungserbringung im Falle eines Zuschlags Fahrer einsetzen, die sich in deutscher Sprache verständigen können. Eine reibungslose Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist notwendig, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den aufgeführten Abfällen gewährleisten zu können.

4. Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die zu folgender elektronischer Nachweisführung fähig sind:

a) Komplette Abwicklung gem. den gesetzlichen Anforderungen der Entsorgungspapiere als elektronische Nachweisführung gem. dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) (Erstellung je Abholung und Abholstelle),

b) Übernahme von Bestandsdaten (Datenmigration) der letzten 3 Jahre (derzeitiges EDV – Tool: Fritz & Macziol als Portallösung),

c) Bereitstellung eines elektronischen Abfallnachweisverfahrens als Portallösung, inkl. aller notwendigen Service- und Dienstleistungen, bspw. Beantragung von Signaturkarten, Unterweisung oder Schulung der Anwender im Umgang mit dem Kartenleser und dem Programm sowie einen Hotline- und Updateservice,

d) Jährliches Berichtswesen und Reporting (zusätzlich in einem elektronischen Datenformat, bspw. „.xls“; dies wird nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt). Die entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.

5. Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die eine monatliche Rechnungsstellung je Abholstelle leisten können. Die Begleitscheine müssen den dazugehörigen Rechnungen als Nachweis beigefügt werden.

6. Für die Vergabe des in der öffentlichen Bekanntmachung beschriebenen Auftrags findet die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) -Teil A- Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) Anwendung, soweit in den Vergabeunterlagen nicht zulässige abweichende Festsetzungen getroffen sind.

7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen, insbesondere des UN-Kaufrechtsabkommens. Für die Vertragsunterlagen, den Schriftverkehr, die Abwicklung des Vertrags und sämtliche Verhandlungen gilt die Originalsprache Deutsch.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Umsatzzahlen, Mitarbeiterzahlen, Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft, kein eröffnetes Insolvenzverfahren, keine schwere Verfehlung leitender Angestellter, keine Unterstützung terroristischer Vereinigungen und Organisationen, Verständigungsfähigkeit der eingesetzten Fahrer in deutscher Sprache, ordnungsgemäße Zahlung von Sozialabgaben und Steuern (siehe Anlage 7 zum Anschreiben an Bewerber/Bieter) (Form: Eigenerklärungen).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Umsatzzahlen, Mitarbeiterzahlen, kein eröffnetes Insolvenzverfahren (Form: Eigenerklärungen).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 14 EfbV.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2014-01


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.7.2014 - 16:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 4.8.2014 - 10:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 25.10.2014


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Tag: 5.8.2014 - 9:30 Ort: Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben: Siehe Vergabeunterlagen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer Baden-Württemberg Beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219263112 Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de Fax: +49 7219263985


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 10.6.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131047 vom 16.06.2014