Titel | Durchführung von Kampfmittelräumungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Staatliches Baumanagement Hannover Celler Str. 7 30161 Hannover | |
Ausführungsort | DE-30161 Hannover | |
Frist | 13.08.2014 | |
Beschreibung | a) Staatl. Baumanagement Hannover Celler Straße 7 30161 Hannover Telefon 0511/106-5278 Fax 0511/106-5498 E-Mail: vergabe@sb- han.niedersachsen.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, nach VOB\ A Vergabenummer 14A40434 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Ein elektronisches Vergabeverfahren wird nicht durchgeführt. d) Art des Auftrags Ausführen von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Hannover, Kugelfangtrift 1 f) Art und Umfang der Leistung Bereich Postenweg: Kampfmittelräumung zur Errichtung eines "Postenweges" auf einer Länge von ca. 1.500 m u. einer Breite von 5 m (= ca. 7.500 m^2) entlang des Zaunes. Der Weg wird 1,5 m (=2.250 m^2) entfernt vom Zaun angelegt.; Bereich Mounitionniederlae: Kampfmittelräumung auf 2 Teilflächen (1.780+740 m^2) sowie Stubbenrodung.; Bereich Randstreifen KFAA: Kampfmittelräumung auf einer Gesamtfläche von rd. 17.600 m^2 g) Erbringen von Planungsleistungen NEIN h) Aufteilung in Lose NEIN i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 38. KW 2014 Fertigstellung der Leistungen: Herbst 2015 j) Nebenangebote zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 13.08.2014 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung. Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ein Papierversand wird nicht durchgeführt. o) Anschrift, an die die Angebote zur richten sind Anschrift siehe unter Auftraggeber q) Angebotseröffnung am 14.08.2014 um 10:00 Uhr Ort Anschrift siehe unter a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten. r) geforderte Sicherheiten für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag: 5,00 v. H. der Auftragssumme, für Mängelansprüche: 3,00 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge. Der Auftragnehmer hat die Wahl, in welcher Form die Sicherheit(en) geleistet werden: Bürgschaft, Hinterlegung, Einbehalt t) Rechtsform der Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: steht auf der unter m) genannten Vergabeplattform zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/Azu machen: v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.09.2014 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Oberfinanzdirektion Niedersachsen , Waterloostraße 4, 30169 Hannover x) Information über anzuwendende Tarifverträge Baugewerbe: Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Neunte Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung - 9. BauArbbV) vom 16. Oktober 2013 nicht unter den in den Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Baugewerbes entlohnt werden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131346 vom 01.08.2014 |