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Titel
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Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (Managementplänen) für Meeresschutzgebiete
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Naturschutz
Außenstelle Insel Vilm
18581 Putbus/Lauterbach
AusführungsortDE-18581 Strachtitz
Frist14.01.2015
TED Nr.436423-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesamt für Naturschutz

Außenstelle Insel Vilm

Zu Händen von: Herrn Neels

18581 Putbus/Lauterbach

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 3830186143. Fax: +49 3830186150


E-Mail: sandor.neels@bfn-vilm.de

Internet: www.bfn.de


Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Naturschutz Konstantinstr. 110 Kontaktstelle(n): Bundesamt für Naturschutz Zu Händen von: Herrn Klapproth 53179 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 22884911144 E-Mail: sascha.klapproth@bfn.de Fax: +49 22884911149 Internet-Adresse: www.bfn.de Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.3) Haupttätigkeit(en)


Umwelt Sonstige: Naturschutz, Meeresnaturschutz


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (Managementplänen) für die Meeresschutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) einschließlich Unterstützung des Prozesses zur Fertigstellung der Schutzgebietsverordnungen – AWZ Projekt 1 „Managementpläne“.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 18581 Putbus/Insel Vilm. NUTS-Code DE80H


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


1. Ausgangslage: Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (VRL) der EU die Grundlage für die Schaffung des Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Im Meer kommen Anforderungen räumlicher Schutzmaßnahmen für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), insbesondere im Hinblick auf die zur nationalen Um-setzung der MSRL aufgestellten Umweltziele zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere hinzu. In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind, veranlasst durch die o.g. Vorgaben, zehn Natura 2000-Schutzgebiete an die EU Kommission gemeldet worden: acht FFH-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, SCI's) und zwei EU-Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA's), wobei SPA's und SCI's sich teilweise räumlich überschneiden und so Schutzgebietskomplexe bilden (bestehend aus Überlagerungsbereichen und angrenzenden Gebieten). So aufgeschlüsselt verbleiben vier separate SCI's und umfassen die Doggerbank, den Borkum-Riffgrund, den Fehmarnbelt und die Kadetrinne; hinzukommen zwei Schutzgebietskomplexe im Bereich des Sylter Außenriffs und der Pommerschen Bucht. Derzeit werden im Zuge der Umsetzungsvorgaben der FFH-RL die acht SCI's in der deutschen AWZ national unter Schutz gestellt. Hierzu werden auf der Grundlage des BNatSchG Verordnungen über die Ausweisung dieser Gebiete als Naturschutzgebiete erarbeitet und mit den Ressorts und der Öffentlichkeit abgestimmt. Die nationale Unterschutzstellung dient auch dazu Verpflichtungen zu erfüllen, die zum Schutz der Meeresumwelt und -natur in den für Deutschland relevanten regionalen Meeresschutzübereinkommen (OSPAR- und Helsinki-Übereinkommen) beschlossen wurden. In der Folge müssen Managementpläne für diese Gebiete in der AWZ sowie zwei Artenmanagementpläne für den Schweinswal sowohl für die gesamte deutsche Nord- als auch für die Ostsee erarbeitet werden. Als Vorgänger für das AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ wurde von 2012 bis 2014 das BfN Projekt „Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementplänen) zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone“ durchgeführt. Das neu zu vergebende AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ soll inhaltlich und möglichst zeitlich unmittelbar an das Vorprojekt anschließen und auf den vorliegenden Ergebnissen aufbauen. 2. Zielstellung: Das AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ unterstützt das BfN im Prozess der Fertigstellung der Schutzgebiets Verordnungen für die Schutzgebiete in der deutschen AWZ durch organisatorische Arbeiten sowie durch fachwissenschaftliche und rechtliche Gutachten und Analysen. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnungen zum angestrebten Startpunkt des AWZ Projektes noch nicht in ihrer endgültigen Fassung vorliegen werden. Das AWZ Projekt 1 „Managementpläne“ stellt auf der Basis der Ergebnisse des o. g. Vorprojektes zur Umsetzung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele der jeweiligen Schutzgebiete die erforderlichen Managementpläne für alle Schutzgebiete in der deutschen AWZ fertig. Die jeweiligen Managementpläne dienen der Herleitung und Konkretisierung von gebietsspezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der in den Schutzgebietsverordnungen festgelegten Erhaltungs-/Wiederherstellungsziele für alle Schutzgüter. Dies beinhaltet unter anderem die Festlegung von Umfang und Inhalt der Maßnahmen, die Entwicklung von Durchführungslogistiken sowie die Abschätzung des für die Durchführung von Maßnahmen erforderlichen Aufwandes. Gemäß den Vorgaben des Art. 12 FFH-RL müssen für die Arten des Anhangs IV FFH-RL Artenmanagementpläne erarbeitet werden. Dies betrifft in der deutschen Nord- und Ostsee alle dort regelmäßig vorkommenden Cetaceen, dabei sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der AWZ und dem Küstenmeer zu berücksichtigen. Die Pläne müssen im Rahmen des AWZ Projektes 1 weiterentwickelt sowie die für die Diskussion mit den Nutzern notwendigen wissenschaftlichen Gutachten erstellt und das BfN in den Abstimmungsprozessen fachwissenschaftlich beraten und logistisch unterstützt werden. Das AWZ Projekt 1 unterstützt somit nationale Vollzugsaufgaben des Naturschutzes in der deutschen AWZ. Die Zuständigkeit dafür liegt im Geschäftsbereich des BMUB und betrifft mittel- und unmittelbar Aufgaben des BfN.

3. Zeitplan: Das AWZ Projekt 1 beginnt am Tag der Erteilung des Zuschlages und endet nach Ablauf von 24 Monaten.

4. Aufgabenspektrum: Das Aufgabenspektrum des Forschungsauftrages gliedert sich in Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben.

4. 1 Koordinierungsleistungen (Modul 1): Bei den Koordinierungsleistungen wird die Sicherstellung einer optimalen Koordinierung (einschließlich der Organisation von Terminen) und Abstimmung der Arbeiten mit dem BfN über den gesamten Vertragszeitraum verlangt. Weiterhin gehören dazu die zeitliche und inhaltliche Koordinierung sowie die Überwachung des Fortschrittes der einzelnen spezifischen Teilaufgaben und die Sicherstellung, dass diese vollständig und fristgemäß erbracht werden. Für die Vertragsabwicklung des Modul 1 ist ein Festpreis vorgesehen, der alle anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt. Über die gesamte Vertragsdauer von 24 Monate sind 2 400 Arbeitsstunden einzuplanen.

4.2 Spezifischen Teilaufgaben (Modul 2): Die spezifischen Teilaufgaben verlangen ein hohes Maß an kompilierender Forschungsleistung, für die wissenschaftliche Analysen, Wissenstransfer und Synthesen von vorangegangenen und/oder abgeschlossenen, aber auch parallel laufenden AWZ Projekten des BfN sowie wissenschaftliche Analysen von Literaturinformationen und Archivmaterialien erforderlich sind. Diese Teilaufgaben sind:

— Unterstützung des Prozesses der Fertigstellung der Verordnungen über die Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ. Diese Aufgabe beinhaltet vor allem fachwissenschaftliche und juristische Recherchen sowie anschließende Beratung des BfN zu Schutzzielen, Schutzzweck und Schutzregime. Des Weiteren beinhaltet sie die Unterstützung des BMUB bei der redaktionellen Endbearbeitung der Verordnungstexte.

— Unterstützung des Prozesses zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Schutzgebiets Verordnungen zu den Schutzgebieten in der deutschen AWZ Dies beinhaltet die Unterstützung der Organisation und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung dieser Termine. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anpassung der Verordnungen an diese Ergebnisse an.

— Erarbeitung und Fertigstellung der Gebietsmanagementpläne (auf Grundlage der in den Schutzgebiets Verordnungen getroffenen Regelungen). Dies beinhaltet vor allem die Entwicklung eines Managementplankonzeptes für die AWZ-Schutzgebiete, einschließlich der Entwicklung von Maßstäben für die Bewertung von Eingriffen in den Gebieten und von Artensteckbriefen für die in den Verordnungen speziell benannten gefährdeten Arten. Außerdem sollen Gebietsmanagementpläne für 2 Pilotgebiete fertiggestellt und mit fachwissenschaftlicher und rechtlicher Unterstützung innerhalb des BfN und BMUB abgestimmt und im Anschluss angepasst werden.

— Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Gebietsmanagementpläne. Dies beinhaltet die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung auf diesen Terminen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anpassung der Gebietsmanagementpläne an diese Ergebnisse an.

— Fertigstellung der 2 Artmanagementpläne für den Schweinswal in der Nord- und Ostsee. Zunächst fallen Aufgaben zur Fertigstellung von Entwürfen der Artmanagementpläne an, die im Anschluss mit fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung sowohl im BfN, als auch mit den Flächen Küstenbundesländern abgestimmt und im Nachgang dazu angepasst werden müssen.

— Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Artmanagementpläne. Dies beinhaltet die Unterstützung der Organisation und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und rechtlicher Begleitung auf diesen Terminen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anpassung der Artmanagementpläne an diese Ergebnisse an. — Vorbereitung der Maßnahmen für das Gebietsmanagement. Teilaufgaben sind hier die Fertigstellung von Entwürfen der Gebietsmanagementpläne und die anschließende Konkretisierung der in den Managementplänen dokumentierten Maßnahmen durch Entwicklung von „Durchführungsanweisungen“, in denen Umfang und Inhalte der Maßnahmen, Zeiträume und Durchführungslogistik ihrer Umsetzung sowie Kostenschätzungen beschrieben werden. Durchzuführende Überwachungsleistungen sind vorzubereiten und Voraussetzungen zur Integration und Abgleich mit bereits bestehenden Monitoringprogrammen und neu entwickelten Maßnahmenprogrammen sind zu schaffen. Für die Vertragsabwicklung des Moduls 2 ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen. Der Umfang von Modul 2 kann nicht im Voraus exakt spezifiziert werden, voraussichtlich wird er sich aber im Rahmen von 8 500 Arbeitsstunden über die gesamte Vertragsdauer von 2 Jahren (24 Monate) hinweg bewegen. Der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird aus Gründen der Vergleichbarkeit eine so genannte „Standardstunde“ herangezogen, die sich zu 15 % aus dem Stundensatz für den Projektleiter, zu 65 % aus dem Stundensatz für wissenschaftliche Mitarbeiter und zu 20 % aus dem Stundensatz für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammensetzt. Die Stundensätze sind getrennt nach den 3 Kategorien der Mitarbeiter auszuweisen. Dabei sind eventuelle zusätzliche Kosten, wie z. Bsp. Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten), in die Stundensätze einzurechnen. Für eine Standardstunde ist eine Zeitstunde zugrunde zu legen. Im Vertrag werden nur die Stundensätze für den Projektleiter, für wissenschaftliche Mitarbeiter und für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter festgeschrieben. Die Abrechnung der Personalstunden erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwandes und den entsprechenden Stundensätzen und kann demzufolge je nach Art der durchgeführten Arbeiten von der vorgegebenen Aufteilung der Standardstunde abweichen. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten. Die einzelnen Aufträge im Modul 2 werden in der Regel per E-Mail Korrespondenz erfolgen. In Einzelfällen kann auch die Anwesenheit der Auftragnehmer beim BfN Außenstelle Insel Vilm (oder ggfs. an einem anderen Ort in Deutschland) notwendig sein. Eine ständige Ansprechbarkeit für den Auftraggeber sowie die Vorhaltung eines festen Mitarbeiterstabes mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Bearbeitung kurzfristiger aktueller Anfragen wird erwartet. Daher ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zu gewährleisten sowie bei Abwesenheitszeiten eine fachkundige Vertretung sicherzustellen.

5. Bewertungsmatrix: Grundlage für die Bewertung der Angebote ist die Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen. Für Modul 1 wird der Netto-Festpreis und für Modul 2 die Netto-Kalkulation von 8 500 „Standardstunden“ herangezogen.

6. Ort der Leistungserbringung: Ort der Leistungserbringung ist das Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 73110000, 90712300, 90712400, 90721700


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose


Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote


Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung


Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe auch Punkt VI.3).


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angaben und Erklärungen (Punkte (a) bis (g)) sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern: III.2.1)


(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);

(b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche /wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;

(c) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG vorliegen sowie dass alle Beschäftigungsverhältnisse den aktuellen tarifvertraglichen Bindungen unterliegen;

(d) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll: Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:

(a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen.

(b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

(a) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:

(1) Angabe derjenigen Teilaufgaben, für die der Bewerber Unteraufträge unter Nennung der jeweiligen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt;

(2) Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers (bzw. Nachunternehmer) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der erbrachten Dienstleistung;

(3) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber (bzw. Nachunternehmer) in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (festangestellt, freiberuflich) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;

(b) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben bezogen auf die Leistung (II 1.5)).

(1) ihre Stellung und Anerkennung als Forschungseinrichtung oder wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen im Bereich von Themen des marinen Naturschutzes darzulegen (Unternehmensschwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum entsprechen den Anforderungen des Projektes).

(2) ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung, ihre Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die vorhandene technische Ausrüstung zu beschreiben,

(c) Bewerber bzw. Nachunternehmer müssen erklären,

(1) wie sie sich eine reibungslose persönliche Kommunikation mit dem Auftraggeber am BfN Außenstelle Insel Vilm vorstellen;

(2) dass eine vom Bewerber mit der wissenschaftlichen Bearbeitung federführend zu betrauende Person dem BfN ständig als Ansprechpartner zur Verfügung steht und bereit ist, während der Projektlaufzeit bei Bedarf auch mehrmals für längere Zeit kontinuierlich Aufgaben direkt am BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen;

(d) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben durch die Vorlage von z. B. Zeugnissen, Zertifikaten, oder gleichwertigen Bescheinigungen bzw. einschlägigen Publikationen nachzuweisen (Mindestkriterien), dass

(1) mindestens die für das Projekt mit der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zu betrauenden Personen über Universitätsabschlüsse in den für die Leistungserbringung relevanten Fächern verfügen;

(2) Organisatorischer Sachverstand und Erfahrungen in Bezug auf die fristgerechte und zeitlich präzise geplante Durchführung von komplexen Forschungsprojekten sowie Erfahrung in der Koordination von naturwissenschaftlichen Verbundprojekten und im Projektmanagement vorhanden ist;

(3) die für die Erstellung der Arbeitsergebnisse sowie die für den Kontakt mit dem Auftraggeber zu betrauenden Personen die deutsche Sprache vollständig in Wort und Schrift beherrschen beherrschen (für deutsche Muttersprachler reicht eine entsprechende Erklärung) und Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen in Deutsch und Englisch, einschließlich Kenntnis der Fachterminologie zum Meeresnaturschutz in beiden Sprachen, besitzen.

(4) Erfahrungen in der Aufbereitung und Kompilation wissenschaftlicher Sachverhalte aus verschiedenen Disziplinen der Meereskunde mit entsprechend guten Kenntnissen zu meeresbiologischen und -ökologischen Themen und naturschutzfachlichen Fragestellungen vorhanden sind.

(5) bei der wissenschaftlichen Bearbeitung Personen eingesetzt werden, die über

i.) vertiefte juristische Kenntnis im deutschen und europäischen Umweltrecht (insbesondere Naturschutzrecht sowie weiterer relevanter Rechtsbereiche mit Bezug zum Meeresnaturschutz (EU-WRRL und EU-MSRL);

ii.) Juristische Fachkenntnisse, speziell im (marinen) Naturschutzrecht (insbesondere zu Schutzzweck, Schutzregime und Schutzziel);

iii.) umfangreiche Fachkenntnisse im planerischen Bereich, vor allem bezüglich der Erstellung von Bewirtschaftungs- und Managementplänen;

iv.) Kenntnisse der aktuellen nationalen und internationalen meeresschutzpolitischen Themen, insbesondere im Bereich der deutschen AWZ;

v.) Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung der FFH und VRL in Deutschland verfügen.

(e) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben mit Hilfe von Referenzen aus den letzten 5 Jahren abgeschlossene Aufgabenstellungen und Projekte darzustellen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind solche gemäß II.1.5) dieser Bekanntmachung. Die Darstellung der Referenzen muss folgendes beinhalten:

(1) Name und Adresse des Auftrag- bzw. Zuwendungsgebers (o. ä.) sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftrag- bzw. Zuwendungsgeber (der Bewerber stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);

(2) Bezeichnung und kurze Beschreibung des jeweiligen Projekts inklusive Leistungs- bzw. Forschungsgegenstand sowie Inhalt und -umfang;

(3) erbrachte Eigenleistung (ggf. ARGE- oder Nachunternehmeranteil) in %,

(4) Zeitraum der erbrachten Leistung bzw. des Forschungsprojekts.

(f) Diese Referenzen dienen Bewerbern als Möglichkeit ihre Technische Leistungsfähigkeit (III.2.3)) zu untermauern und zusätzliche für die Aufgabenerfüllung relevante Kenntnisse und Erfahrungen darzulegen, insbesondere:

(1) Einschlägige Erfahrungen in der Begleitung von Verwaltungsverfahren;

(2) Erfahrungen in der Entwicklung von Managementplankonzepten für Schutzgebiete, einschließlich der Entwicklung von Maßstäben für die Bewertung von Eingriffen und der Entwicklung von daraus resultierenden Schutzmaßnahmen;

(3) Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich der Entwicklung von Artensteckbriefen für gefährdete Arten.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Nichtoffen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Mindestanzahl gemäß VOL/A § 3 EG Abs. 5.


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z 1.2-53202/AWZ/2014/10


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 14.1.2015 - 23:59


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 22.1.2015


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Zusätzliche Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind nicht vorhanden. Die Bewerber erhalten während der Angebotsphase die Möglichkeit, sich vor Ort (BfN – AS Insel Vilm) über den Stand des derzeit noch laufenden Projektes „Cluster 1 Managementpläne“ anhand der vorliegenden Unterlagen zu informieren (zeitlicher Umfang: bis zu zwei Tage pro Bewerber). Bei Inanspruchnahme der Vor-Ort-Einsichtnahme werden keine fachlichen Fragen beantwortet. Diese können im Nachgang (nicht beim möglichen Vor-Ort-Termin) schriftlich gestellt und beantwortet werden. Aufgrund des laufenden Rechtssetzungsverfahrens, besteht keine Möglichkeit die Unterlagen frei zur Verfügung zu stellen. Die einsichtnehmenden Personen müssen vorab benannt werden und eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Informationen zu Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1) Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter – www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html – abgerufen werden. Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 – 53202/2014/10“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich. Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich. Information zur Sprache, in der die Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung. Information zum Zuschlagsvorbehalt: Die Erteilung des Zuschlages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Fax: +49 2289499163


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.12.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 132312 vom 29.12.2014