Titel | Kartierung ländlicher Gebiete | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen | |
Ausführungsort | DE-45659 Recklinghausen | |
Frist | 20.01.2015 | |
TED Nr. | 430183-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 Kontaktstelle(n): Vergabestelle Zu Händen von: Frau Elke Pflips 45659 Recklinghausen DEUTSCHLAND Telefon: +49 23613053007, Fax: +49 23613053268 E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de Internet: www.lanuv.nrw.de Elektronischer Zugang zu Informationen: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt Sonstige: Natur- und Verbraucherschutz I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: ÖFS 2015-2018. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: NRW. NUTS-Code DEA II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Im 1. Untersuchungsjahr sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS in den weiteren 3 Untersuchungsjahre jährlich 37 ÖFS- Flächen zu bearbeiten. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen. Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiologen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS- Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorrang-Gebieten. Die Kartier-Ergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für gesamt NRW hochgerechnet und als statistisch, repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt. In dem Zeitraum 2015 bis 2018 sind insgesamt 147 ÖFS-Flächen zu kartieren (= 14 700 Hektar). Das entspricht im Jahr 2015 = 36 und in den Jahren 2016 bis 2018 = jeweils 37 ÖFS-Flächen pro Jahr. Jede ÖFS-Fläche bildet ein Los mit ihren verschiedenartigen Detailkartierungen (gem. Leistungsbeschreibung), also insgesamt 147 Lose über den Zeitraum von 4 Jahren. (Anmerkung: Die Los-Nr. „37/...“ – gibt es nicht - vgl. hierzu Ziffer 1.1 „Losbildung“ der Ausschreibungsbestimmungen). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200, 98300000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: 1/ÖFS-002 1) Kurze Beschreibung 1) Kreis: PB; Gemeinde: Delbrück; Gebiet: Steinhorster Becken; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 2 Bezeichnung: 2/ÖFS-011 1) Kurze Beschreibung 2) Kreis: BOR; Gemeinde: Gescher; Gebiet: Lanfer; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 3 Bezeichnung: 3/ÖFS-015 1) Kurze Beschreibung 3) Kreis: GT; Gemeinde: Rietberg; Gebiet: Westerwiehe; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 4 Bezeichnung: 4/ÖFS-018 1) Kurze Beschreibung 4) Kreis: ST; Gemeinde: Rheine; Gebiet: Mesum-Nord; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 5 Bezeichnung: 5/ÖFS-028 1) Kurze Beschreibung 5) Kreis: GL; Gemeinde: Bergisch Gladbach; Gebiet: Bergisch Gladbach (City); Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 6 Bezeichnung: 6/ÖFS-032 1) Kurze Beschreibung 6) ) Kreis: RE; Gemeinde: Dorsten; Gebiet: Holsterhausen; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 7 Bezeichnung: 7/ ÖFS-040 1) Kurze Beschreibung 7) ) Kreis:WES; Gemeinde: Voerde; Gebiet: Wardweide; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 8 Bezeichnung: 8/ÖFS-047 1) Kurze Beschreibung 8) Kreis: RE; Gemeinde: Dorsten; Gebiet: Hervest; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 9 Bezeichnung: 9/ÖFS-052 1) Kurze Beschreibung 9) Kreis: OE; Gemeinde: Olpe; Gebiet: Günsen; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 10 Bezeichnung: 10/ÖFS-061 1) Kurze Beschreibung 10) Kreis: GM; Gemeinde: Reichshof; Gebiet: Heischeid; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 11 Bezeichnung: 11/ÖFS-063 1) Kurze Beschreibung 11) Kreis: LIP; Gemeinde: Lemgo; Gebiet: Wittighöferheide; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 12 Bezeichnung: 12/ÖFS-071 1) Kurze Beschreibung 12) Kreis:SI; Gemeinde: Bad Berleburg; Gebiet: Lange Loh; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 13 Bezeichnung: 13/ÖFS-072 1) Kurze Beschreibung 13) Kreis: W, GM; Gemeinde: Wuppertal, Radevormwald; Gebiet: Oberdahl; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 14 Bezeichnung: 14/ÖFS-084 1) Kurze Beschreibung 14) Kreis: OE; Gemeinde: Finnentrop, Lennestadt; Gebiet: Mondschein; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alternativ: Nur möglich, wenn der Auftragnehmer über keine aktualisierte GISPAD- Lizenz verfügt: *Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten mittels der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Access- Eingabemaske in der jeweils aktuellsten Version *Abgabe der Plots mit handschriftlichen Korrekturen der Grafik (Angebote mit Gispad werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt.) 6) Zielartenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Qualitative Rasterkartierung (praesens absens) auf 4 Quadranten von 26 leicht erfassbaren faunistischen Zielarten nach Vorgabe. Für die Aufbereitung und Übergabe der Kartierergebnisse stellt der Auftraggeber alle zur Bearbeitung notwendigen Sach- und Grafikgrundlagendaten digital bereit. Los-Nr: 15 Bezeichnung: 15/ÖFS-095 1) Kurze Beschreibung 15) Kreis: HSK; Gemeinde: Winterberg, Medebach; Gebiet: Butterfeld; Im 1. Untersuchungsjahr (Arbeitsprogramm 2015) sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 ÖFS zu bearbeiten, zu welchem dieses ÖFS-Gebiet gehört. Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2015 bis 2018) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 147 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS- Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200 3) Menge oder Umfang 1) Biotoptypenkartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf den ÖFS- Flächen sind alle vorkommenden Biotoptypen (lt. Kartieranleitung) zu erfassen. Pro auskartierter Biotoptypenfläche ist das gesamte floristische Arteninventar in prozentualen Deckungsgraden ggfs. pro Schicht zu erheben. In der Regel sind Erfassung der Biotoptypen und Flora an einem Kartiertermin durchzuführen (einmaliges Aufsuchen des jeweiligen Biotoptyps im Gelände). Lediglich Wälder und Gehölze mit Frühblühern und Halbtrockenrasen sind an zwei Terminen zu erfassen. Bei der Biotoptypenkartierung werden alle auf der Stichprobenfläche vorhandenen Biotoptypen im großen Maßstab (1:3000 und größer) kartiert. 2) Erfassung der biotoptypenspezifischen Strukturparameter (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Auf die Erfassung der Strukturparameter ist im Rahmen des Monitorings besonderes Augenmerk zu richten, da sie u.a. für die Bewertung im Rahmen der FFH- Richtlinie von hoher Bedeutung sind. Alle Biotoptypen und Strukturen werden anhand von biotoptypspezifischen ÖFS- Erhebungsbögen erfasst. Je nach Biotoptypengruppe stehen insgesamt maximal 43 ÖFS- Erfassungsbögen zur Verfügung. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktuali-sierung der Strukturparameter in die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 3) Floristische Kartierung (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Im Rahmen der floristischen Kartierung werden Pflanzenarten pro Biotoptypenfläche mit ihren Deckungsgraden ggfs. pro Schicht in Prozent erfasst. Im Rahmen der Wiederholungskartierung erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste incl. den Deckungsgradangaben auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten der Vorkartierung (Reports). 4) Monitoring der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (Abgabetermin: 15.11. des entsprechenden Kartierjahres): Entnahme, Transport und Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVR (Genveränderte Pflanzen)- Monitorings. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt nur auf öffentlichen Flächen, nicht jedoch auf (bewirtschafteten) Ackerflächen. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird zur molekularbiologischen Untersuchung an das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) RRW verschickt. 5) Digitalisierung (Biotoptypenkartierung, floristische Kartierung) (Abgabetermin15.11.des entsprechenden Kartierjahres): Digitale Erfassung der im Gelände erhobenen Sachdaten und der Grafik mittels ak-tueller GISPAD- Version, die vor Eingabe der Daten beim AG zu erfragen ist. Alt | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 132285 vom 21.12.2014 |