Titel | Herstellung einer Oberflächenabdichtung auf der Deponie Griebo | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Alustraße 1 06749 Bitterfeld | |
Ausführungsort | DE-06749 Friedersdorf | |
Frist | 20.10.2015 | |
TED Nr. | 315151-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Ortsteil Bitterfeld Alu-Straße 1 06749 Bitterfeld-Wolfen Fax: +49 34939762104 E-Mail: mgrossmann@mdse.de Internet: www.mdse.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Juristische person des privaten rechts unter kontrolle durch die öffentliche hand. I.3) Haupttätigkeit(en) Sanierung von Deponien und Altlasten I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Örtliche Bauüberwachung und Sicherheitskoordination. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Coswiger Landstraße 39d, 06886 Griebo, (Sachsen-Anhalt). NUTS-Code DEE0E II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Örtliche Bauüberwachung und Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung im Rahmen der Herstellung einer Oberflächenabdichtung (Bauzeit 5 Jahre mit rd. 31 ha Fläche) auf der Deponie Griebo. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71521000, 71247000, 71317210, 71700000 Beschreibung: Baustellenüberwachung. Beaufsichtigung der Bauarbeiten. Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Kontroll- und Überwachungsleistungen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR — Ingenieurleistungen als örtliche Bauüberwachung über eine Bauzeit von 60 Monaten, zzgl. Nachsorgezeitraum von 36 Monaten; — Sicherheitstechnische Koordination als SiGeKo nach BaustellV sowie nach DGUV-Regel 101-004 über eine Bauzeit von 60 Monaten. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.03.2016 Abschluss 31.10.2023 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 5,0 von Hundert der Auftragssumme (zugeschlagene Angebotssumme inclusive gesetzlicher Umsatzsteuer) bis zu Abnahme der Leistung. III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlung gemäß § 17 Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) i.d. Fassung vom 5.8.2003 (BAnz. Nr. 178a). Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden in Abweichung hiervon jedoch nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Eine Bietergemeinschaft hat bei Abgabe eines Angebotes mit diesem auf Formblatt 234 VHBAusgabe-2008-Stand August 2014 eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,wonach die Unternehmen der Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Der im Formblatt zu bezeichnende bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Das Landesvergabegesetz-LVG LSA- vom 19.11.2012 (GVBl. LSA S. 536), geändert durch Gesetz vom 30.7.2013 (GVBl. LSA S. 402) verlangt von den Bietern bei der Angebotsabgabe für den Fall der Auftragsdurchführung Erklärungen zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit), zu § 12 Abs. 1 und 2 LVG LSA (Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnormen), zu § 13 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz), zu § 17 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Kontrolle) sowie zu § 18 LVG LSA (Verpflichtugserklärung Vertragsstrafe). Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei. Es kann sich ergeben, dass Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden müssen. Für diesen Fall ist der Arbeitsschutz nach DGUV-Regeln 101-004 auszuführen (http://www.arbeitsschutzdigital.de/dguv-regeln.html). III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es wird eine Eigenerklärung des Unternehmens sowie (ggf.) des Mitglieds der Bietergemeinschaft auf Formular des Auftraggebers zu folgenden Tatbeständen verlangt: — Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2006 (Gesetzestreue), — Erklärung nach § 6 Eg Abs. 6 VOL/A (Insolvenz, Liqudidation, Zuverlässigkeit, Steuern und Sozialversicherung, Vergabverfahren), — Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen Bestätigung der Versicherung über diese Deckung. Im Falle von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied nachzuweisen. 2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Eigenerklärung auf Formular des Auftragsgebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft. 3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist hier ausschließlich der Eigenanteil (keine Fremdleistungen) auszuweisen. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber: zu 1) Mindestdeckungssumme von jeweils 1 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen auf Formular des Auftraggebers; 2) Referenzleistungen (Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen) als Angabe über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eigenerklärung des Bieters auf Formular des Auftraggebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1) Darlegungsinhalte: Projektleitung, Projektingenieur vor Ort sowie SiGeKo sind namhaft zu machen. Sie müssen hinsichtlich der Abdichtungssysteme und der technischen Maßnahmen von Deponien mit den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) zur Deponieverordnung vertraut sein und jeweils über eine Erfahrung im Deponiebau von wenigstens 3 Jahren verfügen. Die vorgesehenen Mitarbeiter müssen Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen und darauf basierenden Regelwerke zum Bau von Deponien und dem Qualitätsmanagement hierzu haben sowie über Erfahrungen im Berichtswesen in deutscher Sprache und über Erfahrungen im öffentlich-rechtlichen Deponie- und Genehmigungsrecht verfügen. Für den SiGeKo gilt die Erbringung des Nachweises zur Ausbildung nach RAB 30 Anlage B, C und D sowie der Ausbildung nach DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) zu 2) Die Referenzen müssen Bauüberwachungsleistungen für Deponiebaumaßnahmen im Sinne der Deponieverordnung umfassen. Es muss mindestens eine Referenz über ein Deponiebauprojekt >8 ha der Deponieklasse II oder III benannt werden. Mindestns eine Referenz muss ein Deponiebauprojekt betreffen, bei dem die Dichtungselemente Ton, geosynthetische Tondichtungsbahn und Wasserhaushaltsschicht verwendet bzw. errichtet wurde. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: MDSE B 15 305 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.10.2015 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 20 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Der Versand der Unterlagen erfolgt durch: MDSE Mitteldeutsche Sanierungs-und Entsorgungsgesellschaft mbH, Bereich Altlasten, Ortsteil Bitterfeld, Alu-Straße 1, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Fax: +49 34939762104, Der Versand erfolgt nur, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto: Empfänger: MDSE, IBAN: DE07 8607 0000 0615 1856 00, BIC: DEUTDE8LXXX, Verwendungszweck: Deponie Griebo B15305 öBÜ und SiGeKo. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 27.10.2015 - 12:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 15.12.2015 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27.10.2015 - 12:00 Ort: MDSE OT Bitterfeld, Alu-Str. 1, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Ein Bieter kann sich gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Dabei kommt es nicht auf den rechtlichen Charakter der Verbindung zwischen ihm und diesem Unternehmen an. In diesem Fall fordert der Auftraggeber von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern den Nachweis darüber, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Als Nachweise können beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorgelegt werden. Kann ein Unternehmen aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, kann es den Nachweis seiner Eignung durch Vorlage anderer Belege erbringen, die der Auftraggeber für geeignet hält. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle /Saale Deutschland E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Internet: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/wirtschaft/vergabekammern Fax: +49 3455141115 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist: § 101a GWB: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03.09.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134166 vom 09.09.2015 |