Titel | Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen an Asphalt/ Boden für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017. | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum Viktoriastrasse 15 44135 Dortmund | |
Ausführungsort | DE-44135 Dortmund | |
Frist | 20.10.2015 | |
TED Nr. | 315023-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum Viktoriastraße 15 44135 Dortmund Fax: +49 2315010772 E-Mail: meisel@stadtdo.de Internet: www.dortmund.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen an Asphalt/Boden. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dortmund. NUTS-Code DEA52 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen an Asphalt/ Boden für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017. Entnahme von Proben aus Asphaltoberbau oder Boden für das Tiefbauamt der Stadt Dortmund im gesamten Stadtgebiet. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000 Beschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Kontrollprüfungen am Asphaltoberbau/Boden für die Stadt Dortmund, Tiefbauamt, in Wegen, Plätzen, Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen für den Zeitraum von 2 Jahren. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.12.2017 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOL/B. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen; — Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber Bund, Land und Gemeinde; — Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und — Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften; — Die nach § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; — Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate); — Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenz/-en); — Der Auftragnehmer muss anerkannte Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische, Kontrolluntersuchungen und Schiedsuntersuchungen in den Fachgebieten A, G und I nach RAP-Stra 10 sein und in eigener Prüfstelle prüfen. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: L311/15 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.10.2015 - 23:59 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 20.10.2015 - 23:59 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 04.12.2015 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Nicht bekannt. VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 -IR 12.2.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Nach erfolgter Nachforderung führen unvollständige Bewerbungen zum Ausschluss. Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden). VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe VI.4.1) VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03.09.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134169 vom 09.09.2015 |