Titel | Rückbau der vorhandenen Oberflächenbefestigung und Erdaushub | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Staatliches Baumanagement Weser-Leine Brückenstr. 8 31582 Nienburg | |
Ausführungsort | DE-31582 Nienburg | |
Frist | 29.10.2015 | |
Beschreibung | a) StaatI. Baumanagement Weser-Leine Straße Brückenstraße 8 31582 Nienburg (Weser) Telefon 050211808-247 Fax 05021/808-236 E-Mail: vergabe@sb-wl.niedersachsen.de Internet: vergabe.riiedersachsen.de b) Vergabeverfahren öffentliche Ausschreibung, VOBf A Vergabenummer 15A80412 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. d) Art des Auftrags Ausführen von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 49356 Piepholz f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Rückbau der vorhandenen Oberflächenbefestigung und Erdaushub bis auf eine Tiefe von ca. 1,30m u. GOK zur Vorbereitung für die Kampfmittelsondierung. Anschließend Herstellung des Unterbaus für die geplante Oberflächenbefestigung. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden h) Aufteilung in Lose nein Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: in der 46. KW 2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: in der 51. KW 2015 j) Nebenangebote zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 29.102015 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform Internet: rffvergabe.niedersachsen.de zur Verfügung . "Suchbegriff 15 A 80412" I) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ein Papierversand wird nicht durchgeführt. o) Anschrift, an die die Angebote zur richten sind Anschrift siehe unter a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung am 29.10.2015 um 11:00 Uhr Ort Anschrift siehe unter a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten. r) geforderte Sicherheiten s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen. t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: 124 - Egenerklärung zur Bgnung v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 27.11.2015 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) OFD Niedersachsen - Abt. Bau u. Llegens. Referat BLG 11, Waterloostraße 4,30169 Hannover x) Information über anzuwendende Tarifverträge | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134452 vom 15.10.2015 |