Titel | Verrichtung von Rohbauarbeiten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Gemeinde Lühe Huttfleth 18 21720 Steinkirchen | |
Planer | CAP - Cappel Architekten + Planer Poststr. 27 21709 Himmelpforten | |
Ausführungsort | DE-21720 Steinkirchen | |
Frist | 13.11.2015 | |
Beschreibung | a) Samtgemeinde Lühe Huttfleth 18 21720 Steinkirchen Tel. (04142) 899-0 Fax (04142) 899-138 b) Öffentliche Ausschreibung, VOB/A; Vergabenummer 1. c) Elektronisches Vergabeverfahren nicht möglich; Ausschließlich in Papierform. d) Ausführung von Bauleistungen. e) Dollerner Str. 27, 21720 Guderhandviertel. f) 1. Erweiterte Rohbauarbeiten - Erd-, Pfahlgründung-, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten: ca. 400m3 Boden Ausheben; 21 Bohrpfähle setzen; ca. 190 m² Betonsohle herstellen. Mauerwerk herstellen - Porenbeton und Kalksandsteinmauerwerk ca. 590 m², 40m Wandsockel aus Schalungssteinen; 45m Faserzement - U-Schale; ca. 70 m² Verblendmauerwerk. g) Nein. Zweck der baulichen Anlage: Feuerwehrgerätehaus sowie Schulungsraum. Zweck der Bauleistung: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 140m² Fahrzeughalle, ca. 70 m² Schulungsraum, Umkleiden, Büros etc. sowie Parkplatzfläche. h) Nein. i) Beginn der Ausführungsfrist: März 2016; Ende der Ausführungsfrist: Juni 2016. j) Zugelassen. k) Bis 13.11.2015; bei Cappel + Reinecke Architekten GmbH, Poststraße 27, 21709 Himmelpforten, Telefon 04144 - 21 79 10; Fax 04144 - 21 79 11. l) Höhe der Kosten: 15 ; Zahlungsweise: Banküberweisung, Empfänger: Cappel + Reinecke Architekten GmbH, Kontonummer: 30 25 05, BLZ/ Geldinstitut: 241 511 16 KSK-Stade, Verwendungszweck: FWG Guderhandviertel 01. Fehlt der Verwendungszweck, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde; gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden; das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Siehe Vergabestelle unter a). q) Am 01. Dezember 2015, 10:00 Uhr; Ort: Rathaus Samtgemeinde Lühe, Huttfleth 18, 21720 Steinkirchen. r) Siehe Vergabeunterlagen. t) Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich: Cappel + Reinecke Architekten GmbH, Poststraße 27, 21709 Himmelpforten, Tel. 041 44 - 21 79 10; Fax 041 44 - 21 79 11; oder im Internet: Vergabe- und Vertragshandbuch für Baumaßnahmen - Formblatt 124. v) 15.01.2016. w) Landkreis Stade - Rechnungsprüfungsamt, Am Sande, 21766 Stade. x) Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Cappel + Reinecke Architekten GmbH, Herr Cappel oder Herr Plate, Poststraße 27, 21709 Himmelpforten, Tel. 041 44 - 21 79 10; Fax 041 44 - 21 79 11. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134660 vom 11.11.2015 |