Titel | Erkennungs- und Analysegeräte: Einkristalldiffraktometer mit zwei Microfokus-Röntgenquellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Technische Universität Dresden Sachgebiet Zentrale Beschaffung Helmholtzstraße 10 01069 Dresden | |
Ausführungsort | DE-01069 Dresden | |
Frist | 15.06.2015 | |
TED Nr. | 151667-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Technische Universität Dresden Helmholtzstraße 10 01069 Dresden Fax: +49 35146337102 E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de Internet: www.tu-dresden.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en) Forschung Bildung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: „Einkristallröntgendiffraktometer“ AZ 025007/15. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag NUTS-Code DED21 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Im Rahmen des offenes Verfahrens wird ein „Einkristalldiffraktometer mit zwei Microfokus-Röntgenquellen (Mo, Cu), einen Flächendetektor (CCD-Technik) und einem Cryostream Kühlsystem“ ausgeschrieben. An der TU Dresden im Arbeitskreis der Professur für anorganische Molekülchemie wird ein Vierkreis Röntgeneinkristalldiffraktometer mit CCD-Detektor für die Bearbeitung einer große Bandbreite chemischer, physikalischer und materialwissenschaftlicher Fragestellungen benötigt. Das Gerät sollte die Flexibilität für Untersuchungen in all diesen Bereichen bieten. Die zu untersuchenden Verbindungen liegen mitunter als extrem kleine und schwach streuende Kristalle vor und stellen damit höchste Anforderungen bei den Untersuchungen. Zusätzlich sollte das anzuschaffende Gerät die Möglichkeit zur Analyse kleiner Mengen polykristalliner Verbindungen analog der Pulverdiffraktometrie besitzen, was sich durch „Micro-Diffraktion“ ermöglichen ließe. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38430000, 38530000, 38580000 Beschreibung: Erkennungs- und Analysegeräte. Diffraktionsgeräte. Nichtmedizinische Röntgenausrüstung. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: 369 750 EUR Einkristallröntgendiffraktometer bestehend aus: 1 Stück Diffraktometer 1 Stück CCD (Charge Coupled Device) Flächendetektor 1 Stück Röntgenquellen und Generator 1 Stück PC und Software 1 Stück Kristall-Temperiereinheit 1 Stück Polarisationsmikroskop mit LED-Beleuchtung Lieferung, Installation mit Abnahme, Einweisung des Personals im Hause des Auftraggebers. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Laut Vergabebedingungen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.1. eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.2.1: Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Nachweis über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben) III.2.2.2: eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu III.2.2.1: Die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes kann als Kopie dem Angebot beigelegt werden. Alternativ zu III.2.2.1. kann dem Angebot eine Eigenerklärung (Original mit Unterschrift) über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung beigelegt werden. zu III.2.2.2: Eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.3: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu III.2.3: mindestens drei vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). Die Liste der Referenzkunden soll nachweisen, dass der Bieter im Bereich von Geräten mit vergleichbaren Strahlungsquellen, auch als Zwei-Quellen-Aufbau (Cu, Mo) etabliert ist und erfolgreiche abgeschlossene Referenzen besitzt. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 025007/15 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 15.06.2015 - 14:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.07.2015 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Bewertungssystematik: Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses). Zugang zu den Vergabeunterlagen: Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025007/15. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig Deutschland E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de Telefon: +49 3419771402 Internet: www.ldl.sachsen.de Fax: +49 3419771049 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de Telefon: +49 3419771402 Internet: www.ldl.sachsen.de Fax: +49 3419771049 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.04.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133283 vom 04.05.2015 |