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Titel
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Überprüfung von Biosphärenreservaten in Deutschland
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStaatsbetrieb Sachsenforst Biosphärenreservatsverwaltung
Dorfstr. 29
02694 Malschwitz
AusführungsortDE-02694 Malschwitz
Frist19.06.2015
Beschreibung

a) Staatsbetrieb Sachsenforst/ Biosphärenreservatsverwaltung OT Wartha

Warthaer Dorfstraße 29

02694 Malschwitz

Tel.-Nr.: (035932) 3650

Fax: 36550


E-Mail: poststelle.sbs-broht@smul.sachsen.de


b) Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb VOL/A


c) schriftlich im verschlossenen Umschlag und als Teilnehmerantrag mit Vergabe-Nr. gekennzeichnet


d) Ausführungsort: Staatsbetrieb Sachsenforst/Biosphärenreservatsverwaltung, Warthaer Dorfstraße 29, 02694 Malschwitz OT Wartha; Art und Umfang der Leistung: 1. Das Rahmenkonzept für das BROHT; Nach den Kriterien der UNESCO für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten in Deutschland vom 31.10.2007 muss innerhalb von drei Jahren nach der UNESCO-Anerkennung ein abgestimmtes Rahmenkonzept erstellt und vorgelegt werden. Diese Forderung ist in § 5 (1) der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Festsetzung des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft vom 18.12.1997 (BRVO) verankert und insofern als Handlungslegitimation für die Biosphärenreservatsverwaltung rechtlich festgeschrieben. Nach der Festsetzung des Biosphärenreservates erfolgte im Jahr 2003 die komplette Überarbeitung des Rahmenkonzepts (Biosphärenreservatsplan - Teil 2, siehe Anlage 3). Seither sind 12 Jahre vergangen, so dass sich insbesondere aufgrund geänderter politischer, rechtlicher und fachlicher Rahmenbedingungen sowie neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen eine komplette Überarbeitung des Rahmenkonzepts erforderlich macht. Da im Jahr 2016 die Evaluierung des UNESCO-Biosphärenreservates ansteht, muss bis dahin ein Entwurf des aktuellen Rahmenkonzepts vorliegen. Das Rahmenkonzept trägt konzeptionellen Charakter und besitzt (im Gegensatz zur Verordnung) keine Rechtsverbindlichkeit, vielmehr soll es der von allen getragene Grundkonsens zur weiteren Entwicklung des Gebietes, besonders als Leitfaden für das Verwaltungshandeln sein. Hierzu ist es mit den 11 betroffenen Gemeinden, zwei Landkreisen, Fachbehörden, Verbänden sowie anderen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen (§ 5 (1) BRVO). Das Konzept soll übersichtlich und leicht verständlich gestaltet werden, um die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern zu unterstützen. Das Rahmenkonzept soll dabei alle das Biosphärenreservat betreffenden Handlungsfelder abdecken. 2. Arbeitsschritte und Teilleistungen: Teilleistung 1: Das vorhandene Rahmenkonzept ist komplett zu überarbeiten, um aktuellen rechtlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Dabei sind alle ein Biosphärenreservat betreffenden Handlungsfelder abzudecken. Ein entsprechender Gliederungsvorschlag mit den Handlungsfeldern und ein Beispielentwurf für das Handlungsfeld Landwirtschaft ist als Anlage beigefügt. Als Anregung kann auch das Leitbild für das Biosphärenreservat Südost-Rügen dienen, wobei für das BROHT eine tiefere Bearbeitung der Themen vorzusehen ist. Der Entwurf ist fachlich mit der Biosphärenreservatsverwaltung (BRV) abzustimmen. Zur Begründung der einzelnen Zielstellungen ist aktuelle Literatur zu recherchieren und für die Abstimmungsrunden aufzubereiten. Von Anfang an sind alle Träger öffentlicher Belange (TöB) in Zusammenarbeit von AN und AG über die geplante Fortschreibung zu informieren und zur Mitarbeit einzuladen. Für die abschließende Illustration sind Bildinhalte vorzuschlagen, um bis 2017 entsprechende Fotos in das Konzept einfügen zu können. Teilleistung 2: Der mit der BRV abgestimmte Entwurf ist mit den TöB abzustimmen und ggf. anzupassen. Dazu sind mehrere Abstimmungsrunden zu organisieren und durchzuführen. Bei konfliktträchtigen Textpassagen sind Kompromisse zu erarbeiten. Dabei ist durch den AN mit geeigneten Mitteln (z.B. Mediationstechniken) auf eine sachliche und zielorientierte Diskussionsführung hinzuwirken. Teilleistung 3: Der mit BRV und TöB abgestimmte Entwurf ist gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft abzustimmen. Bei eventuellen Korrekturen sind alle bis dahin Beteiligten einzubeziehen. Die endgültige Version ist mit Fotos zu illustrieren und entsprechend dem einheitlichen Design der Nationalen Naturlandschaften zu setzen und zu layouten. Anschließend sind 500 Exemplare zu drucken sowie für eine Veröffentlichung im Internet aufzubereiten. Abschließend erfolgt die öffentliche Präsentation des Werkes.


f) Nebenangebote werden nicht zugelassen!


g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 1/2015/BR16/500-31: Beginn: 07/2015, Ende: 11/2017


h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Staatsbetrieb Sachsenforst/Biosphärenreservatsverwaltung, Warthaer Dorfstraße 29, 02694 Malschwitz OT Wartha, Tel.-Nr.: (035932) 3650, Fax: 36550, E-Mail: poststelle.sbs-broht@smul.sachsen.de; Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Staatsbetrieb Sachsenforst/Biosphärenreservatsverwaltung, Warthaer Dorfstraße 29, 02694 Malschwitz OT Wartha, Tel.-Nr.: (035932) 3650, Fax: 36550, E-Mail: poststelle.sbs-broht@smul.sachsen.de


i) Teilnahmefrist: 19.06.2015


j) keine


k) Es gelten die Zahlungsbedingungen lt. Werkvertrag!


l) An dem Vorhaben interessierte Bewerber sind aufgefordert, mit Ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen und Angaben zum Nachweis der fachlichen Eignung einzureichen: 1. Kurzes Konzept für die Erstellung des Rahmenkonzeptes und Durchführung der Abstimmungsrunden, 2. Kostenschätzung (Bruttopreis), 3. Referenzen über Erfahrungen in der Erstellung von komplexen Planwerken und Gutachten einschließlich dazu gehöriger Moderations- und Mediationsprozesse (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete, LEADER-Entwicklungsstrategien, örtliche Entwicklungskonzepte, Regionalpläne ), 4. Namentliche Nennung des zur Verfügung stehenden Projektkoordinators und dessen Stellvertreters, bei Bürogemeinschaften Darstellung der Zusammenarbeit, 5. Namentliche Angabe, Qualifikation und Referenzen der für die Bearbeitung der folgenden einzelnen Handlungsfelder vorgesehenen eigenen Mitarbeiter oder Nachauftragnehmer, ggf. mit Alternativen: - Naturschutz, - Landwirtschaft, - Regionalentwicklung, - Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung, - Forstwirtschaft/Jagd, - Fischerei, - Wasserwirtschaft/Gewässermanagement, - Tourismus, - Verkehr/Infrastruktur, - Wirtschaft, 6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate), 7. Ausgefüllte Eigenerklärung (Teilnehmerantrag).


m) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 1/2015/BR16/500-31:


n) Die Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge im Rahmen der Eignung erfolgt nach folgenden Kriterien:


a) Erfahrungen mit Abstimmungsprozessen, Mediation, Konfliktbewältigung (4 Punkte),


b) Konzept für Erstellung des Rahmenkonzeptes und Durchführung der Abstimmungsrunden (4 Punkte),


c) Referenzen zu Landschafts- und Naturschutzfachplanung (2 Punkte),


d) Referenzen zu Regionalplanung und/oder örtlichen Entwicklungskonzepten (2 Punkte),


e) Kenntnisse zu Naturschutz, Landwirtschaft, Fischerei (je 3 Punkte),


f) Kenntnisse zu Regionalentwicklung, Forstwirtschaft/Jagd und Wasserwirtschaft/Gewässermanagement (je 2 Punkte),


g) Kenntnisse zu Umweltbildung, Tourismus, Verkehr/Infrastruktur, Wirtschaft (je 1 Punkt). Bei der Prüfung der Eignung sind mind. 31 Punkte und max. 93 Punkte erreichbar. Diese ergeben sich aus der Multiplikation der oben genannten Grundwerte mit den Zusatzwerten 1-3, wobei die beste Wertung den Zusatzwert 3 und die schlechteste Wertung den Zusatzwert 1 erhält.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133507 vom 01.06.2015