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Titel
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Analytische Untersuchung von Schwebstoffproben auf organische Parameter
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleThüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena
AusführungsortDE-07745 Jena
Frist14.07.2015
Beschreibung

1. Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Tel: 03641/684-0

Fax: 03641/684-222


1.1 Vertragsunterlagen inklusive Leistungsverzeichnis: Kenn-Nr. 05/2/2015 Analytische Untersuchung von Schwebstoffproben auf organische Parameter Vertragsunterlagen zum Ausschreibungsverfahren mit der Kenn-Nr. 05/2/2015 Analytische Untersuchung von Schwebstoffproben auf organische Parameter


a) Vom Standort der TLUG in Jena sind im August 21 Proben Schwebstoffe (gefroren) und zusätzlich zu zwei späteren Terminen jeweils 7 Proben Schwebstoffe abzuholen und gekühlt zum Untersuchungslabor des Bieters zu transportieren.


b) Die Durchführung der analytischen Untersuchungen erfolgt für die im Leistungsverzeichnis benannten Kenngrößen unter Berücksichtigung der auf Seite 5 beschriebenen Untersuchungsverfahren unter Berücksichtigung der benannten Spezifizierungen für die Probenvorbereitung und Extraktionsverfahren.


c) Die Qualitätssicherung erfolgt in Anlehnung an die normativen Vorgaben nach DIN 38402-60:2013-08 (Punkte 6.1.2. - 6.8.) - siehe Seite 5. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch den AG auditiert. Zur Qualitätssicherung werden vom AG zwei Kontrollproben eingesteuert (Diese sind im Gesamtumfang enthalten.). Zur Kontrolle von Richtigkeit und Präzision des Analysenverfahrens sind nachweislich entsprechende Regelkarten zu führen und auf Verlangen dem AG vorzulegen.


d) Die Ergebnisse sollen auf der Basis einer Doppelbestimmung über das Gesamtverfahren mit Angabe der Einzelwerte erfolgen. Die Ergebnisübermittlung inklusive des elektronischen Datentransfers soll innerhalb von 8 Wochen nach Probeneingang erfolgen:


o als unterzeichnetes Laborprotokoll, welches die Analysenwerte (incl. Prüfspezifikation), die internen und externen Probenummern sowie die vom AG vorgegebene Vertragsnummer enthalten muss. Als Prüfspezifikation ist eine Anlage mit Angaben zu den angewandten Analysenverfahren, Verfahrenskenndaten, Nachweis- und Bestimmungsgrenzen beizufügen: Kenngröße Einheit Analysenmethode Nachweisgrenze Bestimmungsgrenze Postanschrift Telefon (Zentrale); Telefax: Göschwitzer Straße 41 o 07745 Jena 03641/684-0 03641/684-222 Thüringer Landesanstatt für Umwelt und Geologie Vertragsuntertagen inklusive Leistungsverzeichnis: Kenn-Nr. 05/2/2015 Analytische Untersuchung von Schwebstoffproben auf organische Parameter


Die Analysenergebnisse sind auf einem Prüfbericht-Ausdruck durch den zuständigen Laborleiter zu bestätigen.


o elektronisch: Der elektronische Datentransfer muss auf Datenträger durch Eingabe der Messwerte sowie der Nachweis- und Bestimmungsgrenzen in die vom AG zur Verfügung gestellten Software zu erfolgen. Zur elektronischen Datenübergabe wird vom AG eine SpezialSoftware auf der Basis einer Accessdatenbank kostenlos zur Verfügung gestellt. Der elektronische Datentransfer soll in Form einer E-Mail an E-Mail: andrea.fleck@tluq.thueringen.de erfolgen. Diese Datei (per Mail) und die schriftlichen Prüfberichte sind dem AG zeitgleich innerhalb von 8 Wochen nach Probeneingang zu übergeben.


2. Sonstige Vertragsbedingungen


a) Das jeweilige Vertragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Beginn der Auftragsdurchführung im Vertragsjahr 2015 ist der 05.08.2015 und Ende der 30.11.2015. Es besteht die Möglichkeit der dreimaligen Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 1 Jahr. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption(en) sind die Schwebstoffe (jeweils 7 Proben) pro Vertragsjahr vom Standort der TLUG in Jena im Zeitraum von 6 Monaten zu 5 Terminen, die noch vom AG bekannt gegeben werden, abzuholen


b) Die angegebenen Probenzahlen und der vereinbarte Gesamtumfang sind Maximalangaben. Eine entsprechende Auslastung wird durch den AG nicht garantiert.


c) Vertragsdurchführung


(1) Die Durchführung der vertraglich geschuldeten Arbeiten erfolgt durch qualifiziertes Personal, das über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die erforderliche Sorgfalt bei der Bearbeitung gewährleistet.


(2) Der AN führt die Untersuchungen in eigener Verantwortung durch.


(3) Der AN darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG auf Dritte übertragen.


(4) Untersuchungsergebnisse und die dazugehörigen Aufzeichnungen sind so aufzubewahren, dass unbefugte Personen keinen Zugang erhalten. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des AG für eigene Zwecke (z.B. Publikationen) verwendet werden.


(5) Der AN ist verpflichtet, die Überprüfbarkeit der Analysenergebnisse für eine Mindestzeit von 5 Jahren zu gewährleisten. Dazu gehört die Aufbewahrung aller relevanten Daten und Informationen des Untersuchungsablaufes wie Messergebnisse und Rohdaten, Labortagebücher, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Bereitstellung dieser Unterlagen.


(6) Alle Maßnahmen der internen Qualitätssicherung sind sorgfältig zu dokumentieren, übersichtlich darzustellen, laufend fortzuschreiben und im Bedarfsfall verfügbar zu machen. Dies gilt auch bezüglich einer einwandfreien und ausführlichen Beschreibung des tatsächlichen Untersuchungsverfahrens.


(7) Der AN versichert, dass er hinsichtlich seiner Personal- und Gerätekapazität dazu in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis (siehe Anlage) vorgegebenen Stückzahlen zu erbringen. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Termine können ausnahmslos eingehalten werden. Postanschrift Telefon (Zentrale): Telefax: Göschwitzer Strafie 41 o 07745 Jena 03641/684-0 03641/684-222 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie


(8) Der AN hat auf Verlangen des AG jederzeit über Stand und Fortgang der Arbeiten zu berichten. Der AG und seine Beauftragten haben das Recht, Einblick in die Arbeitsunterlagen zu nehmen und sich am Durchführungsort vom Fortgang der Arbeiten zu überzeugen. Der AG behält sich das Recht auf ein auftragsbezogenes Audit und die Einsteuerung von Proben für vergleichende Kontrollanalysen vor.


(9) Sollte sich im Verlauf der Arbeiten herausstellen, dass die Leistung in der vereinbarten Form undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis nicht oder nicht auf dem vorgegebenen Wege zu erreichen ist, hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt gleichermaßen für sonstige besondere Vorkommnisse bei der Durchführung und solche Ereignisse, die sofortige behördliche Maßnahmen erforderlich machen (auffällige Messergebnisse, Transportstörung und ähnliches). Auch bei auffälligen Qualitätsveränderungen ist der AG unverzüglich telephonisch unter 03641/684-725 und mit einem Vorabprotokoll per E-Mail zu informieren:, E-Mail: andrea.fleck@tlug.thuerinqen.de


d) Vertretung der Ergebnisse gegenüber Dritten Der AN hat auf Wunsch des AG bis zu 5 Jahre nach Übergabe der fertiggestellten Leistung den Gang der Untersuchungen einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Methoden sowie deren Ergebnisse vor Behörden des AG und vor Dritten zu erläutern und zu vertreten. Die Vergütung für diese Leistungen wird gesondert vereinbart, sofern eine mehr als dreimalige Vertretung erfolgen soll.


e) Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Der AG unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten den AN bei der zügigen und effizienten Bearbeitung der Leistung. Dies bezieht sich vorrangig auf die Unterstützung beim Zugriff auf für die Abwicklung des Vertrages relevante Informationen und Unterlagen (Bereitstellung erforderlicher Dokumentationen auf Aufforderung des AN).


f) Zahlungsbedingungen Die Rechnungslegung hat nach vollständig erbrachter und abrechenbarer Leistung zu erfolgen, spätestens zum 30.11.2015. Die Zahlung der Vergütung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung, vorausgesetzt die Abnahme der Leistung ist erfolgt. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den AG in Form einer schriftlichen Abnahmeerklärung. Ohne schriftliche Abnahmeerklärung gilt die Abnahme spätestens 30 Tage nach Übergabe der Leistung als erfolgt, wenn nicht zuvor die Abnahmeverweigerung angezeigt wird.


g) Mängelansprüche Der AN gewährleistet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen,


h) Haftung Der AN haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen, den von ihm beauftragten Personen und deren Hilfspersonen bei der Ausführung dieses Vertrages schuldhaft verursacht worden sind, in unbeschränkter Höhe. Die gesetzliche Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus deliktischen Ansprüchen bleibt unberührt. Postanschrift Telefon (Zentrale): Telefax: Göschwitzer Straße 41 o 07745 Jena 03641/684-0 03641/684-222 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie


i) Vertraulichkeit Der AN verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Unterlagen und Informationen, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie Inhalt und Ergebnis von Gesprächen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der AN wird alle Mitarbeiter und Beauftragte, die zur Durchführung der vertraglichen Arbeiten eingesetzt werden, zur vertraulichen Behandlung der erhaltenen Informationen und Ergebnisse verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung überwachen. Der AN hat für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Erfüllt der AN seine Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 3 nicht, so verwirkt er für jede Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtauftragswertes, höchstens jedoch 15 % des Gesamtauftragswertes.


k) Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen Der AG ist berechtigt, nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen oder Leistungsänderungen zu fordern, wenn dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Dieses Recht steht dem AG insbesondere dann zu, wenn während der Laufzeit des Vertrages Änderungen einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften dies erforderlich machen. Im Falle einer Erweiterung der nach Art und Umfang zusätzlichen Leistungen wird die Vergütung gesondert auf der Grundlage der Maßstäbe des Angebotspreises geregelt. Die Schriftform ist zu beachten.


I) Ergänzende Bestimmungen Die VOL/B ist Bestandteil des Auftrages. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sofern eine getroffene Vereinbarung unwirksam ist oder sich nach Zuschlagserteilung eine Lücke herausstellt, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Bestimmungen oder Lücken werden von den Parteien durch schriftliche Vereinbarung ersetzt, die der gewollten Vereinbarung so nahe wie möglich kommen. Die Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft, die Eigenerklärung zu Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, die Eigenerklärung Insolvenz bzw. Liquidation, die Eigenerklärung zur Eignung und Bereitstellung von Ressourcen, die Eigenerklärung Betriebs- und Berufshaftpflicht und die Eigenerklärung zur Fachkunde sind Bestandteil des Vertages (siehe Anlage 1 bis 6). Die Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeldgleichheit gemäß § 10 ThürVgG wird als "EVB-Tariftreue und Endgeltgleichheit" Bestandteil des Vertrages, (siehe Anlage 7) Die Verpflichtungserklärung gemäß § 11 ThürVgG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen wird als "EVG-ILO" Bestandteil des Vertages. (siehe Anlage 8) Der AG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der AN oder seine Nachunternehmer die aus den §§ 10 und 11 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus dem § 12 und 17 ThürVgG verstoßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena. Postanschrift Telefon (Zentrale): Telefax; Göschwitzer Straße 41 fS 07745 Jena 03641/684-0 03641/684-222 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie


3. Vorzulegende Nachweise § 6 VOL/A: Dem Angebot sind folgende Nachweise beizufügen:


a) Teilnahme an zutreffenden Ringversuchen in der Bodenanalytik sowie Zertifikate bzw. Bescheinigungen über die erfolgreiche Durchführung zeitnaher Ringversuche und Laborvergleichsuntersuchungen entsprechender Matrizes und Prüfparameter


b) Schilderung bisherige Maßnahmen der analytischen Qualitätssicherung


c) ausgefüllte Anlagen 1-8 Angebote ohne die geforderten Nachweise werden von der Wertung ausgeschlossen. Ferner behält sich der AG zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit vor:


o vor Zuschtagserteilung dem Bieter eine zertifizierte Probe zur Untersuchung auf die Parameter des Vertrages zu senden, um anhand der Ergebnisse die Vergabeentscheidung zu treffen, oder


o vor Zuschlagserteilung eine Laborbesichtigung des Bieters nach AQS Merkblatt A12 durchzuführen. Hierfür hat der Bieter binnen 1 Woche nach Aufforderung entsprechend Zutritt zu gewähren und die Besichtigung zu begleiten. Dieses Audit umfasst folgende Prüfungen nach DIN 38402-60:2013-08:


o 6.1.2. Validierung, genormte Verfahren (Phase 2+3)


o 6.2.2. Kalibrierung incl. Wiederfindungsraten (besonders in Matrix -6.2.2.5. -Verwendung von Wiederfindungsraten oder 6.2.3.-Verwendung interner Standards)


o Nachweisgrenzen/Bestimmungsgrenzen und deren Verifizierung


o 6.4.1. Kontrolle der Richtigkeit - Ringversuch - zertifiziertes Material


o 6.5. Laborinterne QS mittels Qualitätsregelkarten


o Zielkarten mit vorgegebenen Ausschussgrenzen


o 6.6. Messunsicherheit


o 6.7. Plausibilitätskontrolle


o 6.8. Prüfmittelüberwachung.


4. Sonstiges Es werden keine Lose zugelassen. Auch für Varianten- bzw. Alternativangebote erfolgt keine Zulassung. Bietergemeinschaften sowie die Untervergabe des Analysenauftrages sind zugelassen. Aus dem Angebot muss die Teilleistung der einzelnen Bieter bzw. der Unterauftragnehmer ersichtlich sein. Der jeweilige Ort, an der die Analytik vorgenommen wird, muss angegeben werden und der Nachweis der Eignung von allen Bietern und Unterauftragnehmern erbracht werden. Elektronische Auktionen sind ausgeschlossen.


5. Leistungsverzeichnis Vom AG werden bereits aufgearbeitete Schwebstoffproben übergeben (Schwebstoffe nach Gefriertrocknung, Siebung bei Maschenweite 2 mm und Homogenisierung). Das Restmaterial ist als Rückstellprobe aufzubewahren. Die Bestimmung der Parameter erfolgt mittels der nachfolgenden Untersuchungsverfahren: Parameter Analysenmethode Trockenmasse DIN ISO 11465:12.96 PCDD/F dioxinähnliche PCB nach Klärschlammverordnung unter Beachtung von DIN 38414-24: 10.2000 bzw. AbfKlärV VDI-Richtlinie 3499, Blatt 1: 03.90 Postanschrift Telefon (Zentrale): Telefax: Göschwitzer Straße 41 o 07745 Jena 03641/684-0 03641/684-222 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Vertragsunterlagen inklusive Leistungsverzeichnis: Kenn-Nr. 05/2/2015 Analytische Untersuchung von Schwebstoffproben auf organische Parameter


Mit der Unterschrift macht der Bieter alle Ausführungen in diesen Vertragsunterlagen zum verbindlichen Inhalt seines Angebotes. Außerdem werden mit der Unterschrift des Bieters die vorgegebenen Bestimmungsgrenzen für die Einzelverfahren bestätigt. Angebotsfrist bis 14.07.2015, 6:00 Uhr Zuschlagfrist bis 04.08.2015 Bieter: Firma: ........................ Vertreten durch..................... Datum: ......................... Unterschrift: Postanschrift Telefon (Zentrale): Telefax: Göschwitzer Straße 41 o 07745 Jena 03641/684-0 03641/684-222

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133677 vom 06.07.2015