Titel | Erstellung einer geo-/bautechnischen Untersuchung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda | |
Ausführungsort | DE-36043 Fulda | |
Frist | 18.08.2015 | |
Beschreibung | 1. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda Telefon:+49 661 6005-214 Fax:+49 661 6005-103 E-Mail: heike.glatter@mobil.hessen.de Internet: www.mobil.hessen.de. 2. Art der Leistung : Dienstleistung. 3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erstellung einer geo- /bautechnischen Untersuchung zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse im Bereich des zukünftigen Autobahndreiecks BAB A 49 / A 5 (Ohmtaldreieck). 4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe. 5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 18.08.2015 11:30 Uhr. 6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Erstellung einer geo-/bautechnischen Untersuchung zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse im Bereich des zukünftigen Autobahndreiecks BAB A 49/A 5 Autobahndreieck BAB A 49/A 5 (Ohmtaldreieck) Projektbeschreibung Das Autobahndreieck BAB A 49/A 5 verbindet die bestehende BAB A 5 (Kassel - Frankfurt) und die in Planung (Planfeststellungsbeschluss liegt vor) befindliche BAB A 49 (Kassel - Gemünden). Die Verknüpfung beider Autobahnen erfolgt im Bereich des Autobahnkilometers 409+500 der BAB A 5, hierbei werden überwiegend Flächen der Kommunen Homberg (Ohm), Gemarkung Maulbach und Gemünden (Felda), Gemarkung Nieder-Gemünden berührt. Für das Autobahndreieck wurde ein Sicherheitsaudit durchgeführt, das Ergebnis dieses Audits und eine Stellungnahme der Verkehrszentrale Hessen (VZH) führten dazu eine entsprechende Umplanung vorzusehen. Als Kernaussage des Sicherheitsaudits kann nachfolgender Auszug angesehen werden: "Die Gestaltung des Autobahndreiecks A 49 / A 5 entspricht nicht der Regellösung der RAA 2008. Im Gegensatz zur Regellösung nach RAA wurde bei der bisherigen Lösung die Hauptrichtung Frankfurt - Hattenbacher Dreieck (A 5) nicht durchgängig geführt. Alle Fahrzeuge der A 5 in Fahrtrichtung Hattenbacher Dreieck (A 5) müssen von den durchgehenden Fahrstreifen auf die seitlich angelegten Fahrstreifen wechseln, ansonsten werden sie auf die A 49 geführt. Hierdurch kann es ggf. zu kritischen Fahrstreifenwechseln kommen, wenn Kraftfahrer (insbesondere die Fahrer von Lastzügen) diese Verkehrsführung erst recht spät erkennen und dann noch den Fahrstreifen wechseln. Sie wechseln dann unmittelbar auf den linken Fahrstreifen in Fahrtrichtung Hattenbacher Dreieck, der in der Regel von schnellen Pkw befahren wird. Es sollte daher geprüft werden, ob die A 5 nicht entsprechend der RAA durchgängig geführt werden kann. Die Fahrzeuge auf der Rampe in Richtung Kassel (A 49) sollten auf der rechten Seite der A 5 geführt werden." Auf Basis dieser Ausführungen des Audits wurde nachfolgend eine Alternativplanung entwickelt, diese sieht vor, dass die bisher vorgesehene Verkehrsführung der Fahrzeugströme auf der BAB A 5 aus der Richtung Frankfurt in Richtung Stadtallendorf (A 49) dahingehend geändert wird, dass sich diese Fahrzeugströme nicht mehr auf der linken Fahrspur einordnen und entsprechend abbiegen, sondern nun unter Nutzung einer rechts liegenden Ausfädelungsrampe in Richtung Stadtallendorf abbiegen. Anfragen bei Versorgungsträgern haben gezeigt, dass sich im Bereich der zukünftigen Verknüpfung beider Autobahnen eine Ferngasleitung (DN 1200) befindet. Diese ist im Rahmen der Bauausführung mit entsprechenden bodeneingreifenden Maßnahmen zu verlegen. Zu den geologischen Untergrundverhältnissen und den geotechnischen Randbedingungen seien hier exemplarisch einige grundsätzliche Aussagen aufgeführt, die es nunmehr gilt einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen: Der Baubereich liegt im Vogelsberg, dessen Gesteine und Sedimente von jungtertiären, vulkanischen Ablagerungen als Vulkanite und Tuffite aufgebaut werden. Ferner stehen tonige Ablagerungen und gröberklastische Sedimente (vorwiegend Sande) an. In Hangbereichen werden die beschriebenen Gesteine und Sedimente oberflächennah i.d.R. von Hangschuttablagerungen und/oder Fließerden überdeckt. Diese liegen als eiszeitlich entstandene Böden vor. Die Bildung dieser umgelagerten Böden war an Hangbereiche gebunden, an denen durch einen permanenten Frost-Tau-Wechsel, oberflächennahe Hangbewegungen stattfanden und sich z.B. sog. Solifluktionsdecken talwärts bewegten. Beide Varianten des Autobahndreiecks liegen in einem Gebiet, das durch Rutschungen gekennzeichnet ist. Nach Auswertung der örtlichen Karten und weiterer Unterlagen, ist davon auszugehen, dass die BAB A 5 in ihrem Verlauf hier einen Rutschhang durchschneidet. Aus dem Untersuchungsgebiet sind bislang zwei Bereiche eindeutig als Rutschhangbereiche bekannt (Beobachtungszeit rund 30 Jahre). Weitere Rutschbereiche werden vermutet. Die Hangbereiche wurden durch Inklinometermessungen messtechnisch berwacht. Vorhandene Unterlagen der ehemaligen Baustoff- und Bodenprüfstelle (BBP) Wetzlar zur örtlichen Situation beschreiben die örtlichen Hängen so, dass sie sich (momentan) in einem labilen Gleichgewichtszustand befinden. Dies bedeutet eine Standsicherheit mit einem Sicherheitsniveau von ca. 1,0. Da die Hänge als Kriechhänge bekannt sind, ergibt sich hieraus, dass sich diese zeitweise wieder aus dem labilen Gleichgewichtszustand heraus bewegen (können), d.h. mutmaßlich durch Wasserzutritte mit erhöhtem Wasserdargebot (z.B. infolge erhöhter und länger anhaltender Niederschläge und / oder nach einer Schneeschmelze im Frühjahr schneereicher Winter) werden die temporär ruhenden Kriechbewegungen der Hänge wieder reaktiviert. Für die genannten Bereiche wird von oberflächennahen Gleitschollen / Gleitbereichen (Tiefenlage 5 m bis 6 m bzw. 7 m bis 8 m unter GOK.) und von einer tiefliegenden Gleitscholle (Tiefenlage 13 m bis 14 m unter GOK.) bzw. eines möglicherweise tiefliegenden Gleitkörpers (Tiefenlage 18 m bis 19 m unter GOK.) gesprochen. Die Untergrundsituation wird aus als sehr rutschanfällig bekannten Bodenschichten des Tertiärs mit überlagerndem Quartär gebildet. Der vorhandene labile Gleichgewichtszustand kann abgesehen von natürlichen Veränderungen (z.B. des Bodenwasserhaushalts) zukünftig ggf. durch Eingriffe in Böschungen (Versteilung der Neigung) bzw. Lasterhöhungen durch Bodenaufträge ungünstig beeinflusst werden, d.h. die Hangbewegungen können hierdurch (mutmaßlich) wieder reaktiviert werden. Aufgabenbeschreibung Es ist zu untersuchen, wie sich bauliche Eingriffe in die Hangbereiche (z.B. durch das Herstellen von Einschnittsböschungen) oder das Erstellen von Bodenaufträgen auswirken. Hierzu sind alle von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Bauvorhaben (vorliegende Daten und Gutachten, Pläne etc.) zu sichten, weitere geotechnische Untersuchungen zu planen, zu begleiten und dergestalt auszuwerten, dass hieraus die geotechnischen Folgerungen / Erfordernisse für die Gestaltung des Autobahndreiecks A 49 / A 5 abzuleiten sind. Ferner sind die erforderlichen Standsicherheitsnachweise zu führen. Gegenstand der geotechnischen Leistung ist somit also die Erstellung eines Geotechnischen Entwurfsberichts nach Eurocode EC 7 - Band 1, d.h. zuerst ist ein Geotechnischer Untersuchungsbericht und hieraus ein Geotechnischer Bericht zu erstellen, der letztendlich im Geotechnischen Entwurfsbericht münden soll. Nachgelagert ist eine Fortsetzung der Projektbearbeitung vorgesehen, hier geht es u.a. um die Organisation/Durchführung/Wahrnehmung von Besprechungsterminen zur Abstimmung von Fragen zum erstellten Geotechnischen Entwurfsbericht; eine mögliche Variantenbetrachtung (siehe folgender Absatz); die Erstellung von gutachterlichen Aussagen/Stellungnahmen zu den im Zuge des Erstellens des Bauentwurfs auftretenden Fragen; eine abschließende Prüfung des Bauentwurfs, d.h. die Geotechnische Prüfung inkl. Erstellung eines zusammenfassenden geotechnischen Fach-/Prüfberichts. In Abhängigkeit von den geotechnischen Untersuchungsergebnissen und den hieraus abzuleitenden Folgerungen/Empfehlungen für die Umsetzung der Baumaßnahme setzt ein iterativer Prozess ein, in dessen Zuge z.B. eine Variantenbetrachtung/-verfeinerung einsetzen soll. Diese beinhaltet z.B. die Prüfung der Sinnhaftigkeit der Option eines talseitig gerichteten Abrückens der Trasse in Richtung der Niederung des Fließgewässers Hirschbach im Vergleich zum Verbleib innerhalb der planfestgestellten Grenzen. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Ergänzende Gegenstände:<br< td=""></br<> Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : NUTS-Code : DE725 Vogelsbergkreis Zeitraum der Ausführung : Beginn: mit Zuschlagerteilung Ende: 6 Monate nach Zuschlagerteilung. 7. Bewerbungsbedingungen: Die nachfolgend genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit erforderlich: a.) Firmenkurzprofil mit Angaben zum Leistungsspektrum b.) Vorlage von maximal 3 vergleichbaren Referenzprojekten c.) Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren, die Gegenstand der Ausschreibung sind. d.) Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, gefordert werden folgende Deckungssummen: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen jeweils mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen. e.) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), - wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. f.) Erklärung, dass gegen mich/uns kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. g.) Erklärung, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. h.) Erklärung, dass ich/wir die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben. i.) Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. j.) Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Bekanntmachung ist der Vordruck "HE - Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)" in digitaler Form (PDF-Format) beigefügt. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor folgende Unterlagen zu fordern (gilt auch für andere Unternehmer): - Je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. - Bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung. - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium A: Firmenprofil der sich bewerbenden Organisationseinheit. Das Kriterium A wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. - 5 Punkte: bestmögliche Übereinstimmung - 0 Punkte: keine Übereinstimmung Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: Übereinstimmung des Firmenprofils hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung. Kriterium B: Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind. Das Kriterium B wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: - Anzahl der wertbaren Referenzprojekte und insbesondere - Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung. 8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 siehe Punkt 7 (Kriterium A und B). 9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5 Anzahl gesetzte Bieter 0 10.Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Straße:Schillerstraße 8 Stadt/Ort:36043 Fulda Land:Deutschland Zu Hdn. von :Fr. Kuchenbrod Telefon:+49 661 6005-274 Fax:+49 661 6005-105 E-Mail: sonja.kuchenbrod@mobil.hessen.de Internet: www.mobil.hessen.de 11.Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung: 12.Sonstige Angaben: Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auf Grund der Interessenbekundung nicht. Interessierte, die innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabefrist keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurden nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Information der Vergabestelle, dass die Interessenbekundung nicht angenommen wurde, ergeht nicht an die Interessierten. Falls Sie bereit sind, an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt 5 genannten Termin an die unter Punkt 1 genannte Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "BAB A49 / A 5 (Ohmtaldreieck - Erstellung einer geo-/bautechnischen Untersuchung" zu versehen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133923 vom 04.08.2015 |