Titel | Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstr. 96 12103 Berlin | |
Ausführungsort | DE-12103 Berlin | |
Frist | 28.11.2016 | |
TED Nr. | 365214-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Berliner Stadtreinigungsbetriebe Ringbahnstr. 96 Berlin 12103 Deutschland Telefon: +49 30/7592-2434 Fax: +49 30/7592-2460 NUTS-Code: DE300
E-Mail: Michaela.Laukant@BSR.de Internet: www.bsr.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bsr.de/8248.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Hochwertige Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV-Nr. 17 09 04).
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90513000
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Übernahme, ggf. Sortierung und hochwertige Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV-Nr.: 17 09 04) in der/den von dem Auftragnehmer im Angebot benannten Anlage/n, einschließlich der fachgerechten Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen. Geschätzte Jahresmenge: 1 120 to. Die BSR räumen dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung, im Speziellen der Reduzierung von CO2 –Emissionen, einen hohen Stellenwert ein. Aus diesem Grund darf die maximale Entfernung zwischen der Anlieferstelle des AN und dem Referenzpunkt: Hausvogteiplatz 12 (in 10117 Berlin) 50 km nicht überschreiten. Dieser Referenzpunkt ergibt sich aus einem geographischen Mittelpunkt aller der in Teil C der Vergabeunterlagen genannten Recyclinghöfe. Bei der Anlieferstelle kann es sich um einen Umschlagplatz oder eine Behandlungsanlage handeln.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE300
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: S. Punkt II.1.4.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01.02.2017 Ende: 31.01.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um ein Jahr bis zum 31.1.2020 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 31.7.2018 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Anlage A1); — ggf. Unterauftragnehmererklärung (Anlage A1.1); — Bieterselbstauskunft (Anlage A2); — Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Anlage A4).
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28.11.2016 Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2017
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29.11.2016 Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 Berlin 10825 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.10.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137522 vom 20.10.2016 |