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Titel
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Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach Baugesetzbuch
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VergabeverfahrenAusschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
VergabestelleSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
AusführungsortDE-13129 Berlin
Frist21.11.2016
Beschreibung

1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Württembergische Straße 6

10707 Berlin


Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Blankenburger Pflasterweg / Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow Erstellung der Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbauch (BauGB) Leistungsbeschreibung zur Angebotsaufforderung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage von §§ 7 und 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin

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1. Anlass, Ausgangssituation und modular aufgebauter Gesamtprozess


1.1 Anlass


1.1.1 Wohnungsbedarf in Berlin und Entwicklung neuer Stadtquartiere


Berlin ist seit 2005 eine wachsende Stadt. Ab 2011 schnellte der Bevölkerungszuwachs spürbar nach oben – auf derzeit mehr als 40.000 Personen pro Jahr. Die vorhandenen Wohnungsmarkt-Reserven sind demnächst aufgezehrt. Daraus resultiert aktuell ein stadtweit dringender Bedarf an Wohnraum, Arbeitsstätten und an sozialer wie auch technischer Infrastruktur. Als Antwort auf die drängende Herausforderung des schnellen Wachstums der Stadt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Wohnungs- und Städtebauprogramm Wachsende Stadt im April 2016 aufgelegt, um zügig bezahlbaren Wohnraum und leistungsfähige soziale wie technische Infrastruktur zu schaffen. Dabei wurden zwölf räumliche Schwerpunkte des Berliner Wohnungsbaus identifiziert, auf denen ein wichtiger Teil des erforderlichen Wachstums stattfinden könnte (vgl. Anlage 1). Einer dieser potenziellen neuen Schwerpunkte des Wohnungsneubaus ist die landeseigene Fläche am Blankenburger Pflasterweg / Heinersdorfer Straße, auf denen das neue Stadtquartier „Blankenburger Süden“ entstehen soll.


1.1.2 Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen


Ein grundsätzlich geeignetes Vorbereitungs- und Durchführungsinstrument, um brachliegende bzw. bisher lediglich landwirtschaftlich genutzte Flächen zu aktivieren und einer der Lage und der stadträumlichen Funktion angemessenen Nutzung zuzuführen, ist die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB. Dieses Instrument erlaubt es, ein Gebiet als städtebauliche Gesamtmaßnahme koordiniert und zügig zu entwickeln. Gemeinde und Eigentümer stehen insgesamt in der Pflicht, an den Zielen mitzuwirken. Potentiell könnte in Teilen des VU-Gebietes ggf. auch die Anwendung des Sanierungsrechtes im Vollverfahren das adäquate Mittel sein. Vor Beschluss bzgl. Durchführung einer städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB sind im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 164 (4) BauGB Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit einer Entwicklungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die im Einzelnen anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit im Allgemeinen. In diesem Zusammenhang ist auch die angemessene stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit zu bewerten. Um diese Beurteilungsunterlagen erarbeiten zu lassen hat der Senat am 30.08.2016 die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 164 (4) BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 09. September 2016 im Amtsblatt von Berlin bekannt gemacht (vgl. Anlage 2). Wesentliche Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung im Untersuchungsbereich ist die erhebliche Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur zur bedarfsgerechten Verknüpfung der intendierten neuen Wohngebiete und Gewerbegebiete mit der Gesamtstadt. Das gilt insbesondere für die Straßenbahn. Sie soll als tragendes ÖPNV (Öffentlicher Personennah-verkehr)-Element für die bauliche Entwicklung ausgebaut und an das bestehende Straßenbahnnetz sowie den S-Bahnhof Blankenburg angebunden werden. Auch viele Straßenabschnitte des näheren und weiteren Umfeldes sind schon heute in ihrer Leistungsfähigkeit überfordert. Für den Untersuchungsbereich bedarf es daher einer nachhaltigen Verkehrsentwicklungsplanung, die den Entwicklungspotenzialen gerecht wird. Der Umfang der erforderlichen Trassenüberprüfungen, der Erfordernisse der Ortsteilentwicklung sowie der planerischen Aufbereitung lokaler Wohnbaupotenziale, sozialer Infrastrukturstandorte und neuer Arbeitsplatzangebote kennzeichnen das Projekt als eine gesamtstädtisch bedeutsame Entwicklungsvorhaben. Da davon auszugehen ist, dass die Trassensiche-rung für die Straßenbahn und die Tangentialverbindung Nord (TVN) partiell in Privateigentum eingreifen muss, ist die Überprüfung des möglichen Einsatzes des besonderen Städtebaurechts zwingend – zumindest für räumliche Bereiche mit tiefgreifender Eingriffsnotwendigkeit. Aufgrund der örtlichen Situation der Implementierung eines oder mehrerer verdichteter neuer Wohngebiete in bestehende heterogene und sich derzeit autonom verdichtende Bestandsgebiete (§-34-Gebiete) kommt den Planungssicherungsinstrumenten und der späteren Durchführbarkeit notweniger Trassen und Verbindungen besondere Bedeutung zu.


1.1.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes


Das Untersuchungsgebiet ist ca. 430 ha groß und erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über eine Länge von ca. 4 km zwischen den Ortskernen Blankenburg und Heinersdorf. An der breitesten Stelle zwischen der Pasewalker Straße im Westen und der östlichen Grenze der Potenzialfläche „Blankenburger Pflasterweg“ ist das Gebiet ca. 2,5 km breit. Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der Karte in Anlage 3 zu entnehmen. Der Untersuchungsbereich schließt mehrere Teilräume ein:

• im Westen Teile des Ortsteils Französisch Buchholz,

• angrenzend, jedoch durch die Autobahn BAB 114 und S-Bahntrasse zerschnitten, befindet sich die so bezeichnete „Erholungsanlage Blankenburg“,

• im Norden grenzt der Untersuchungsbereich an den historischen Ortskern Blankenburg und schließt südlich des Dorfangers gelegene Flächen zum Teil mit ein,

Vor Beschluss bzgl. Durchführung einer städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB sind im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 164 (4) BauGB Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit einer Entwicklungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die im Einzelnen anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit im Allgemeinen. In diesem Zusammenhang ist auch die angemessene stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit zu bewerten. Um diese Beurteilungsunterlagen erarbeiten zu lassen hat der Senat am 30.08.2016 die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 164 (4) BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 09. September 2016 im Amtsblatt von Berlin bekannt gemacht (vgl. Anlage 2). Wesentliche Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung im Untersuchungsbereich ist die erhebliche Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur zur bedarfsgerechten Verknüpfung der intendierten neuen Wohngebiete und Gewerbegebiete mit der Gesamtstadt. Das gilt insbesondere für die Straßenbahn. Sie soll als tragendes ÖPNV (Öffentlicher Personennah-verkehr)-Element für die bauliche Entwicklung ausgebaut und an das bestehende Straßenbahnnetz sowie den S-Bahnhof Blankenburg angebunden werden. Auch viele Straßenabschnitte des näheren und weiteren Umfeldes sind schon heute in ihrer Leistungsfähigkeit überfordert. Für den Untersuchungsbereich bedarf es daher einer nachhaltigen Verkehrsentwicklungsplanung, die den Entwicklungspotenzialen gerecht wird. Der Umfang der erforderlichen Trassenüberprüfungen, der Erfordernisse der Ortsteilentwicklung sowie der planerischen Aufbereitung lokaler Wohnbaupotenziale, sozialer Infrastrukturstandorte und neuer Arbeitsplatzangebote kennzeichnen das Projekt als eine gesamtstädtisch bedeutsame Entwicklungsvorhaben. Da davon auszugehen ist, dass die Trassensiche-rung für die Straßenbahn und die Tangentialverbindung Nord (TVN) partiell in Privateigentum eingreifen muss, ist die Überprüfung des möglichen Einsatzes des besonderen Städtebaurechts zwingend – zumindest für räumliche Bereiche mit tiefgreifender Eingriffsnotwendigkeit. Aufgrund der örtlichen Situation der Implementierung eines oder mehrerer verdichteter neuer Wohngebiete in bestehende heterogene und sich derzeit autonom verdichtende Bestandsgebiete (§-34-Gebiete) kommt den Planungssicherungsinstrumenten und der späteren Durchführbarkeit notweniger Trassen und Verbindungen besondere Bedeutung zu.


1.1.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes


Das Untersuchungsgebiet ist ca. 430 ha groß und erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über eine Länge von ca. 4 km zwischen den Ortskernen Blankenburg und Heinersdorf. An der breitesten Stelle zwischen der Pasewalker Straße im Westen und der östlichen Grenze der Potenzialfläche „Blankenburger Pflasterweg“ ist das Gebiet ca. 2,5 km breit. Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der Karte in Anlage 3 zu entnehmen. Der Untersuchungsbereich schließt mehrere Teilräume ein:

• im Westen Teile des Ortsteils Französisch Buchholz,

• angrenzend, jedoch durch die Autobahn BAB 114 und S-Bahntrasse zerschnitten, befindet sich die so bezeichnete „Erholungsanlage Blankenburg“,

• im Norden grenzt der Untersuchungsbereich an den historischen Ortskern Blankenburg und schließt südlich des Dorfangers gelegene Flächen zum Teil mit ein,


1.2 Ausgangssituation


1.2.1 Bestandssituation / Gebietsbeschreibung


Das Untersuchungsgebiet liegt im Nordosten des Bezirks Pankow, hauptsächlich in den Ortsteilen Blankenburg und Heinersdorf. Durch den S-Bahnhof Blankenburg ist der Untersuchungsraum mit räumlich differenzierter Wirksamkeit an das S-Bahnnetz angebunden. Die Flächen westlich der S-Bahnstrecke „Berlin - Bernau / Birkenwerder“ befinden sich im Pankower Ortsteil Französisch Buchholz. Das Stadtteilzentrum von Pankow liegt etwa 4 km südwestlich des Untersuchungsgebiets (vgl. das Luftbild in der Anlage 4). Das Umfeld ist durch in ihrer Charakteristik stark voneinander abweichende Siedlungsstrukturen geprägt. In den Bereichen um den historischen Dorfanger Blankenburg und den östlichen Abschnitt der Bahnhofstraße lassen sich bis zu viergeschossige Bauten aus dem 19. und 20. Jhd. finden, die sich mit niedriger, zum Teil historischer Bausubstanz abwechseln. Nordöstlich des Fließgrabens grenzt ein ausgedehntes Wohngebiet an, welches überwiegend mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut ist. Im Anschluss an die sogenannte „Erholungsanlage Blankenburg“ befinden sich westlich sowie auch südlich Kleingartenanlagen. Die „Erholungsanlage Blankenburg“ ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Sie ist durch eine Mischung aus Kleingarten-, Erholungs- und Wohnnutzungen auf ca. 1.500 Parzellen ohne ausreichende Erschließungsqualität gekennzeichnet. Die Parzellen befinden sich etwas zu einem Drittel in kleinteiligem Privateigentum, teilweise bestehen Miet- und Pachtverhältnisse auf landeseigenen Flächen. Südlich der Ortslage Heinersdorf schließen überwiegend Siedlungsbauten der 1920er - 30er Jahre sowie der Nachkriegszeit mit einem jeweils hohen Grünflächenanteil an. Östlich der Heinersdorfer Straße / nordöstlich des Schmöckpfuhlgraben befinden sich großräumige Landwirtschaftsflächen. Südwestlich befindet sich ein Gewerbegebiet mit entsprechenden gewerblichen Bautypologien. Das Umfeld im Osten ist durch großflächige Einfamilienhausgebiete und Kleingartenanlagen geprägt. Die Ortsteile in Stadtrandlage zeichnen sich als ruhige Wohnquartiere – umgeben von umfänglichen Landwirtschafts-, Grün- und Freiflächen – aus. Sie sind aber von stark belasteten Hauptverkehrsstraßen umgeben und durchzogen, insbesondere der Blankenburger Straße und der Heinersdorfer Straße. Zusammengefasst erscheint die sehr heterogene lückenhafte Infrastruktur und die fragmentierte Stadtstruktur mit stark beeinträchtigtem historischen Ortskern als erhebliches Entwicklungshemmnis und daher deren strukturierter Ausbau als Voraussetzung für die Verwirklichung quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele.


1.2.2 Vorliegende oder geplante Untersuchungen anderer Fachverwaltungen


Für Teile des VU-Gebietes liegen Planungen und Untersuchungen vor oder werden parallel erarbeitet (vgl. die Anlage 8: sowie das Modul „ergänzende Untersuchungen“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan), deren Ergebnisse im Rahmen der Vorbreitenden Untersuchungen systematisch erfasst, ausgewertet, bewertet und berücksichtigt werden müssen.


1.3. Modular aufgebauter Gesamtprozess zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“


Die Realisierung des neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ im Nord-Ost-Raum von Berlin ist in einem komplexen, aus vier Modulen bestehenden Gesamtprozess eingebettet (vgl. dazu die Gesamtdarstellung in der Anlage 6). Im Rahmen des ersten Moduls werden dabei die hiermit ausgeschriebenen „Vorbereitenden Untersuchungen“ durchgeführt. Die hiermit ausgeschriebenen Leistungsbestandteile sind somit einerseits nur die innerhalb dieses Moduls (vgl. dazu im Einzelnen die Ausführungen im Kap. 2 „Leistungsbeschreibung / Leistungsbausteine“) und nicht die im Rahmen der anderen drei Module zu erbringenden Leistungen. Andererseits ist sicherzustellen (und damit im Rahmen der Angebotserarbeitung einschließlich der Kalkulation auch zu berücksichtigen), dass vorliegende Zwischen- und Endergebnisse der anderen drei Module zeitnah und adäquat – z.B. durch Teilnahme an Terminen und Abstimmungen sowie Auswertung und Berücksichtigung der jeweils erarbeiteten Zwischen- und Endergebnisse – bei der Durchführung und Ergebnisdarstellung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ einfließen und berücksichtigt werden.


1.3.1 Modul „Vorbereitende Untersuchungen“ (Gegenstand dieser Ausschreibung)


Das erste Modul – die „Vorbereitenden Untersuchungen“ – ist Gegenstand dieser Ausschreibung und wird im Kap. 2 „Leistungsbeschreibung / Leistungsbausteine“ näher erläutert.


1.3.2 Modul „ergänzende Untersuchungen“ (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung)


Im Rahmen des Moduls „ergänzende Untersuchungen“ wurden oder werden weitere Untersuchungen (vgl. dazu die Auflistung / Darstellung in der Anlage 6) durch die Auftraggeberin (AG) SenStadtUm beauftragt, deren Zwischen- und Endergebnisse durch den Auftragnehmer zeitnah und adäquat – z.B. durch Teilnahme an Terminen und Abstimmungen sowie Auswertung und Berücksichtigung der jeweils erarbeiteten Zwischen- und Endergebnisse – bei der Durchführung und Ergebnisdarstellung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ berücksichtigt werden müssen.


1.3.3 Modul „Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit“ (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung)


Parallel und ergänzend zum Modul „Vorbereitenden Untersuchungen“ wird im Modul „Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit“

• im Rahmen einer „frühzeitigen Informationsveranstaltung“ die Öffentlichkeit so schnell wie möglich über Anlass und Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen informiert (seitens des Auftraggebers wird angestrebt, diese „frühzeitige Informationsveranstaltung“ noch vor Weihnachten 2016 durchzuführen),

• die „Erarbeitung eines Kommunikations- und Partizipationskonzeptes“ ausgeschrieben, welches bis ca. Frühjahr / Sommer 2017 – ggf. im Rahmen eines diskursiven und partizipativen Erarbeitungsprozesses – erarbeitet werden soll, sowie

• nach Vorliegen des Kommunikations- und Partizipationskonzeptes dieses im Rahmen eines strukturierten Kommunikations- und Partizipationsprozesses umgesetzt.


Diese parallele Vorgehensweise ist darin begründet, dass die Planung und Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ auf einen vor Ort schon begonnenen und etablierten bürgerschaftlichen Beteiligungsprozess in Form des „Forums Blankenburger Süden“ trifft. Dieses „Forum Blankenburger Süden“ ist auf Initiative örtlicher Initiativen aus den drei in den Prozess involvierten Ortsteilen Blankenburg, Heinersdorf und Malchow Anfang / Frühjahr 2016 vor dem Hintergrund der seitens des Senats beschlossenen Entwicklung eines neuen Stadtquartiers in der Mitte der drei Ortsteile gegründet worden. Die Auftraggeberin (AG) steht im engen Kontakt zum „Forum Blankenburger Süden“ und hat mit diesem erste Verständigungen bzgl. dessen Einbindung in den Entwicklungsprozess erzielen können. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Betroffenheiten einzelner Ortsteile und Initiativen wie auch der Eigenständigkeit bestimmter genereller Problemlagen im Nord-Ost-Raum Berlins, die nicht in jedem Fall im Rahmen der „Vorbereitenden Untersuchungen“ von gleichwertiger Relevanz sind, wird eingeschätzt, dass neben den im Rahmen der „Vorbereitenden Untersu-chungen“ entwicklungsrechtlich gebotenen Informations- und Beteiligungsformate (einschließlich der Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen) ein eigenständiger und breiter aufgestellter Kommunikations- und Partizipationsprozess im Rahmen des dritten Moduls erforderlich ist. Diese Struktur ist noch in Vorbereitung und der damit im Rahmen der „Vorbereitenden Un-tersuchungen“ verbundene Zeitaufwand für ggf. erforderliche Abstimmungen und Ergebnisberücksichtigungen ist noch nicht absehbar. Im Rahmen der Angebotsstellung für die „Vorbereitenden Untersuchungen“ sind aus diesem Grunde dafür pauschal zehn Personentage kalkulatorisch zu berücksichtigen.


1.3.4 Modul „Steuerungs- und Governanceprozess“ (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung)


Die Planung und Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ erfordert eine komplexe Struktur vielfältiger Steuerungs- und Governanceprozesse. Neben den erforderlichen regelmäßigen und strukturierten Abstimmungen zwischen Senats- und Bezirksebene, zwischen den einzelnen Fachverwaltungen wie auch zwischen der Vielzahl der Akteure vor Ort (Eigentümer, Investoren, Politik, Bürgerschaft, Öffentlichkeit, Infrastrukturträger, Verbände, sonstige Interessensvertreter u.a.) wird zeitnah – spätestens im Kontext der Entscheidung über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme – zu entscheiden sein, mit welcher Prozess- und Trägerstruktur die Entwicklung des neuen Quartiers „Blankenburger Süden“ erfolgen wird. Diese Struktur ist noch in Vorbereitung und der damit im Rahmen der „Vorbereitenden Un-tersuchungen“ verbundene Zeitaufwand für ggf. erforderliche Abstimmungen und Ergebnisberücksichtigungen ist noch nicht absehbar. Im Rahmen der Angebotsstellung für die „Vorbereitenden Untersuchungen“ sind aus diesem Grunde dafür pauschal zehn Personentage kalkulatorisch zu berücksichtigen.


2. Leistungsbeschreibung / Leistungsbausteine


Gegenstand der Ausschreibung sind die folgenden drei obligatorischen Leistungsbausteine 1 – 3 (vgl. dazu auch das Modul „Vorbereitende Untersuchungen (VU)“ in der Anlage 6: Ar-beits- und Ablaufplan) unter Beachtung der im „Kap. 2.6 fachlicher und behördlicher Abstim-mungsprozess“ sowie im „Kap. 2.7 Berichterstattung / Dokumentation“ aufgeführten Leistungsanforderungen. Darüber hinaus sind auch für die optionalen Leistungsbausteine 4 und 5 jeweils ein Angebot zu erarbeiten; über die Beauftragung dieser optionalen Leitungsbausteine wird erst im Bedarfsfall während der Projektbearbeitung entschieden. Bei der zusammenfassenden Darstellung der auf diese fünf Leistungsbausteine bezogenen kalkulatorischen Ansätze – einschließlich der jeweiligen Berücksichtigung der im „Kap. 2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess“ sowie im „Kap. 2.7 Berichterstattung / Dokumentation“ aufgeführten Leistungsanforderungen – ist die Kalkulationstabelle in der Anlage 8 zwingend und unverändert zu verwenden.


2.1 Leistungsbaustein 1: 1. Stufe der Vorbereitenden Untersuchungen Ermittlung und Bewertung relevanter Grundlagen


Gegenstand des Leistungsbaustein 1 ist die Ermittlung und Bewertung relevanter Grundlagen mit den Bezugspunkten / Betrachtungsräumen Gesamtstadt Berlin, Nordostraum von Berlin sowie den VU-Bereich einschließlich der unmittelbaren Nachbarschaft. Im Einzelnen sind dabei u.a. folgende Leistungen zu erbringen (vgl. dazu auch die Stufe 1 im Modul „Vorbereitende Untersuchungen (VU)“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan):

• Auswertung und Bewertung vorhandener Planwerke (vgl. die Anlage 8: sowie das Modul 2 „ergänzende Untersuchungen“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan),

• Bestandsaufnahme und Analyse vor Ort einschließlich grundstücksscharfer Dokumentation,

• Begleitung der Fachuntersuchungen und Berücksichtigung deren Ergebnisse (vgl. das Modul 2 „ergänzende Untersuchungen“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan),

• Begleitung der "parallelen" Öffentlichkeitsbeteiligung und Berücksichtigung deren Ergebnisse (vgl. das Modul 3 „Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan),

• Begleitung und Unterstützung des Steuerungsprozesses (vgl. das Modul 4 „Steuerungsund Governanceprozess“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan)

• grundstücksscharfe Ermittlung, Abstimmung (mit dem Stadtplanungsamt und der AG) und Dokumentation (einschließlich gebietsweiter grafischer Darstellung) der planungsrechtlichen Ist-Situation,

• Einstieg in eine erste Konzeptarbeit / Erarbeitung von Varianten für die vier Teilbereiche – vgl. Anlage 5, jeweils i. S. e. groben Struktur- und Nutzungskonzeptes,

• Analyse von Entwicklungsabhängigkeiten zwischen Gebiet, Nutzung und Infrastruktur, Erarbeitung und Darstellung von Handlungserfordernissen für das VU-Gebiet sowie Erarbeitung und Abstimmung von Vorschlägen zu einer adäquaten Ablaufkonzeption bzw. Prioritätensetzung der Entwicklung.

Die Durchführung der Stufe 1 der Vorbereitenden Untersuchungen bedarf eines intensiven Abstimmungsprozesses (vgl. dazu die Anforderungen im „Kap.2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess“). Die Ergebnisse der Stufe 1 sind in einem 1. Zwischenbericht aufzubereiten (vgl. dazu die Anforderungen im „Kap. 2.7 Berichterstattung / Dokumentation“) und mit dem Auftraggeber abzustimmen (vgl. dazu die Anforderungen im „Kap.2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess“).


2.2 Leistungsbaustein 2: 2. Stufe der Vorbereitenden Untersuchungen Erarbeitung der Entwicklungsziele


Gegenstand des Leistungsbaustein 2 ist die Erarbeitung der Entwicklungsziele für das VU-Gebiet. Im Einzelnen sind dabei u.a. folgende Leistungen zu erbringen (vgl. dazu auch die Stufe 2 im Modul „Vorbereitende Untersuchungen (VU)“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan):

• Begleitung der Fachuntersuchungen und Berücksichtigung deren Ergebnisse (vgl. das Modul 2 „ergänzende Untersuchungen“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan),

• Begleitung der "parallelen" Öffentlichkeitsbeteiligung und Berücksichtigung deren Ergebnisse (vgl. das Modul 3 „Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan),

• Begleitung und Unterstützung des Steuerungsprozesses (vgl. das Modul 4 „Steuerungsund Governanceprozess“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan),

• Erarbeitung allgemeiner Entwicklungsziele für das VU-Gebiet,

• Fortschreibung der Varianten für die vier Teilbereiche, jeweils i. S. e. groben Struktur- und Nutzungskonzeptes, sowie

• erste grobe Kosten- und Finanzierungseinschätzungen für die Varianten.

Die Durchführung der Stufe 2 der Vorbereitenden Untersuchungen bedarf eines intensiven Abstimmungsprozesses (vgl. dazu die Anforderungen im Kap.2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess). Die Ergebnisse der Stufe 2 sind in einem 2. Zwischenbericht aufzubereiten (vgl. dazu die Anforderungen im Kap. 2.7 Berichterstattung / Dokumentation) und mit dem Auftraggeber abzustimmen (vgl. dazu die Anforderungen im Kap.2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess).


2.3 Leistungsbaustein 3: 3. Stufe der Vorbereitenden Untersuchungen Erarbeitung der Umsetzungskonzeption


Gegenstand des Leistungsbaustein 3 ist die Erarbeitung der Umsetzungskonzeption für das VU-Gebiet (gegliedert in Entwicklungsbereich, ggf. Anpassungsgebiet, ggf. Ersatz- und Ergänzungsgebiet, ggf. ausgenommene Grundstücke sowie ggf. sonstige Flächen). Im Einzelnen sind dabei u.a. folgende Leistungen zu erbringen (vgl. dazu auch die Stufe 3 im Modul „Vorbereitende Untersuchungen“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan): Begleitung der Fachuntersuchungen und Berücksichtigung deren Ergebnisse (vgl. das Modul 2 „ergänzende Untersuchungen“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan), Begleitung der "parallelen" Öffentlichkeitsbeteiligung und Berücksichtigung deren Ergebnisse (vgl. das Modul 3 „Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit“ in der Anlage 6: Ar- beits- und Ablaufplan), Begleitung und Unterstützung des Steuerungsprozesses (vgl. das Modul 4 „Steuerungs- und Governanceprozess“ in der Anlage 6: Arbeits- und Ablaufplan) Bewertung und Empfehlung des städtebaulichen Instrumentariums: Die Instrumente des Städtebaurechts, die für die Entwicklung des Areals in Frage kommen, sollen vergleichend analysiert werden. Sollte – wovon nach derzeitigem Stand ausgegangen wird - der Einsatz einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB das geeignete Instrument sein, muss die Erforderlichkeit der Durchführung begründet dargelegt werden. Die Kriterien sind:

• Allgemeinwohlerfordernis der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB;

• Ausschluss von Alternativen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 3 Nr. 3 BauGB;

• Gewährleistung einer zügigen Durchführung der Gesamtmaßnahme gemäß § 165 Abs. 3 Nr. 4 BauGB.

Weiterhin müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Instrumentariums der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 1 und 2 BauGB dargelegt werden. Diese sind:

• Die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme liegt im öffentlichen Interesse.

• Das Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde (erstmalige Entwicklung oder städtebauliche Neuordnung).

Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange / Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft:

Zu den Leistungen gehören u.a.:

• Analyse der öffentlichen und privaten Interessen sowie der Auswirkungen für unmittelbar von der Entwicklungsmaßnahme Betroffene;

• Ermittlung, Bewertung und Darstellung der Mitwirkungsbereitschaft und der damit verbundenen Konsequenzen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

abschließende Kosten- und Finanzierungseinschätzungen (einschließlich Erarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht - KoFi):

Die erwarteten Leistungen sind u.a.:

• Quantifizierung von Aufwand und Nutzen der Entwicklungsmaßnahme gemäß dem vorliegenden Erkenntnisstand,

• Erstellung einer KoFi (Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben) auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse, den abgestimmten konzeptionellen Ansätzen / Varianten, den Annahmen für eine Grundstücksneuordnung sowie den gutachterlich ermittelten Anfangswerten und prognostizieren Endwerten. Die KoFi muss insbesondere die prognostizierten Ausgaben für Planung, Grundstücksankauf, ggf. Entschädigung, Beräumung, Erschließung sowie Ausgleich und Ersatz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 1a BauGB beinhalten.

Erarbeitung der Umsetzungskonzeption einschließlich eines Zeit- und Maßnahmenplanes wie auch abschließender Empfehlungen:

Zu den Leistungen gehören u.a.:

• begründeter Abgrenzungsvorschlag (Entwicklungsbereich, ggf. Anpassungsgebiet(e), ggf. Ersatz- und Ergänzungsgebiet(e), ggf. ausgenommene Grundstücke, ggf. sonstige Flächen),

• Analyse der Abhängigkeiten (technisch, organisatorisch, zeitlich)

• Betrachtung der finanziellen Anforderungen,

• Entwicklung der Lagequalitäten und der nutzbaren / vermarktbaren Flächen,

• Finanzierungsplan (einschließlich Finanzierungskosten, Regiekosten, Trägerkosten, Kosten externer Maßnahmen sowie systematischer Recherche und Darstellung von Fördermöglichkeiten) sowie

• Ablaufplanung einschließlich Berücksichtigung von Abhängigkeiten.

Die Durchführung der Stufe 3 der Vorbereitenden Untersuchungen bedarf eines intensiven Abstimmungsprozesses (vgl. dazu die Anforderungen im Kap.2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess). Die Ergebnisse der Stufe 3 sind in einem Endbericht aufzubereiten (vgl. dazu die Anforderungen im Kap. 2.7 Berichterstattung / Dokumentation) und mit dem Auftraggeber abzustimmen (vgl. dazu die Anforderungen im Kap.2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess).


2.4 Leistungsbaustein 4 (optional): Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von drei Workshops


Im Bedarfsfall kann es sich als sachdienlich erweisen, im Rahmen von Workshops weitere externe Expertise einzubinden. Im Sinne einer optionalen Leistung ist für diesen Bedarfsfall die Vorbereitung (einschließlich inhaltlicher Konzeption, Abstimmung mit dem AG, Einladung), Durchführung (einschließlich Moderation) und Nachbereitung (Dokumentation und Ergebnissicherung im Rahmen der VU) von drei ganztägigen Workshops mit ca. 20 – 30 Teilnehmern zu kalkulieren.


2.5 Einbindung relevanter Fachplaner, Fachbüros oder sonstiger Experten / Bildung einer ARGE


Die Durchführung der Vorbereiten Untersuchungen erfordert ein breites Spektrum an Expertisen. So sind u.a. die Fachuntersuchungen, die im Rahmen des Modul 2 – den „ergänzenden Untersuchungen“ bearbeitet werden (vgl. Anlage 6) – zu begleiten sowie deren Ergebnisse zu bewerten und zu berücksichtigen (vgl. die entsprechenden Leistungspositionen innerhalb der Leistungsbausteine 1 bis 3). Vor diesem Hintergrund kann es sich als sinnvoll und erforderlich erweisen, für die Vorbereitenden Untersuchungen weitere relevante Fachplaner, Fachbüros und sonstige Experten (z.B. Freiraumplaner, Verkehrsplaner, Erschließungsplaner, juristische Beratung etc.) einzubinden oder im Rahmen einer ARGE die Vorbereiten Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen des Angebotes sind dies bzgl. Überlegungen anzustellen sowie im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen.


2.6 fachlicher und behördlicher Abstimmungsprozess


Für die Durchführung der VU ist ein kontinuierlicher, intensiver und effektiver Abstimmungsund Steuerungsprozess auf Verwaltungsebene erforderlich. Es ist vorgesehen, die Projektbesprechungen mit der AG und die Steuerungsrunden mit dem Bezirk in den intensiven Arbeitsphasen 14-tägig durchzuführen, ansonsten vierwöchig. Während des Arbeitsprozesses ist von sieben Präsentationsterminen auszugehen, in denen die Zwischenstände oder der Entwurf des Endberichts präsentiert und diskutiert werden. Der Kreis der Teilnehmenden wird aus der jeweiligen Situation her definiert. Die Vorstellung in bezirklichen Ausschüssen wird darunter mit zwei Terminen angenommen. Für die weiteren fachlichen und behördlichen Abstimmungen ist eine pauschale Aufwandseinschätzung abzugeben.


2.7 Berichterstattung / Dokumentation


Der Ablauf und erste Zwischenergebnisse der ersten und zweiten Stufe der VU sind jeweils in einem Zwischenbericht textlich und grafisch zu dokumentieren. Der Entwurf zum Endbericht (Bestandteil der Stufe 3) als Grundlage für die abschließende TöB-Beteiligung wie auch der Endbericht enthalten alle rechtlich erforderlichen Beurteilungsgrundlagen für die Senatsentscheidung bzgl. Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Die Ergebnisberichte sollen jeweils mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen, die aus den Abstimmungsprozessen und den Ergebnissen abgeleitet werden können, abschließen. Die Ergebnisberichte (1. und 2. Zwischenbericht, Entwurf zum Endbericht sowie Endbericht) einschließlich Übergabe sollte jeweils folgenden Komponenten umfassen:

• grafische und textliche Aufbereitung der Ergebnisse,

• kartografische Darstellung (Untersuchungsergebnisse sollten – wenn inhaltlich und grafisch vertretbar – grundsätzlich thematisch zusammengefasst werden),

• Zusammenfassung,

• Ergebnisbericht jeweils als Papier- (5-fach) und digitale Version (PDF),

• Übergabe der Ergebnisse und Erzeugnisse an SenStadtUm, IV D in bearbeitbarer Form (Texte als DOC-Dateien, Tabellen als XLS-Dateien, Karten als Arc-View SHP- sowie DXF- und DWG-Dateien) sowie

• Übergabe aller Karten auch als Bild- (JPG, GIF, TIF) und PDF-Dateien (die jeweiligen Maßstäbe müssen noch abgestimmt werden).


3. Vergabeform


Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung auf Grundlage von §§ 7 und 55 LHO. Grundlage der Beauftragung sind die vorliegende Aufgabenstellung und die gültigen allgemeinen Vertragsbestimmungen des Landes Berlin (AVB).


4. Ort der Leistung: Berlin.


5. Teilung in Lose: nein.


6. Bearbeitungszeitraum / Zeitplanung


Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Der vorgesehene Untersuchungs- und Bearbeitungszeitraum erstreckt sich von Dezember 2016 bis voraussichtlich Juli 2018. Die vorgesehenen Arbeitsschritte sind dem nachfolgenden Zeitplan zu entnehmen und im Angebot zu konkretisieren: Verfahrensschritt Angebotsschluss 21.11.2016, 12:00 Uhr ggf. Bietergespräch 07.12.2016 Vergabe-/ Zuschlagsfrist 13.12.2016 Start / Auftaktgespräch 16.12.2016, 10:00 – 12:00 Uhr Stufe 1: „Ermittlung und Bewertung relevanter Grundlagen“ 12/2016 bis 07/2017 Erarbeitung, Abstimmung und Abgabe/Abnahme des 1.Zwischenberichtes 07/2017 Stufe 2: „Erarbeitung der Entwicklungsziele“ 08/2017 bis 12/2017 Erarbeitung, Abstimmung und Abgabe/Abnahme des 2. Zwischenberichtes 12/2017 Stufe 3: „Erarbeitung der Umsetzungskonzeption“ 01/2018 bis 06/2018 Erarbeitung, Abstimmung und Abgabe/Abnahme des EndberichtesMitte 2018.


7. Qualifikation der Bieter


Zur Leistungserbringung sind folgende Qualifikationen und Erfahrungen erforderlich und entsprechend im Angebot nachzuweisen:

• umfassende Kenntnisse und Anwendungserfahrungen mit Vorbereitenden Untersuchungen bzw. vergleichbaren umfassenden Aufgaben einer integrierten Stadtplanung (einschließlich planungsrechtlicher wie auch Kosten- und Finanzierungseinschätzungen, Akteursbeteiligungen, Bodenwertermittlungen sowie Erhebung der Mitwirkungsbereitschaft),

• umfassende Kenntnisse und Anwendungserfahrungen bzgl. des Allgemeinen und insbesondere des Besonderen Städtebaurechts gemäß BauGB,

• umfassende Kenntnisse und Anwendungserfahrungen in der Durchführung und Moderation von Beteiligungsprozessen sowie in der Koordination und Steuerung komplexer Abstimmungsprozesse sowie

• umfassende Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und –abläufen.

Der Auftraggeber wird eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137583 vom 25.10.2016